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Heer Alfred · Nationalrat · 2016-03-10

Heer Alfred · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-03-10

Wortprotokoll

Den Jahresbericht 2015 haben Sie bereits schriftlich erhalten, und ich bin sicher, dass Sie ihn alle aufmerksam gelesen haben. Ich möchte mich an dieser Stelle deshalb darauf beschränken, einige wesentliche Punkte und Schlussfolgerungen aus der Arbeit der Geschäftsprüfungskommission des Jahres 2015 hervorzuheben.

Die GPK nehmen als parlamentarische Kommissionen im Auftrag der eidgenössischen Räte die Oberaufsicht über die Geschäftsführung des Bundesrates, der eidgenössischen Gerichte sowie der anderen Träger von Aufgaben des Bundes wahr. Die GPK überprüfen hauptsächlich, ob die Behörden im Sinne der Verfassung und der Gesetze handeln und ob die vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben richtig erfüllt werden. Zudem überprüft die GPK die Zweckmässigkeit und die Wirksamkeit staatlichen Handelns. Dazu ist die GPK in Subkommissionen gegliedert. Es sind dies folgende: EDA/VBS, EJPD/Bundeskanzlei, EFD/WBF, EDI/UVEK sowie Gerichte und Bundesanwaltschaft. Sie werden anschliessend von den Mitgliedern dieser Subkommissionen Details zu ihrer Arbeit aus dem Jahr 2015 vernehmen.

Eine wichtige Schlussfolgerung der GPK aus dem Jahr 2015 resultierte aus der Arbeitsgruppe Insieme. Es wurde bei der Untersuchung dieses EDV-Debakels festgestellt, dass eine Zusammenarbeit zwischen Eidgenössischer Finanzkontrolle und GPK nötig und sinnvoll wäre. Die Eidgenössische Finanzkontrolle stellt Mängel fest, ohne dass die GPK darüber informiert werden kann. Motionen, welche diese Schwachstelle in der Aufsicht beheben sollen, wurden bereits eingereicht. Mit den Motionen soll sichergestellt werden, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle die GPK ordentlich über festgestellte Mängel in der Verwaltung orientieren und die GPK diesen dann auch nachgehen und entsprechende Empfehlungen abgeben kann, wie wir das ja immer in Fällen tun, in welchen wir eine Untersuchung durchführen.

Eine wichtige Funktion für die GPK hat die Parlamentarische Verwaltungskontrolle, welche Evaluationen für die GPK vornimmt. Die Parlamentarische Verwaltungskontrolle ist ein wichtiges Instrument für die GPK, um die Wirksamkeit der Verwaltung zu überprüfen. Als Beispiel möge Ihnen die Evaluation der Aufsicht über die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit und deren Wirkungen dienen, die im Jahresbericht unter Ziffer 3.1.1 aufgeführt ist. Sie finden auf Seite 11 des Jahresberichtes auch eine Auflistung über Abklärungen, welche neu im Jahresbericht aufgeführt sind. Ich verzichte darauf, im Detail darauf einzugehen, weil Sie dies schriftlich vorliegen haben.

Die GPK ist die Anlaufstelle für alle, wenn es darum geht, die Rechtmässigkeit, die Zweckmässigkeit und die Wirksamkeit staatlichen Handelns zu überprüfen. Diese Aufgabe gilt es gewissenhaft und mit Nachdruck zu verfolgen. Ich möchte an dieser Stelle deshalb auch dem Sekretariat der GPK der ständerätlichen Schwesterkommission, der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle sowie allen Mitgliedern für die Mitarbeit und Unterstützung herzlich danken!

Ihnen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, möchte ich mitteilen, dass auch Sie sich jederzeit an die GPK wenden können, wenn Sie Hinweise auf unrechtmässiges Verhalten der Verwaltung erhalten haben sollten.