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Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2002-03-12

Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-03-12

Wortprotokoll

Es ist in der Tat so, dass Artikel 3 dieses Gesetzes zum eigentlichen zentralen Punkt dieser Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes wird. Sie haben diese Deplafonierung im Rahmen des Stabilisierungsprogramms 1998 eingeführt. Im alten Artikel 4 heisst es unter dem Titel "Beitragssatz", dass diese Deplafonierung wieder aufgehoben wird, wenn es die Arbeitslosigkeit zulässt und der Ausgleichsfonds wieder entschuldet ist. Das gilt jetzt, und das haben Sie 1999 auch versprochen. Wenn es also um Glaubwürdigkeit in der Politik geht, dann muss sich die Linke daran erinnern, dass wir das damals eben auch glaubwürdig so versichert haben.

Es ist nicht einzusehen, warum in dieser Versicherung jetzt plötzlich ein Umverteilungsmechanismus stattfindet, indem man höhere Prämien zahlt, aber eigentlich gar keine Versicherungsleistungen beziehen kann. Wir haben uns schon bei der ersten Lesung daran gestossen, und wir haben gesagt, dass wir diesem Gesetz nur dann zustimmen können, wenn wirklich dieses eine Lohnprozent verschwindet. Daher begrüssen wir die Lösung des Ständerates und unterstützen sie auch.

Wissen Sie, geschätzte Damen und Herren von der linken und gewerkschaftlichen Seite, was das heisst, wenn Sie das Referendum ergreifen und alles beim Alten bleibt? Das heisst, dass Ende 2003 diese Deplafonierung wegfällt und es dann sowieso so ist, wie wir das jetzt beantragen.

Ich bitte Sie, der Lösung des Ständerates zuzustimmen, sonst können wir bei der Schlussabstimmung nicht hinter diesem Gesetz stehen.