Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-03-15
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-03-15
Wortprotokoll
Es geht bei den Artikeln 9 und 14 um die Frage, ob die neue Sozialversicherungsnummer AHVN13 und ihre Attribute im Strafregister-Informationssystem Vostra geführt werden dürfen oder nicht. Die Minderheit möchte dies verhindern.
Ich muss Sie einfach daran erinnern, dass Sie über diese Frage erst kürzlich, nämlich am 25. September des letzten Jahres, einen Beschluss gefasst haben: Sie haben im Rahmen des Bundesgesetzes über Verbesserungen beim Informationsaustausch zwischen Behörden im Umgang mit Waffen beschlossen, dass der neue Artikel 366a StGB gutgeheissen werden soll, der die Führung der AHVN13 in Vostra explizit erlaubt. Das haben Sie vor Kurzem entschieden. Ich gehe davon aus, dass Sie ein halbes Jahr nach dieser Schlussabstimmung Ihre Meinung nicht wieder ändern, und verzichte deshalb auf die detaillierten Ausführungen. Was Sie schon damals überzeugt hat und Sie heute hoffentlich immer noch überzeugt, ist, dass die Nutzung der AHVN13 für eine verlässliche Personenidentifikation in Vostra unverzichtbar ist. Die Erwartungen, die heute an die Funktion des Strafregisters gestellt werden, könnten ohne die Nutzung der AHVN13 kaum mehr erfüllt werden.
Dies sind im Wesentlichen und in aller Kürze die Gründe, weshalb ich Sie bitte, der Kommissionsmehrheit zu folgen und diese zu unterstützen.