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Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2016-03-14

Wortprotokoll

Die Thematik ist bekannt: Es geht um die Frage, ob die Anbieterinnen von Fernmeldediensten die Randdaten in der Schweiz aufbewahren müssen oder ob ihnen im Sinne einer liberalen Wirtschaftsordnung die Freiheit belassen wird, diese Daten auch im Ausland aufzubewahren.

Die Gegner des liberalen Modells behaupten, dass mit der Speicherung dieser Daten in der Schweiz eine höhere Sicherheit erreicht werde. Die Sicherheit von Daten wird insbesondere erstens durch die Verschlüsselung und zweitens durch die Sicherheitsmechanismen beim Datenzugang [PAGE 354] gewährleistet. Der Datenschutz und damit die Datensicherheit sind durch die Datenschutzgesetzgebung umfassend geregelt. Gemäss Artikel 6 des Datenschutzgesetzes dürfen Personendaten, also auch Randdaten, eben nur dann ins Ausland übermittelt und dort aufbewahrt werden, wenn die Gesetzgebung des betreffenden Landes oder andere Garantien einen angemessenen Schutz gewährleisten. Zudem kann der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte eingreifen, falls diese Vorgaben nicht eingehalten werden. Der Ort, an welchem die Server mit diesen Daten stehen - meistens sind es mehrere -, ist also letztlich sekundär. Hingegen hätte eine Vorschrift zur entsprechenden Speicherung der Daten wesentliche Konsequenzen zum Beispiel für abgeleitete Kommunikationsdienste wie Twitter, Facebook, Skype, Whatsapp und wie sie alle heissen. Wohl niemand glaubt, dass ein Unternehmen wie Whatsapp sich die Mühe macht, seine Software für die Schweiz neu zu schreiben, um eben in der Schweiz Server mit solchen Randdaten zu betreiben.

Wie soll solches auch durchgesetzt werden? Wollen Sie in der Schweiz Facebook, Twitter und Whatsapp verbieten? Das ist undenkbar! Damit aber würden diese Dienste in der Schweiz faktisch illegal betrieben. Oder denken Sie an unsere exportorientierten Unternehmen! Wie sollten diese Unternehmen künftig Dienstleistungen globaler Fernmeldedienstanbieter in Anspruch nehmen, wenn diese die Randdaten in der Schweiz aufbewahren müssten? Die globalen Fernmeldedienstanbieter haben ihre Systeme und damit auch die Daten in verschiedenen Ländern gelagert. Müssten die Randdaten zwingend in der Schweiz aufbewahrt werden, so könnten Schweizer Exportunternehmen diese Dienste künftig nicht mehr frei in Anspruch nehmen - mit allen wirtschaftlichen Folgen, sprich Kosten, für diese Unternehmen. Weitere Wettbewerbsnachteile drohen damit unseren Unternehmen, und diese wären hausgemacht und selbstverursacht. Schliesslich: Wie wollen Sie die Randdatenaufbewahrung in der Schweiz überhaupt kontrollieren? Das ist unmöglich.

Zusammengefasst: Seien wir uns als Gesetzgeber unserer Verantwortung bewusst, und schaffen wir Gesetze, die sich an der Realität der globalen Wirtschaft und eines globalen Datenaustausches orientieren. Vermeiden wir eine Gesetzgebung, die gar nicht umgesetzt werden kann!

Namens der CVP-Fraktion ersuche ich Sie eindringlich, der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit abzulehnen.

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