Humbel Ruth · Nationalrat · 2016-03-14
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2016-03-14
Wortprotokoll
Gemäss Artikel 38 Absatz 1 der Bundesverfassung regelt der Bund Erwerb und Verlust der Bürgerrechte durch Abstammung, Heirat und Adoption. Die CVP ist der Ansicht, wie wir es bereits bei der Revision des Bürgerrechtsgesetzes festgestellt haben, dass mit dieser abschliessenden Aufzählung die Verfassungsgrundlage für eine bürgerrechtliche Gleichstellung eingetragener Partnerschaften mit Verheirateten fehlt und es daher eine Änderung der Verfassung braucht.
Die CVP-Fraktion unterstützt diese Anpassung und tritt auf die Vorlage ein. Ausländische Partner in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft sollen bei Einbürgerungsfragen - es geht um die erleichterte Einbürgerung - ausländischen Partnern in einer Ehe gleichgestellt werden.
In der Detailberatung folgen wir der Kommissionsmehrheit. Ich äussere mich dazu gleich jetzt und ergreife das Wort in der Detailberatung nicht mehr. Bürgerrechtsvoraussetzungen haben eine grosse faktische Bedeutung und sind politisch sensibel. Wir wollen bei der abschliessenden Aufzählung mit der Ergänzung der eingetragenen Partnerschaft bleiben und lehnen eine beispielhafte Aufzählung basierend auf dem Begriff "Zivilstandsbeziehungen" ab. Sollten dereinst neue Zivilstandsbeziehungen gesetzlich reguliert werden, namentlich die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare, braucht es ohnehin eine Verfassungsänderung.
Zusammenfassend: Die vorgeschlagene Ergänzung der Bundesverfassung ist ein Gebot der bürgerrechtlichen Gleichbehandlung von eingetragenen Partnern mit Verheirateten. Die CVP-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten und bei der Verfassungsänderung der Kommissionsmehrheit folgen. Wir werden auch der Änderung im Bürgerrechtsgesetz zustimmen.