Lexipedia

Vogler Karl · Nationalrat · 2016-03-14

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2016-03-14

Wortprotokoll

Ihre Kommission hat die Differenzen zum Ständerat am 10. März 2016 noch einmal und letztmals vor einer allfälligen Einigungskonferenz beraten. Die Mehrheit Ihrer Kommission - es wurde gesagt - ist dabei überall dem Ständerat gefolgt und beantragt Ihnen, Entsprechendes ebenfalls zu tun.

Da zwei Minderheitsanträge eingereicht wurden, haben wir heute noch über diese zu befinden. Der erste Minderheitsantrag betrifft Artikel 21a, die Arbeitssicherheit. Die Minderheit will diesen Artikel streichen, die Kommissionsmehrheit will dem Bundesrat und dem Ständerat folgen und diesen Artikel belassen. Die Argumente zu dieser Frage wurden im Verlaufe der Debatten hinlänglich dargestellt. Zusammengefasst noch einmal kurz Folgendes: Die Minderheit ist der Meinung, die Arbeitssicherheit sei auch ohne diese Bestimmung gewährleistet und es handle sich hier um eine entsprechend unnötige Regulierung. Die Mehrheit Ihrer Kommission vertritt die Meinung, dass die Vielzahl der Unfälle von Hobby-Holzerntearbeitern und -arbeiterinnen, die ohne forstliche Ausbildung sporadisch gegen Entgelt bei Waldbesitzerinnen und -besitzern entsprechende Arbeiten ausführen, es rechtfertigt, dass sie über eine minimale Ausbildung verfügen müssen. Es handelt sich dabei um Kurse gemäss Artikel 34 der Waldverordnung. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass der Nutzen einer solchen Ausbildung den Aufwand überwiegt. Damit können nicht nur Unfallkosten, sondern auch menschliches Leid vermindert werden.

Namens der Mehrheit Ihrer Kommission - sie entschied mit 13 zu 10 Stimmen bei 0 Enthaltungen - beantrage ich Ihnen daher, dem Ständerat zu folgen. Ein Hinweis noch: Wenn Sie der Mehrheit folgen, so stimmen Sie als Konsequenz ebenfalls Artikel 56 Absatz 3 zu.

Zur zweiten Differenz, zu Artikel 34b Absatz 1: Auch hier beantragt die Mehrheit Ihrer Kommission, dem Ständerat zu folgen. Vorab: Auch der Minderheitsantrag nähert sich der Fassung des Ständerates insofern an, als hier neu nicht mehr von der Verwendung von Schweizer Holz gesprochen wird, sondern von der Verwendung von nachhaltig produziertem Holz. Damit werden mögliche Probleme im Zusammenhang mit den Bilateralen I und den WTO-Bestimmungen beseitigt.

Es bleibt der Unterschied - es wurde gesagt - beim Geltungsbereich der "Verwendung von nachhaltig produziertem Holz". Während die Minderheit verlangt, dass die entsprechende Förderung alle Bauten und Anlagen mit Bundesfinanzierung umfassen soll, will die Mehrheit die Förderung auf eigene Bauten und Anlagen des Bundes beschränken; dies insbesondere, weil "Der Bund fördert ..." eine offene Formulierung darstellt und es nicht klar ist, was der Bund in diesem Zusammenhang genau vorzukehren hätte bzw. wie genau es zu fördern wäre. Weiter befürchtet die Mehrheit, dass sich der Vollzug angesichts der Vielzahl von Bauten, die vom Bund mitfinanziert würden, aufwendig gestalten würde und damit auch der Ruf nach Subventionen verbunden sein könnte. Die Minderheit ist der Meinung, dass hier kein zusätzlicher Subventionstatbestand geschaffen werden soll und dass es ohne grossen administrativen Aufwand möglich wäre, eine Variante mit nachhaltig produziertem Holz zu prüfen.

Die Kommissionsmehrheit aber beantragt Ihnen aus besagten Gründen, der Fassung des Ständerates zu folgen und damit den Geltungsbereich der Förderung auf eigene Bauten und Anlagen des Bundes zu beschränken. Die Kommission empfiehlt Ihnen dies mit 12 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

Abschliessend zwei Sätze zu Artikel 38a Absatz 1 Buchstabe g - nicht, weil hier noch Differenzen zum Ständerat bestehen, sondern weil es sich hier um eine neue Formulierung handelt. Demgemäss wird der Geltungsbereich der Finanzhilfen des Bundes bei der Walderschliessung auf die Anpassung und die Wiederinstandstellung von Erschliessungsanlagen, sprich Strassen und Seilkrangeräten, beschränkt. Zudem wird festgestellt, dass Gesamtkonzepte vorliegen und Übererschliessungen verhindert werden müssen.

Zusammengefasst noch einmal: Ihre Kommission beantragt Ihnen, bei den zwei bestehenden Differenzen dem Ständerat zu folgen. [PAGE 352]