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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-03-14

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-03-14

Wortprotokoll

Ziel der Asylgesetzrevision ist es, die Asylverfahren und den Vollzug der Wegweisungen markant zu beschleunigen. Neu soll deshalb die Mehrheit der Asylverfahren in Zentren des Bundes rechtskräftig abgeschlossen werden. In diesen raschen Verfahren ist grundsätzlich der Standortkanton des Zentrums des Bundes für den Wegweisungsvollzug zuständig. Aufgrund der erhöhten Anzahl von Wegweisungen sind künftig die Abläufe bei den Migrations- und Polizeibehörden dieser Kantone besser eingespielt, was zu einem effizienteren Vollzug der Wegweisungen führt. Zudem können längere Transportwege vermieden werden. Überdies sind der Zugang zur Rückkehrberatung und die freiwillige Ausreise mit Rückkehrhilfe in jeder Verfahrensphase möglich.

Durch die Rückkehrberatung wird die freiwillige Rückkehr gefördert. Im Rahmen der Evaluation des Testbetriebs in Zürich hat sich denn auch gezeigt, dass Gesuchsteller ohne Bleibeperspektive den Testbetrieb rascher als den Regelbetrieb verlassen. Zudem bezogen weggewiesene Personen aus dem Testbetrieb wesentlich seltener und kürzer Nothilfe als weggewiesene Asylsuchende, die ein Verfahren des Regelbetriebs durchlaufen haben. Die detaillierten Evaluationsergebnisse wurden heute Vormittag vom Staatssekretariat für Migration veröffentlicht.

Im Hinblick auf einen effizienten Wegweisungsvollzug schaffen die Kantone zudem die notwendigen Administrativhaftplätze. Ihr Standort soll insbesondere mit den Standorten der Ausreisezentren abgestimmt werden.

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