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Vallender Dorle · Nationalrat · 2002-03-11

Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-11

Wortprotokoll

Zunächst einmal ist für die Kommission festzuhalten, dass sich fast alle Fraktionssprecher für die vorliegende Fassung der Kommission eingesetzt haben. Speziell hat auch Herr Cina für die CVP-Fraktion ausdrücklich im Sinne der Änderungen der Kommission Stellung bezogen; das möchte ich positiv vermerken.

Zum Minderheitsantrag Garbani bei Buchstabe b: Diese macht geltend, dass damit Artikel 13 der Bundesverfassung verletzt würde, wonach unter anderem das gesprochene Wort am Telefon geschützt werden soll. Das ist schon richtig, aber hier geht es nicht um das Grundrecht, das eingeschränkt wird. Im Antrag der Kommissionsmehrheit geht es eben darum, dass eine ausdrückliche Zustimmung der Beteiligten vorliegen muss. Das ist eben die wichtige Präzisierung, die hier vorgenommen worden ist. Hier liegt auch der Unterschied zur Fassung des Ständerates, wo es "hinreichende Informationen" heisst - was immer das auch heissen mag. Darum ist den Bedenken der Sprecherin der Minderheit hier nicht zu folgen. Es braucht die ausdrückliche Zustimmung aller Gesprächsteilnehmer.

Darum ist auch der nächste Vorwurf nicht gerechtfertigt, wo die Frage gestellt wird, bei wem dann die Beweislast liege. Natürlich liegt sie bei dem, der ein Recht ableiten will; das kann die eine oder andere Person sein. Wichtig ist, dass auf dem Tonträger hörbar ist, dass die Zustimmung ausdrücklich erfolgt ist. Wenn sich diese Zustimmung nicht auf dem Tonträger befindet, gilt sie als nicht erfolgt. Damit erübrigt sich auch das Problem der Unsicherheit bei der Beweislast.

Abschliessend teile ich Ihnen mit, dass die Kommission für Rechtsfragen der Vorlage mit 17 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen zugestimmt hat.