preparatory:AB 196578
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-03-14
Wortprotokoll
Die Bemühungen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung - sie waren ja eigentlich der Ursprung für diese AIA-Abkommen - haben in den vergangenen Jahren, insbesondere im Zuge der Finanzkrise, weltweit zugenommen und die Diskussion grenzüberschreitend ausgelöst. Wir hätten uns vor ein paar Jahren wohl nicht vorgestellt, dass wir je so weit kommen würden, diesen automatischen Informationsaustausch zu pflegen. Für uns stand das Bankgeheimnis, das Bankkundengeheimnis, im Vordergrund. Das war die Linie, mit der wir in diese Diskussionen gestartet sind.
Zuerst haben wir unter Druck begonnen, diese Problematik aufzunehmen. Heute können wir, glaube ich, feststellen, dass es für einen internationalen Finanzplatz wie die Schweiz mit multinationalen Unternehmen absolut zwingend und notwendig ist, die internationalen Standards zu erfüllen; ohne das geht es einfach nicht. Wir tun das heute eigentlich nicht mehr unter Zwang, sondern aus der Überzeugung, dass wir diese Standards für den Wirtschafts- und Finanzplatz Schweiz erfüllen müssen, mit allen Problemen, die das mit sich bringt. Es ist vor allem auch mental eine Abkehr vom Bankkundengeheimnis, das wir über die Jahrzehnte gepflegt haben, hin zu diesem Austausch. Das ist ein mentaler Wechsel. Vielleicht haben wir ihn ursprünglich unter Druck angegangen - man werde sich am Bankkundengeheimnis die Zähne ausbeissen, haben wir einmal vom Bundesrat her gesagt -, heute machen wir diesen Wechsel aus Überzeugung, weil wir denken, dass dieser AIA-Standard erfüllt werden muss.
Die Staats- und Regierungschefs der G-20 und der OECD - aus dieser Küche kommen diese Standards eigentlich - haben die Standards so entwickelt und vorangetrieben. Im Juli 2014 wurden sie vom Rat der OECD genehmigt. Diesem Rat gehören immerhin rund neunzig der wichtigsten Wirtschaftsländer der Welt an. Es ist also ein internationaler Standard, den wir hier umsetzen.
Worum geht es bei diesem AIA-Standard? Es ist ein routinemässig, in regelmässigen Abständen stattfindender Austausch zwischen zwei Staaten über Informationen von Konten, die eine im einen Staat steuerpflichtige natürliche oder juristische Person bei einem Finanzinstitut im anderen Staat hält. Es ist also ein automatischer Austausch über Konten, Kontobestände. Der Standard regelt insbesondere die Modalitäten dieses Austausches. Die auszutauschenden Informationen müssen von den Finanzinstituten des jeweiligen Staates gesammelt und an die Steuerbehörde dieses Staates übermittelt werden. Diese leitet die Informationen anschliessend an die Steuerbehörde des anderen Staates weiter, mit dem ein entsprechendes AIA-Abkommen besteht. Der Standard definiert auch die auszutauschenden Informationen. Es handelt sich dabei insbesondere eben um Informationen über Kontobestände, sämtliche Kapitaleinkünfte, Zinsen, Dividenden, Veräusserungserlöse und übrige Erträge sowie über die Identität der an diesen Vermögenswerten nutzungsberechtigten Personen.
Damit wären wir bei einer Frage, die Herr Germann gestellt hat. Dieser umfassende Austausch kann mit Staaten vorgenommen werden, die über eine Rechtsauffassung verfügen, die unserem System entspricht. Mit Staaten, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, würden wir wohl kein AIA-Abkommen abschliessen. Wir gehen davon aus, dass die Staaten der EU ein solches Rechtssystem haben. Auch ein Abkommen mit Australien steht heute auf dem Programm; damit schliessen wir ebenfalls ein Abkommen mit einem Staat, der eine Rechtsauffassung wie die Schweiz hat. Das heisst für uns aber auch, dass wir wahrscheinlich nicht mit jedem Staat der Welt ein AIA-Abkommen abschliessen können, weil dann eben sensible Daten ausgetauscht werden müssen. Wenn wir keine Gewähr haben, dass dies ordentlich und gemäss unserer Rechtsauffassung passiert, ist es wohl falsch, ein AIA-Abkommen abzuschliessen. Die Entwicklung der nächsten Jahre wird zeigen, wie wir damit umgehen.
Zur konkreten Umsetzung des AIA-Standards gibt es aus unserer Sicht eigentlich zwei Modelle: Es gibt einerseits den Abschluss eines bilateralen Staatsvertrages über die Einführung mit einem anderen Staat. Diesen Weg haben wir mit der EU gewählt. Es gibt andererseits ein Modell, das dann beim nächsten Geschäft, dem Abkommen mit Australien, zum Tragen kommt, bei dem wir ein [PAGE 162] Amtshilfeübereinkommen nach OECD-Standard abschliessen. Es sind also zwei unterschiedliche Modelle, die aber letztlich, wie wir sehen, zum gleichen Ergebnis führen.
Das Abkommen mit der EU ist ein Staatsvertrag. Hier haben wir ein Änderungsprotokoll zum bestehenden Zinsbesteuerungsabkommen zu behandeln. Es hätte auch hier einen anderen Weg gegeben. Wir haben mit der EU zusammen diesen Weg gewählt - auch dies war eine Frage von Herrn Ständerat Germann -, weil damit weitergeführt wird, was im bisherigen Zinsbesteuerungsabkommen enthalten ist, nämlich die Quellensteuerbefreiung für grenzüberschreitende Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen. Ein Teil dieses Abkommens ist also weiterhin integriert und wird um den automatischen Informationsaustausch ergänzt. Es wäre ein anderer Rahmen möglich gewesen, aber dies ist der Rahmen dieses Vertrages. Er ändert am Inhalt aber grundsätzlich nichts. Das Abkommen wird entsprechend weitergeführt.
Neben diesem Punkt gibt es zwei weitere Elemente, die in diesem Abkommen mit der EU enthalten sind, nämlich erstens den AIA nach dem globalen Standard der OECD. Wir übernehmen also den globalen Standard der OECD, wir machen nichts Spezielles, sondern übernehmen das, was international üblich ist und umgesetzt wird.
Ebenfalls in diesem Abkommen - das ist der zweite Punkt - ist der Informationsaustausch auf Ersuchen gemäss geltendem OECD-Standard; das ist Artikel 26 des Musterabkommens, den Sie auch schon in anderen Abkommen genehmigt haben. Wir schliessen zwar mit allen EU-Staaten dieses Abkommen ab, doch das ist im Rahmen von internationalen Standards. Das wird wohl auch in Zukunft unsere Leitlinie sein: Wir schliessen nach diesen Standards ab, wobei sich unser Augenmerk auf unsere Konkurrenzstandorte richten muss. Wir können mit den Ländern Abkommen abschliessen, mit welchen auch unsere Konkurrenten weltweit Abkommen haben, damit wir hier die berühmten gleich langen Spiesse haben.
In Bezug auf die USA - auch das war eine Frage von Herrn Ständerat Germann - ist zu sagen, dass wir daran sind, das Fatca-Abkommen abzuschliessen. Das sollte demnächst ebenfalls zu Ihnen kommen. Es ist richtig, dass wir damit, wie die ganze Welt, mit den USA einen anderen Weg eingeschlagen haben. Da haben die USA entsprechend Druck gemacht. Wichtig in Bezug auf die USA ist, denke ich, einmal die Vergangenheitsregelung. Hier hoffen wir, dass wir jetzt das bezüglich der Banken der Kategorie 1 in den nächsten Wochen oder Monaten abschliessen können; das ist immer noch etwas, was eigentlich offen ist. Wenn die Vergangenheit einmal regularisiert wird, werden wir in diesem Austausch, denken wir, weitergehen können.
Die Punkte, die Herr Germann angeführt hat, wonach innerhalb der USA offenbar in einzelnen Staaten wieder so etwas wie Oasen entstehen könnten, muss man sicher aufmerksam beobachten. Letztlich haben sich nämlich auch die USA zu diesem internationalen Standard verpflichtet. Es wird also nicht nur an der Schweiz liegen, sondern an der internationalen Staatengemeinschaft der OECD, zu verhindern, dass innerhalb der USA wie auch in anderen Ländern wieder solche Schlupflöcher entstehen. Diesen Prozess werden wir, glaube ich, aufmerksam beobachten müssen.
Die Umsetzung des AIA führt dann dazu - das wurde auch schon angetönt -, dass wir zwei Bundesgesetze aufheben können; zum einen ist es das Zinsbesteuerungsgesetz, das frühestens nach sechs Jahren aufgehoben werden kann. Das ist ungefähr die Frist, in der noch bestehende, hängige Verfahren nach diesem Gesetz abgewickelt werden sollten. Dann ist das Zinsbesteuerungsgesetz hinfällig. Die Kompetenz zur Aufhebung obliegt gemäss dem Entwurf dem Bundesrat. Der Bundesrat wird das machen, wenn keine hängigen Verfahren nach altem Recht mehr bestehen.
Das Gleiche gilt für das Quellenbesteuerungsabkommen mit dem Vereinigten Königreich und für jenes mit Österreich. Das war ein anderer Weg, den wir einmal eingeschlagen hatten. Solche Abkommen könnten vielleicht auch ein Weg sein für Länder, mit denen wir keine AIA-Abkommen abschliessen. Das werden wir dann entsprechend beurteilen müssen. Bei den Abkommen mit dem Vereinigten Königreich und mit Österreich geht es darum, die hängigen Verfahren noch nach altem Recht abzuschliessen. Danach würde auch hier die Kompetenz beim Bundesrat liegen, um diese Abkommen aufzuheben.
Vielleicht noch zu den Konsequenzen personeller und finanzieller Art: Wir denken, dass die Einführung dieses Standards bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu einer befristeten Erhöhung des Stellenbestandes um fünf volle Stellen führt. Es gibt dann auch bei den kantonalen Steuerverwaltungen - und das ist nicht zu unterschätzen - entsprechende Anpassungen. Diese sind personeller Natur. Zudem gibt es Informatikanpassungen, damit diese Meldungen dann auch effizient erfolgen können. Hier können wir Ihnen keine verlässlichen Zahlen nennen, aber wir gehen davon aus, dass die Kantone in den nächsten Jahren auch mehrere Millionen Franken in diese Umsetzung investieren müssen, informatik- und personalbezogen. Das Gleiche gilt auch für die Anbieter, also für die Banken, die diese Daten sammeln müssen. Hier bereitet man sich ja schon länger darauf vor, das aufzugleisen. Wir denken, dass es in der Branche selbst keine unlösbaren Probleme geben wird.
Wenn ich schon bei den Finanzen bin, vielleicht noch folgende Ergänzung: Wir gehen davon aus, dass beim Bund und bei den Kantonen Mindereinnahmen durch reduzierte Gewinne, die dann im Austausch sind, entstehen könnten. Aber auch hier lässt sich keine Schätzung machen. Aber in der Tendenz dürfte das Abkommen eher zu leicht reduzierten Steuereinnahmen führen.
Trotzdem empfehlen wir Ihnen mit Überzeugung, diesem Abkommen zuzustimmen. Wir haben damit mit der EU diesen Austausch eigentlich geregelt. Noch einmal: Es ist für die Schweiz notwendig, in den nächsten Jahren auf diesem internationalen Niveau diesen Austausch pflegen zu können, notwendig für die Reputation des Finanzplatzes, für die Reputation des Wirtschaftsplatzes. Die Schweiz als zwar kleine, aber sehr starke Volkswirtschaft muss sich hier in diesem Konzert bewegen. Es gibt durchaus auch Nachteile; sie wurden von Herrn Germann genannt. Auch diese sehen wir. Aber unter dem berühmten Strich, denken wir, ist es notwendig und langfristig von Vorteil, wenn wir diesen Austausch so machen. Die Nachteile sind entsprechend in Kauf zu nehmen.
Ich bitte Sie also, auf diese Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.