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Lombardi Filippo · Ständerat · 2016-03-15

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · CVP-Fraktion · 2016-03-15

Wortprotokoll

Ich spreche ungern nach der Bundesrätin, aber sie sagt, im Finanzplan seien diese Mittel nicht vorgesehen. Ja, aber der Verzug ist eben meistens nicht die Schuld der Kantone oder der Städte. Wir kennen die Problematik der Rekurse; man kann so gute Projekte haben, wie man will, aber sie können fünf Jahre blockiert werden. Daran sind die Kantone und die Städte doch nicht schuld. Aber aufgrund dieser Verspätung sind bis jetzt weniger finanzielle Mittel ausgegeben worden, als 2008 angenommen worden war. Deswegen hat - unter uns gesagt - der Bund etwas gespart, sogar relativ viel gespart. Demzufolge ist es nicht falsch, wenn wir jetzt eine entsprechende Grundlage schaffen. Mit der Motion wird verlangt, dass der Bundesrat die Grundlage dafür schafft, dass diese Mittel auch später noch ausbezahlt werden, weil sie grundsätzlich versprochen worden sind.

Wir können auch von Anreizen sprechen: Mit dieser Regelung schafft der Bund Anreize, damit etwas gemacht wird. Aber die Motion jetzt abzulehnen gibt den Anreiz, nichts mehr zu tun! Wenn ein Kanton oder eine Stadt jetzt mit der Planung anfängt, wird das entsprechende Projekt sowieso nicht bis 2018 realisiert. Wir geben also, wenn wir die Motion ablehnen, den Anreiz, nichts mehr zu tun und abzuwarten, bis vielleicht eine neue Lösung vom Bund kommen könnte, wie in der Stellungnahme des Bundesrates zum Postulat Barazzone 14.3161 gesagt wurde. Wenn wir hingegen sagen, dass die bis 31. März 2018 geschlossenen Vereinbarungen auch später noch respektiert werden, gibt das gewissen Kantonen und Städten noch einen Anreiz, ihre Pflicht zu tun, auch da, wo es Schwierigkeiten gibt.

Ich fände es also auch von diesen Anreizen her gut, wenn wir die Motion annehmen würden, denn das geschähe zugunsten der Mitbürger, die von diesem Lärm betroffen sind.