Amherd Viola · Nationalrat · 2016-03-15
Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion · 2016-03-15
Wortprotokoll
Hier geht es um die Frage, ob Einstellungsverfügungen registriert werden sollen oder nicht. Im vorliegenden Entwurf ist vorgesehen, dass Schuldsprüche, bei denen unter bestimmten Voraussetzungen von einer Bestrafung abgesehen wird - unabhängig davon, ob dies in Form einer Einstellungsverfügung oder in Form eines Schuldspruchs ohne Strafzuweisung geschieht -, in Vostra erfasst werden. Das kann der Fall der Wiedergutmachung sein, in dem zwar die Schuld festgestellt, aber keine Strafe ausgesprochen wird.
Die Kommissionsmehrheit betrachtet dies als sinnvoll, weil es bei Wiederholungstätern für die Beurteilung eines Delikts wichtig ist, allfällige Vortaten zu kennen. Auch wenn von einer Bestrafung abgesehen wurde, handelte es sich um ein deliktisches Verhalten. Das ist wichtig: Der Vertreter der Minderheit hat hier ausgeführt, dass im Strafregister auch ein Strafverfahren eingetragen würde, das quasi zufällig, unbeabsichtigt und ohne deliktisches Verhalten von irgendjemandem eingeleitet und dann eingestellt wurde. Darum geht es hier nicht. Hier geht es um Fälle, in denen tatsächlich ein deliktisches Verhalten stattgefunden hat. Besonders wichtig ist der Eintrag in Fällen von häuslicher Gewalt. Dort werden oft Verfahren eingestellt, weil die Opfer sich damit einverstanden erklären. Oft erklären sich die Opfer natürlich mit der Einstellung einverstanden, weil sie unter Druck gesetzt werden. Es ist wichtig, dass solche Vorfälle im Strafregister festgehalten sind. Die Registrierung von Einstellungsverfügungen wurde im Vernehmlassungsverfahren ausdrücklich gewünscht.
Die Kommission hat sich mit 16 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung für die Registrierung ausgesprochen, und ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.