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Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-03-15

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-03-15

Wortprotokoll

Ich bitte Sie auch, der Minderheit Janiak zu folgen. Der Zweckartikel ist juristisch ja eigentlich nicht nötig. Er ermöglicht eine Gesamtsicht. Wir verankern - man vergisst das leicht - in Artikel 83 der Verfassung jetzt einen Auftrag. Es gibt sogar eine eigene Kategorie für die Bundesbeiträge für Hauptstrassen in den Berggebieten und Randregionen; diese Beitragskategorie ist also verankert. Deshalb ist die diesbezügliche Bestimmung im Zweckartikel völlig unnötig. Es braucht dazu keine zusätzliche Bestimmung. Das wäre eigentlich eine Überregulierung, die nicht mehr als einen symbolischen Stellenwert hätte.