Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2016-03-09
Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-03-09
Wortprotokoll
Aus Sicht der SP-Fraktion ist es richtig und notwendig, dass die gesetzlichen Grundlagen der Landesversorgung in schweren Mangellagen aktualisiert, ergänzt sowie auf die heutigen und zukünftigen Herausforderungen ausgerichtet werden. Für uns ist klar, dass ein zeitgemässes Landesversorgungsgesetz zum Ziel haben muss, nebst der Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern auch die Versorgung mit Strom und lebenswichtigen Informations- und Kommunikationsdienstleistungen sicherzustellen. Dieser Schritt, wie er jetzt in der aktuellen Vorlage vorgeschlagen wird, stärkt die wirtschaftliche Landesversorgung sowie die Glaubwürdigkeit dieser in guten Zeiten gerne vernachlässigten umfassenden Vorsorgepolitik.
Die SP-Fraktion begrüsst unter diesem Blickwinkel den der heutigen Zeit angepassten Paradigmenwechsel. Für uns ist klar: Ein wesentlicher Bereich dieser Revision soll sein, dass wir von einer reinen Sicherheits- zu einer Risikologik wechseln. Neu soll der Bund bereits dann über Eingriffsmöglichkeiten verfügen, wenn die konkrete Gefahr einer Mangellage besteht, und nicht erst dann, wenn diese eingetreten ist. Diese präventive Eingriffsmöglichkeit erweitert den Handlungsspielraum der zuständigen Behörden und erlaubt das Ergreifen von Massnahmen bereits im Vorfeld einer sich abzeichnenden Mangellage.
Die SP-Fraktion unterstützt eine einheitliche Regelung mit dem System des ersten Inverkehrbringens für alle Branchen. Eine Parallelität beider Systeme und auch die einseitige Belastung der Einfuhren mit Garantiefondsbeiträgen sind aus Sicht der SP-Fraktion nicht zeitgemäss. Sie begrüsst deshalb den Verzicht auf die Variante von Artikel 7 Absatz 4, wie sie im Vernehmlassungsentwurf noch erwogen worden ist.
Die SP-Fraktion wird bei Artikel 16 Absatz 5 die Minderheit Flach unterstützen. Bei Artikel 20, wo es um die Übernahme der Kosten durch den Bund geht, unterstützen wir ebenfalls die Minderheit Flach.
Bei Artikel 26, der die Forstwirtschaft betrifft, vertritt die SP-Fraktion die Ansicht, dass der Bundesrat zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung eine vermehrte Nutzung der Wälder anordnen kann. Zur Deckung der Kosten soll deshalb ein Ausgleichsfonds geschaffen werden. Wir werden der Mehrheit folgen und lehnen die Anträge der Minderheiten I und II ab.
Unsere eigenen zwei Minderheitsanträge zu Artikel 16 Absatz 5 und Artikel 27a werden wir in der Detailberatung noch separat begründen.