Vogler Karl · Nationalrat · 2016-03-15
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2016-03-15
Wortprotokoll
Vostra ist nicht etwa ein lateinischer Begriff, sondern die Abkürzung für "vollautomatisches Strafregister". Das Strafregister, eben auch Vostra genannt, ist eine weitgehend elektronisch geführte Personendatenbank des Bundes, in der Strafurteile und hängige Strafverfahren von natürlichen Personen verzeichnet werden. Nun, warum braucht es - auch nach Meinung der Fraktion der CVP - eine Überarbeitung des Strafregisterrechts?
1. Die heutigen Rechtsgrundlagen genügen den aktuellen Anforderungen des Datenschutzes nicht mehr. Vieles wird heute auf Stufe Verordnung geregelt. Das ist gemäss Datenschutzgesetz ungenügend. Wegen der sensiblen Daten braucht es Regelungen in einem Gesetz im formellen Sinne.
2. Das neue Gesetz soll die Datenqualität verbessern und die Effizienz der Bearbeitung steigern. Stichworte: Verwendung der AHV-Versichertennummer als Personenidentifikator oder Online-Zugang der Behörden zu Strafregisterdaten.
3. Das Strafregisterrecht ist an die veränderten gesellschaftlichen Sicherheitsbedürfnisse anzupassen. Es gilt, verschiedenen Behörden neue Zugangsrechte mit unterschiedlichen Zugangsberechtigungen zu verschaffen, z. B. für die Pflegekinderaufsicht. Jede Behörde soll im Sinne des Verhältnismässigkeitsprinzips die Daten sehen können, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Gleichzeitig soll auch mehr Transparenz geschaffen werden. Eine Person kann künftig nicht nur erfahren, welche Daten von ihr gespeichert sind, sie kann auch erfahren, ob eine Behörde diese in den letzten zwei Jahren abgefragt hat.
4. Schliesslich sollen mit der Revision die heute bestehenden Ungereimtheiten und Lücken beseitigt werden.
Was im Entwurf des Bundesrates wirklich neu ist, ist seine Absicht, ein Strafregister für Unternehmungen einzuführen. Ein solches existiert bis heute nicht. Die heutigen Rechtsgrundlagen sind einzig auf natürliche Personen zugeschnitten. Vergleichbar mit den natürlichen Personen sollen nach Meinung des Bundesrates künftig auch fehlbare Unternehmen registriert werden können. Der Bundesrat sieht den Mehrwert eines solchen Registers darin, dass bei Wiederholungstaten eine korrekte Strafzumessung möglich ist. Für den Fall, dass kein Eintrag vorliegt, sieht er den Nutzen im Nachweis des guten Unternehmensleumunds, welcher mittels eines entsprechenden Strafregisterauszugs dokumentiert werden könnte.
Unsere Fraktion lehnt die Schaffung eines Unternehmensstrafregisters ab; ich komme dann im Rahmen der Detailberatung darauf zurück.
Ebenfalls zu Diskussionen Anlass gab innerhalb unserer Fraktion der Umfang des Gesetzes. Bisher gibt es einige wenige Gesetzesartikel und eine Verordnung. Nun haben wir ein umfassendes, sehr detailliertes Gesetzeswerk vor uns. Ich habe es bereits gesagt: Der Umfang des Gesetzes liegt darin begründet, dass die Bearbeitung von besonders schützenswerten Personendaten nur dann zulässig ist, wenn Entsprechendes in einem Gesetz im formellen Sinn geregelt ist. Es bleibt somit letztendlich nichts anderes übrig, als mit dem Umfang der Vorlage vorliebzunehmen.
Trotz dieser Bedenken ist unsere Fraktion aber klar für Eintreten auf die Vorlage; zusammengefasst: im Wesentlichen, weil diese den aktuellen datenschutzrechtlichen Vorgaben entspricht, weil ein differenziertes Auszugskonzept den unterschiedlichen Behördenbedürfnissen Rechnung trägt, weil die Vorlage die Personenidentifikation verbessert und dank der Erfassung elektronischer Urteilskopien letztendlich auch sachgerechtere Urteile ermöglicht.
Namens der CVP-Fraktion ersuche ich Sie, auf die Vorlage einzutreten. Unsere Fraktion wird im Rahmen der Detailberatung immer der Mehrheit folgen.