Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · 2016-03-09
Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2016-03-09
Wortprotokoll
Ich spreche zu Artikel 16 Absatz 5: Dieser Mehrheitsantrag wurde eingebracht als Ergänzung dieses Artikels zur Bildung von Garantiefonds. Die Landwirtschaft will keine neue Steuer mit diesen Garantiefonds. Zudem wäre der Aufwand auch für den Bund riesig, wenn er bei 24 000 Getreideproduzenten eine Abgabe einziehen müsste. Die Landwirtschaft zahlt heute bereits über die Agricura in den Garantiefonds ein. Dort betrifft es den Düngervorrat. Sie bezahlt aber auch für Heilmittel für Tiere. Die Landesversorgung liegt im Interesse der gesamten Bevölkerung. Dies bedeutet, dass auch der Bund bereit sein müsste, gewisse Kosten zu übernehmen. Es ist richtig, dass der Bund dann eingreift, wenn privatrechtliche Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Aber auch heute werden zuerst die Grenzabgaben erhoben, und erst dann werden weitere Massnahmen ins Spiel gebracht. Das sollte in Zukunft nicht anders sein. Wir wollen die Landwirte mit diesen Abgaben nicht bestrafen. Darum unterstützt die CVP-Fraktion hier die Mehrheit, die keine Abschöpfung von Garantiefondsbeiträgen auf inländischen Nahrungs- und Futtermitteln sowie Saat- und Pflanzgut will. Dieser Mehrheitsantrag bezieht sich auch auf Artikel 20.
Zu Artikel 16 Absatz 6: Diesen neuen Absatz werden wir ablehnen, weil der Bundesrat uns die Auskunft erteilt hat, dass hier schon Lösungen ausgearbeitet wurden und diese ab Januar 2017 umgesetzt werden.
Ich spreche auch direkt zu Artikel 26: Dort werden wir die Minderheit I (Winkler) unterstützen. Und bei Artikel 27a werden wir die Mehrheit unterstützen.