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Flach Beat · Nationalrat · 2016-03-09

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2016-03-09

Wortprotokoll

Ich danke dafür, dass das Eintreten auf diese Totalrevision des Landesversorgungsgesetzes unbestritten war.

Hier bei Artikel 16 geht es um Folgendes: Wir haben es beim Eintreten gehört, der Staat soll nur dann eingreifen, wenn die Wirtschaft selber nicht oder nicht ausreichend in der Lage ist, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Das kriegt die Wirtschaft nicht ganz umsonst. Die Wirtschaft soll dann eben auch Verantwortung tragen. Wenn ein Branchenabkommen abgeschlossen worden ist und tatsächlich ein Garantiefonds gebildet wird, dann sollen innerhalb dieser Branche die Beteiligten bei diesem Fonds auch solidarisch mit eingebunden werden. Dies soll für alle Güter gelten, die vom Bundesrat bezeichnet werden und für die Landesversorgung, für die Bevölkerung und für die Wirtschaft inklusive Gewerbe und Dienstleistungssektor entsprechend wichtig sind.

Die Mehrheit der Kommission will, dass eine Abschöpfung von Garantiefondsbeiträgen auf inländischen Nahrungs- und Futtermitteln sowie Saat- und Pflanzgut ausgeschlossen wird. Das wäre völlig zweckfremd, und es wäre vor allen Dingen absolut unsolidarisch. Warum sollte denn die eine Branche davon ausgenommen werden, während andere Branchen wie beispielsweise die Pharmabranche usw. mit im Boot sitzen und ihre Branchenvereinbarungen solidarisch erfüllen? Es wurde in der Kommission gesagt, dass gewisse Teilprodukte, die zu Lebensmitteln verarbeitet werden, dann quasi einen Vorteil hätten. Es würden also Halbprodukte, die importiert werden, nicht erfasst, und die Verarbeitungsprodukte aus der Schweiz würden erfasst. Darum geht es in der Sache aber nicht. Es geht ja nur um das tatsächlich importierte oder um das zum ersten Mal überhaupt in Verkehr gebrachte Grundprodukt, also beispielsweise um Weizen oder Zucker bzw. halt um die Dinge, die gemäss Mehrheit in Absatz 5 jetzt ausgenommen werden sollen.

Ich bitte Sie hier dringend, der Minderheit zu folgen und keine Spezialgesetzgebung für die Landwirtschaft zu machen. Die Wirtschaft soll hier in gradliniger Art und Weise Verantwortung tragen; der Bund mischt sich erst ein, wenn es nicht mehr anders geht. Die Branchen können sich selber organisieren, es sitzen dann aber auch alle mit im Boot. Diesem Grundsatz sollten wir treu bleiben.