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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-03-15

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-03-15

Wortprotokoll

Ich bitte Sie namens des Bundesrates, die Kommissionsminderheit zu unterstützen, und zwar aus folgenden Gründen: Der Bundesrat schlägt Ihnen die Schaffung eines Unternehmensstrafregisters vor. Wie Sie wissen, können nicht nur natürliche Personen strafrechtlich verurteilt werden, sondern eben auch Unternehmen. Auch bei Unternehmen hängt das Strafmass unter anderem davon ab, ob sie bereits früher straffällig geworden sind, und es ist deshalb naheliegend, dass solche Verurteilungen zur Beurteilung von Wiederholungstaten irgendwo verzeichnet werden. Der geeignete Ort dafür ist das Strafregister. Wie ich vorhin schon gesagt habe: Wenn Sie das machen wollen, machen Sie es jetzt. So günstig wie jetzt bekommen Sie das nie mehr.

Es geht hier übrigens auch nicht einfach um Peanuts, sondern es geht um Verbrechen, es geht um Vergehen und um ein Strafmass von bis zu 5 Millionen Franken. Aus diesem Grund wird ein Unternehmensstrafregister auch in der strafrechtlichen Literatur überwiegend befürwortet. Ein Unternehmensstrafregister kann aber auch für den Nachweis eines guten Unternehmensleumundes von Bedeutung sein. Firmen können ein Interesse haben, einen guten Leumund nach aussen zu kommunizieren. Weil es eben nur wenige Urteile gegen Unternehmen gibt, würde also der grösste Teil der Unternehmen davon profitieren, wenn wir den Unternehmen jetzt ein Instrument in die Hand geben würden, um den Nachweis zu erbringen, dass sie nicht vorbestraft sind. Denken Sie zum Beispiel auch an ein schweizerisches Unternehmen, das im Ausland an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmen will. Bis jetzt kann ein Unternehmen keinen solchen Leumundsbescheid beibringen, weil es in der Schweiz eben keine solchen Bescheinigungen gibt. Es ist auch nicht auszuschliessen, dass schweizerische Unternehmen dadurch im Ausschreibungsprozess benachteiligt werden. Mit dem Unternehmensstrafregister könnten Sie den Unternehmen dieses Instrument in die Hand geben, damit [PAGE 389] sie sich bei Ausschreibungen diesbezüglich auch qualifizieren können.

Es wurde bereits erwähnt, dass auch die Greco, die Groupe d'Etats contre la corruption, der Schweiz empfohlen hat, die Schaffung eines solchen Unternehmensstrafregisters zu prüfen. Die Greco hat also nicht gesagt, dass wir das einführen müssen. Aber ein Verzicht auf das Unternehmensstrafregister würde aus internationaler Sicht kein gutes Licht auf die Schweiz werfen, denn auch im benachbarten Ausland kennt man die Registrierung von Strafurteilen gegen Unternehmen.

Schliesslich möchte ich noch erwähnen, dass der Bundesrat zu dieser Frage zwei Vernehmlassungen durchgeführt hat, und eine klare Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer hat sich jeweils für ein solches Unternehmensstrafregister ausgesprochen. So viel zu den Argumenten für dieses Unternehmensstrafregister.

Es ist klar, es gibt auch Argumente und Bedenken, die gegen eine Registrierung von Unternehmen im Strafregister sprechen. Der Bundesrat hat bereits in seiner Botschaft darauf hingewiesen, dass einer Registrierung von Straftaten bei Unternehmen auch gewisse Grenzen gesetzt sind. Er ist sich gewisser Kritiken durchaus bewusst und hat ein gewisses Verständnis dafür, dass man die Frage, ob jetzt wirklich ein Unternehmensstrafregister gebraucht wird, kontrovers diskutieren kann.

In der Regel wird z. B. ins Feld geführt, dass es nur sehr wenige Urteile gegen Unternehmen gebe, dass sich deshalb die Kosten für den Aufbau eines solchen Registers nicht lohnen würden und dass dadurch mehr Bürokratie entstehen würde. Ich habe es bereits gesagt: Es stimmt, es gibt bisher nur wenige Verurteilungen von Unternehmen. Allerdings kann auch der Nachweis einer sogenannten weissen Weste, also ein Strafregisterauszug ohne Eintrag, für Unternehmen von Bedeutung sein, wenn sie sich, wie gesagt, im Ausland um Aufträge bewerben. Das Bürokratieargument kann man natürlich immer bringen. Aber ein Strafregister für Unternehmen bringt eben auch mehr Sicherheit, und Sicherheit ist bekanntlich nie gratis.

Ein weiteres Argument, das gegen ein Unternehmensstrafregister angeführt wird, ist, dass sich ein Unternehmen durch Auflösung und Neugründung, z. B. infolge einer Liquidierung oder Fusion, einer Registrierung entziehen könne. "Stirbt" das Unternehmen, wird auch der Eintrag im Strafregister bedeutungslos. Denn Straftaten können einem Unternehmen nur zugerechnet werden, solange es sich rechtlich betrachtet um das gleiche Unternehmen handelt, nicht aber einem Unternehmen, das sich rechtlich vollkommen neu konstituiert hat. Dieses Argument trifft natürlich zu. Allerdings ist offen, wie viele Unternehmen ihre rechtliche Identität ablegen und sich neu konstituieren würden, nur um strafregisterrechtlich wieder weiss zu erscheinen. Immerhin ist eine Auflösung mit anschliessender Neugründung mit erheblichen Aufwendungen, eventuell auch mit Reputationsschaden verbunden. Unternehmen dürften sich also diesen Schritt mindestens zweimal überlegen.

Ein letztes Argument, das gegen dieses Unternehmensstrafregister angeführt wurde, besagt, dass Unternehmenszusammenschlüsse verhindert würden. Dieses Argument, muss ich Ihnen sagen, ist bei näherem Hinschauen nicht zutreffend, denn es ist nicht die Registrierung, welche Zusammenschlüsse von Unternehmen verhindert. Vielmehr ist es eine allfällige Verurteilung des Unternehmens, die einem Zusammenschluss im Wege steht. Daher kann ein Unternehmen ja eigentlich froh sein, wenn es vor einem Unternehmenszusammenschluss auch über solche Dinge Bescheid weiss. Die Tatsache einer Verurteilung oder der Umstand, dass ein verurteiltes Unternehmen noch eine hohe Busse zu bezahlen hat, sollte im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen zwar auch ohne Strafregister bekannt sein. Aber die Registrierung kann eben eine zusätzliche Sicherheit bieten dafür, dass auch die Schattenseiten eines Unternehmens ans Licht kommen, und zwar rechtzeitig ans Licht kommen. Bei registrierten Unternehmen ist die Registerauskunft halt einfach verlässlicher, als wenn man ein bisschen über das entsprechende Unternehmen googelt.

Der Bundesrat hat diese Argumente bei seinem Entscheid zum Unternehmensstrafregister den Vorteilen gegenübergestellt und auch die Zustimmung zum Register in der Vernehmlassung in Erwägung gezogen. Im Ergebnis ist er zur Auffassung gelangt, dass die Vorteile eines Unternehmensstrafregisters die Bedenken überwiegen.

Deshalb bitte ich Sie, am bundesrätlichen Entwurf festzuhalten und die Kommissionsminderheit zu unterstützen.

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