Goll Christine · Nationalrat · 2002-03-12
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-12
Wortprotokoll
Herr Schneider, ich möchte Ihnen und Ihrer FDP-Fraktion sagen, dass es mit der bürgerlichen Einstimmigkeit nicht sehr weit her ist. Ich verweise auf die Abstimmung bei Artikel 3, die ja in einem engen Zusammenhang mit der Diskussion steht, die wir jetzt bei Artikel 27 führen. Dort sind wir zwar knapp gescheitert, aber immerhin sind wir auch aus den bürgerlichen Reihen unterstützt worden. Dies, weil nämlich auch Ihnen klar ist, dass beim Solidaritätsbeitrag der Vorschlag des Bundesrates bereits ein Kompromiss war, wie das im Übrigen Herr Studer hier vorne richtig festgehalten hat. Ich möchte Ihnen auch sagen, Herr Schneider, dass es nichts nützt, wenn Sie Ihr Vokabular ändern und nun von einer Mittelstands- anstelle von einer Reichtumssteuer sprechen, wie Sie das bisher getan haben.
Ich möchte Herrn Zuppiger und seiner SVP-Fraktion sagen: Sie verbreiten hier vorne Unwahrheiten, wenn Sie behaupten, dass der Fonds der Arbeitslosenversicherung bereits entschuldet sei. Dieser Fonds hat nämlich heute immer noch Schulden in der Höhe von 2,3 Milliarden Franken.
Ich habe es festgehalten: Artikel 27 steht in einem engen Zusammenhang mit dem Solidaritätsbeitrag gemäss Artikel 3, und es ist nun auch an der Zeit, in Bezug auf diese Revisionsvorlage Bilanz zu ziehen. Die Bilanz - das muss ich Ihnen sagen - fällt negativ aus: Sie haben eine Verdoppelung der Beitragszeit von sechs Monaten auf zwölf beschlossen; das ist ein klarer Leistungsabbau. Sie haben bei Artikel 13 beschlossen, dass erwerbslose Frauen in schwierigen wirtschaftlichen Situationen künftig kein Recht mehr auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung haben sollen. Sie haben beschlossen, dass die Bezugsdauer der Taggelder von heute grundsätzlich 520 auf 400 Tage gekürzt werden soll. Sie haben zudem in dieser Revision keinerlei Massnahmen für die Langzeitarbeitslosen bzw. für die ausgesteuerten Personen in diesem Land vorgesehen.
Wir sind jetzt beim Schicksalsartikel 27, wo es um die Bezugsdauer der Taggelder geht. Ich muss Ihnen hier klipp und klar sagen: Ein Leistungsabbau ist beim jetzigen Stand bereits beschlossen, indem grundsätzlich die Bezugsdauer der Taggelder von 520 auf 400 Tage gekürzt werden soll. Ich muss Ihnen auch sagen, dass es unnötig ist, hier jetzt noch weitere Hürden einzubauen, wie das beim Antrag der Mehrheit zum Ausdruck kommt, der eine Klausel mit einem Kantonsbeitrag von 20 Prozent einführen möchte.
Ich bitte Sie deshalb, der klaren Formulierung der Minderheit Rennwald zuzustimmen.