Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-03-14
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-03-14
Wortprotokoll
Der Bundesrat fällt seine Entscheide nach umfassender Würdigung aller relevanten Faktoren. Dabei spielen die Vernehmlassungsergebnisse eine wichtige Rolle. Die Auswertung einer Vernehmlassung folgt allerdings nicht rein quantitativen Kriterien, sondern die eingegangenen Stellungnahmen werden jeweils politisch beurteilt und gewichtet.
Der Bundesrat hatte im Oktober 2013 bei der Modernisierung des Handelsregisterrechts entschieden, die Aufhebung der Beurkundungspflicht bei einfach strukturierten Kapitalgesellschaften nicht weiterzuverfolgen. Die Mehrheit der Kantone und die Notariatsverbände hatten die Aufhebung der Beurkundungspflicht damals abgelehnt. Gewichtige Organisationen hatten den Vorschlag jedoch schon 2013 unterstützt und haben seine Wiederaufnahme im Rahmen der Aktienrechtsrevision jetzt mit Nachdruck gefordert. Wie Sie [PAGE 339] wissen, hat sich seither die Wirtschaftslage in der Schweiz massgeblich verschlechtert. Der Bundesrat erachtet es aus heutiger Sicht als wichtig, Neugründungen in der Wirtschaft zu erleichtern. Auf diese Weise können nämlich Unternehmen administrativ entlastet werden. Aus diesem Grund ist der Bundesrat auf seinen Entscheid von 2013 zurückgekommen und wird dem Parlament im Rahmen der Aktienrechtsrevision einen entsprechenden Entwurf vorlegen.
Betreffend die Aussagen in der Medienmitteilung vom 4. Dezember 2015: Der Bundesrat hat nicht den Eindruck erwecken wollen, dass die Aufhebung der Beurkundungspflicht in der Vernehmlassung klar unterstützt worden sei. Die Aussage bezog sich nämlich auf die vorgeschlagenen Gründungsvorschriften ganz allgemein.