preparatory:AB 196476
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-03-14
Wortprotokoll
Knapp 200 000 Schweizerinnen und Schweizer leben in Frankreich und etwa 160 000 französische Staatsbürgerinnen und -bürger in der Schweiz. Jede in der Schweiz oder in Frankreich ansässige Person kann im jeweils anderen Land mindestens eine Erbin oder einen Erben haben. Angesichts dieser grossen Anzahl Personen und ihrer vielfältigen Wohnsitz- und Familienstrukturen beiderseits der Grenze ist es mangels genauer Daten für den Bundesrat nicht möglich abzuschätzen, welche finanziellen [PAGE 332] Auswirkungen die Anwendung des schweizerischen beziehungsweise französischen Erbschaftssteuerrechts im Einzelnen für die betroffenen Personen hat.