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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-03-15

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-03-15

Wortprotokoll

Ich sage zuerst etwas zur Motion Ihrer Kommission: Die Motion Ihrer Kommission ist insofern erfreulich für den Bundesrat, als sie zum Ausdruck bringt, dass Sie in Ihrer Kommission den Bericht zur Modernisierung des Familienrechts offenbar eingehend studiert und diskutiert haben und dass Sie die Meinung des Bundesrates aufgrund dieses Berichtes teilen, dass nämlich Handlungsbedarf besteht.

Eine Differenz haben wir jetzt aber in Bezug auf das weitere Vorgehen. Das ist der Hauptgrund, weshalb Ihnen der Bundesrat diese Kommissionsmotion zur Ablehnung empfiehlt. Die Mehrheit möchte nämlich jetzt eine Strategie - oder heute habe ich von einem Aktionsplan gehört - zum weiteren Vorgehen. Der Bundesrat ist der Meinung, dass wir mit dem Bericht zur Modernisierung des Familienrechts, der auf ein Postulat Fehr Jacqueline zurückgeht, die Auslegeordnung gemacht haben, die gemacht werden musste.

Wir haben uns selbstverständlich bei diesem Bericht auch auf wissenschaftliche Erkenntnisse gestützt. Deshalb ist es für uns etwas schwierig zu verstehen, warum Ihre Kommission zum Schluss kommt, man solle jetzt noch eine Strategie machen, die auf wissenschaftlichen Kenntnissen basiert. Selbstverständlich arbeitet die Verwaltung, wenn sie einen solchen Bericht macht, immer auch aufgrund der wissenschaftlichen Erkenntnisse. Das Bundesamt für Justiz hat drei Wissenschafter mit drei externen Gutachten beauftragt. Das Bundesamt für Justiz hat dann auch an der Universität Freiburg eine Tagung durchgeführt mit über 400 Personen, die daran teilgenommen haben, auch Wissenschafterinnen und Wissenschafter.

Es geht jetzt aus Sicht des Bundesrates aber darum, die Schlüsse aus dem Bericht zu ziehen, den wir Ihnen erstellt haben; das ist eigentlich meine Hauptbotschaft an Sie. Aus Sicht des Bundesrates liegt jetzt alles auf dem Tisch. Jetzt entscheiden Sie, wie es weitergeht. Sie können jetzt sagen, wo Sie konkrete Projekte weiterführen möchten, wo Sie etwas vertiefen möchten, vertieft auch prüfen möchten. Der Bundesrat hat Ihnen ja signalisiert, auch mit dem Antrag auf Annahme des Postulates Caroni, dass er für solche Prüfaufträge offen ist.

Ich glaube, Gesellschaftspolitik macht man in unserem Land nicht mit Aktionsplänen und mit Strategien, sondern Schritt für Schritt, ein Schritt nach dem anderen. Wo die Gesellschaft eine Veränderung will, weil sie sich eben auch verändert hat, dort gibt es dann die konkreten Projekte. Wenn Sie die letzten Jahre überblicken, dann stellen Sie fest, dass Sie verschiedene ganz wichtige solche Schritte gemacht haben. Ich erwähne nur die Entscheide, die Sie in den letzten Jahren bereits gefällt haben; Sie werden staunen, wie viele es sind: Sie haben das Namensrecht revidiert, Sie haben das gemeinsame elterliche Sorgerecht eingeführt, Sie haben das Unterhaltsrecht revidiert, Sie sind daran, das Adoptionsrecht zu überarbeiten. Der Bundesrat hat jetzt eine Revision des Erbrechtes in die Vernehmlassung gegeben, und heute sprechen wir ja auch noch über das Postulat Caroni und das Postulat der WBK-NR zur Prüfung eines an die Schweizer Verhältnisse angepassten sogenannten Pacte civil de solidarité.

Das sind die Gründe, weshalb Ihnen der Bundesrat ein anderes Vorgehen beantragt. Er beantragt Ihnen, die Kommissionsmotion nicht anzunehmen. Denn wir möchten jetzt zur Tat schreiten und nicht weitere Papiere erstellen. Meine Leute in der Verwaltung sind gerne bereit, konkrete Projekte zu erarbeiten. Wissen Sie, Sie werfen uns jeweils ja auch vor, wir würden dauernd externe Gutachten einholen und dafür noch viel Geld ausgeben. Das wollen wir eben nicht, [PAGE 412] wir wollen jetzt die konkrete Arbeit machen. Die Grundlagen sind mit dem Bericht in Erfüllung des Postulates Fehr Jacqueline 12.3607 aus unserer Sicht erarbeitet.

Ich komme jetzt noch zu den beiden Postulaten zu einem Pacte civil de solidarité, zum Postulat der WBK-NR und zum Postulat Caroni.

Wir haben im Bericht "Modernisierung des Familienrechts", dem Bericht zum Postulat Fehr Jacqueline, aufgezeigt, dass die vielfältigen heutigen Formen des Zusammenlebens im Recht nicht mehr abgebildet sind. Ich möchte all denjenigen etwas sagen, die heute diese Postulate ablehnen wollen und auch das Vorgehen kritisiert haben: Wenn Sie einen solchen "Pacs" prüfen oder allenfalls sogar einführen, dann nehmen Sie niemandem irgendetwas weg. Wenn Sie seit 33 Jahren glücklich verheiratet sind, dann können Sie noch jahrelang glücklich verheiratet bleiben. Wenn Ihnen ein Hochzeitsfest etwas ganz Wichtiges ist, dann können Sie ein solches vorbereiten, mit all dem, was Sie sonst noch gerne tun. Wir nehmen niemandem die Ehe weg. Der Bundesrat hat ganz deutlich gesagt: Die Ehe ist und bleibt ein wichtiges Institut in unserem Lande, sie ist kein Auslaufmodell. Noch einmal: Wenn jemand im Konkubinat leben möchte, dann kann er das auch weiterhin tun. Wir nehmen niemandem irgendetwas weg, wenn wir hier das Recht allenfalls verändern. Ich denke, das ist ganz wichtig. Sie dürfen auch weiterhin mit einem Mann oder mit einer Frau zusammenleben, den oder die Sie lieben. Auch da wird Ihnen der Staat nicht dreinreden. Es geht um eine liberale Gesellschaftspolitik, die es im Recht abbildet, wenn sich die Gesellschaft verändert und Menschen in anderen Formen zusammenleben. Ich glaube, das ist ganz wichtig, wenn wir über diese Fragen sprechen.

Eine Möglichkeit, die bestehende Kluft zwischen Realität und geltendem Recht bezüglich der Formen des Zusammenlebens zu schliessen, bietet unter Umständen dieser Pacte civil de solidarité. Das ist ein zivilrechtlicher Vertrag mit geringerer Bindungsintensität als bei einer Ehe. Noch einmal: Es geht um zwei erwachsene Menschen, die entscheiden, in welcher Form sie zusammenleben wollen. Ich bin schon auch der Meinung, dass es nicht am Staat ist, den Menschen vorzuschreiben, wie sie zusammenleben. Aber der Staat kann ihnen Instrumente zur Verfügung stellen.

Wenn ich noch kurz etwas zum "Pacs" in Frankreich sagen darf: Er ist ein Erfolgsmodell. Damit ist nicht gesagt, dass er besser ist als die Ehe. Aber ganz offensichtlich wird er von einem Teil der Bevölkerung gewünscht. 41 Prozent aller neugeschlossenen und rechtlich formalisierten Paarbeziehungen in Frankreich sind solche "Pacs". Während die Zahl der Heiraten zwischen 1999 und 2013 rückläufig war, hat sich die Anzahl der "Pacs" im gleichen Zeitraum verdreissigfacht. Das ist einfach eine Realität. Das ist so, die Menschen entscheiden sich, so zusammenzuleben. Zur Bindungsintensität wurde schon etwas gesagt.

Die Auflösungsrate beträgt zurzeit etwa ein Drittel beim "Pacs", und bei den Ehen liegt sie bei 51 Prozent. Den "Pacs" gibt es übrigens schon seit über fünfzehn Jahren in Frankreich; man kann also nicht sagen, man habe da noch gar keine Erfahrung gesammelt. Wenn Sie die Auflösungsrate anschauen und Sie der Meinung sind, dass für Kinder die Stabilität der Beziehung etwas Zentrales ist, dann wäre das schon fast ein Plädoyer für den "Pacs", aber so weit würde ich nicht gehen.

Nach unserem Wissen ist der "Pacs" übrigens auch in Luxemburg bei gleichgeschlechtlichen, aber auch bei verschiedengeschlechtlichen Paaren sehr beliebt. Deshalb sind wir der Meinung, dass es sich lohnt, diese Fragen näher zu klären. Es gibt übrigens den "Pacs" auch in der Schweiz schon. Das haben wahrscheinlich viele von Ihnen nicht gewusst: Genf und Neuenburg sehen die Möglichkeit vor, ein "partenariat cantonal" einzugehen, und zwar für gleichgeschlechtliche wie auch für verschiedengeschlechtliche Paare. Die Auswirkungen sind aber sehr beschränkt, weil sie nur innerhalb des Kantons gelten.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass es richtig ist, diese Möglichkeiten auch zu prüfen, mit allen Vor- und Nachteilen. Wir werden auch nicht einfach irgendetwas kopieren, sondern schauen, was für die Schweiz und für unsere hiesige Bevölkerung allenfalls infrage kommt. Sie werden dann am Schluss entscheiden, ob wir so etwas einführen wollen oder nicht. Ich bitte Sie aber, jetzt nicht mit Strategien und Aktionsplänen die Verwaltung zu beschäftigen, wenn ich das so sagen darf.

Deshalb bitte ich Sie, die Motion abzulehnen. Ich beantrage Ihnen aber namens des Bundesrates, die beiden Postulate zum "Pacs" anzunehmen.