Schilliger Peter · Nationalrat · 2016-03-14
Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-14
Wortprotokoll
Wie bereits erwähnt, kommen aus Ihrer UREK zuhanden des Plenums noch Mehr- und Minderheitsanträge bei zwei Differenzen. Meine Minderheit erwartet, dass Sie beim neuen Artikel 21a zur Arbeitssicherheit bei Ihrer bisherigen Haltung bleiben. Wir sind der Meinung, dass sich bei diesem Artikel der Ständerat unserem Rat anpassen sollte. Welche Gründe sprechen dafür? Ich halte mich kurz, da die Argumente in diesem Saal schon mehrmals erfolgreich vorgebracht worden sind.
Es braucht in diesem Gesetz keine Verankerung zusätzlicher Massnahmen hinsichtlich Unfallverhütung und Pflicht zum Kursbesuch. Es wäre ein Unikum, dass in einer Gesetzgebung in diesem Masse Vorgaben zur Arbeitssicherheit gemacht würden. Wir wissen, dass die professionellen Unternehmen, welche im Wald arbeiten, ihre Aufgaben bei der Weiterbildung auch im Bereich der Arbeitssicherheit sehr wohl wahrnehmen.
Forstarbeit ist eine berufliche Tätigkeit, die eine sehr hohe Unfallhäufigkeit aufweist. Trotzdem: Wer professionell im Wald arbeitet, macht dies schon heute mit ausgebildeten Mitarbeitern. Dies bestätigte eigentlich auch der Entwurf zur [PAGE 350] Verordnung: Dort ist das Zielpublikum umschrieben und heisst es, dass dazu ungelernte Arbeitskräfte sowie Landwirtinnen und Landwirte gehören, also Leute, welche meist nicht bei Auftragnehmern zum Einsatz kommen. Da liegt der Mangel in der Disposition: Wer für sich selbst arbeitet, wer im Wald Gelegenheitsarbeiten erledigt, untersteht den gesetzlichen Auflagen nicht. Das Gesetz trifft also die Falschen.
Da im Verordnungsentwurf im Weiteren steht, dass für die Durchführung der Kurse Finanzhilfen an die Kantone gewährt werden, dass also Geld verteilt wird, verstehe ich die positive Grundhaltung der Branche, der Forstdirektorenkonferenz und des Ständerates.
Forstarbeit ist hinsichtlich Unfälle wie gesagt eine risikoreiche Tätigkeit. Dies ändert sich auch mit gesetzlichen Sicherheitsauflagen nicht. Heute sind kantonale Arbeitsämter in der Pflicht. Eine Verschiebung der Hoheit hin zum Bund hat keine wesentliche Wirkung, schafft aber eine neue Regulierung.
Ich bitte Sie, im Sinne einer schlanken Gesetzgebung meine Minderheit zu unterstützen.