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AB 196481

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-03-14

Wortprotokoll

Der Bundesrat stellte Ende Dezember 2015 fest, dass in der Schweiz die Voraussetzungen für die Einführung von vorübergehenden Binnengrenzkontrollen im Sinne des Schengener Grenzkodex nicht erfüllt sind. Diese Lagebeurteilung hat noch Gültigkeit. Gegenüber der EU hat die Schweiz den Vorteil, dass an ihren Binnengrenzen nach wie vor Zollkontrollen durchgeführt werden. Im Rahmen dieser Zollkontrollen kann das Grenzwachtkorps aus Sicherheitsgründen und bei gegebenem Anfangsverdacht auch Personenkontrollen vornehmen. Das Grenzwachtkorps hat letztes Jahr 80 Prozent der Aufgriffe infolge irregulärer Migrationen im Bahnverkehr getätigt. Aktuell finden Einreisen im Bahnverkehr vor allem auf der Nord-Süd-Route, also von Mailand nach Zürich, sowie via Brig auf der Simplonachse zwischen Venedig und Paris statt. Das Grenzwachtkorps analysiert die Migrationslage täglich, sodass auf einen Anstieg rechtzeitig mit Schwerpunktaktionen oder Unterstützungseinsätzen reagiert werden kann. [PAGE 333]