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Flach Beat · Nationalrat · 2016-03-09

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2016-03-09

Wortprotokoll

Das geltende Gesetz zur Sicherung der Landesversorgung stammt aus dem Jahr 1982. Damals war ich als Rheinmatrose auf einem Rheinschiff tätig und damit direkt Teil dieser Strategie zur Landesversorgung. Vor über dreissig Jahren sahen aber die Verhältnisse noch gänzlich anders aus als heute. Damals herrschte das analoge Zeitalter: Telefonkabine statt Handy, Lieferschein mit Kohlepapier statt Strichcodescanner, Schreibmaschine statt Internet. Im Gegensatz zu heute, wo Rohstoffe und Halbfabrikate oft just in time bestellt werden, gab es noch Warenlager, die der Industrie und den verarbeitenden Betrieben dienten, um auch über kurze Versorgungsengpässe hinwegzukommen - damals ein vollkommen normales Vorgehen. Versorgungsengpässe gab es eben auch damals immer wieder.

Für längere oder andauernde Warenknappheiten wurden Pflichtlager eingeführt; die Wirtschaft, die ja ein grosses Interesse daran hat, dass sie produzieren kann, hat Hand geboten und sich selbst organisiert. Dieses Modell wird im überarbeiteten Gesetz weiter gepflegt.

Neben der Dynamik der Märkte haben sich in den vergangenen dreissig Jahren aber auch die Versorgungsgüter geändert. Durch die Adern der Schweizer Wirtschaft fliessen neben den Lebensmitteln nicht mehr Eisenerz und Kohle, sondern auch digitale Informationen und Dienstleistungen, die für eine moderne Wirtschaft lebenswichtig sind. Der Energieversorgung ist dabei ein besonderes Augenmerk zu widmen, denn kein Bestellsystem, kein Hochregallager, keine Bahn, kein Lastwagen, keine Tankstelle, kein Kühlschrank und kein Abrechnungssystem funktioniert ohne Energie. Dieser Herausforderung ist in unseren Augen langfristig nur zu begegnen, wenn die Energieversorgung nachhaltig, dezentral, erneuerbar und entsprechend dem Verbrauch auch effizient gestaltet wird. Die beste Sicherheit gegen Versorgungsengpässe und Abhängigkeiten von unsicheren oder unzuverlässigen Partnern ist die Verringerung der Abhängigkeit. Aber das können wir leider in diesem Gesetz nicht erreichen.

Für die Grünliberalen ist es wichtig, dass auch heute der Staat nur dann eingreift, wenn im Falle eines Marktversagens die Selbstorganisationskraft der Wirtschaft nicht ausreicht, um einer Mangelsituation zu begegnen. Es ist wichtig, [PAGE 289] dass alle Player willig sind und im selben Boot sitzen, um gemeinsam mit dem Wirtschaftsstandort die Versorgung zu sichern, wenn sich ein Mangel abzeichnet. Diese Aufgabe soll auch in Zukunft nicht planwirtschaftlich gelöst werden: Die wirtschaftliche Landesversorgung ist Aufgabe der Wirtschaft. Erst wenn die Wirtschaft die Landesversorgung in einer schweren Mangellage nicht mehr sicherstellen kann, soll der Staat eingreifen und sollen der Bund und wenn nötig auch die Kantone die erforderlichen Massnahmen ergreifen. Dann stellt der Bund mit diesem Gesetz sicher, dass die Wirtschaft in der Lage ist, ihre solidarisch getroffenen Massnahmen auch um- und durchzusetzen.

Der Bund kann Pflichtlager bestimmen, wenn die freiwilligen Anstrengungen der Wirtschaft nicht ausreichen, und er kann die Marktteilnehmer verpflichten, sich an einem solidarisch gebildeten Fonds für die Kosten eines solchen Lagers zu beteiligen, allerdings nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen. Wir werden in der Detailberatung auf diese Punkte zurückkommen.

Die Grünliberalen sind für Eintreten auf das komplett revidierte Gesetz. Ich bitte Sie, darauf einzutreten.