Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2016-03-15
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-03-15
Wortprotokoll
Namens der Minderheit beantrage ich Ihnen, am bundesrätlichen Vorschlag zur Einführung eines Unternehmensstrafregisters in der Schweiz festzuhalten. Auch Unternehmen können sich strafrechtlicher Vergehen oder Verbrechen schuldig machen, nämlich dann, wenn ein Verbrechen oder Vergehen wegen mangelhafter Organisation des Unternehmens keiner bestimmten natürlichen Person im Unternehmen zugerechnet werden kann. Nur dann wird das strafrechtlich festgestellte Vergehen oder Verbrechen der Gesamtunternehmung zugerechnet. So sagt es unser Strafgesetzbuch in Artikel 102.
Die Minderheit ist schon sehr erstaunt, mit welcher Vehemenz sämtliche bürgerlichen Parteien, die sich hier schon beim Eintreten geäussert haben, jetzt die Erstellung eines Unternehmensstrafregisters in der Schweiz bekämpfen; dies unter der Annahme, dass vielleicht 99,9 Prozent aller Unternehmen gar nie einen solchen Strafregistereintrag haben werden - hoffentlich nicht! Aber genau wegen diesen 0,1 Prozent oder so, die eben solche schweren Vergehen oder Verbrechen begehen, die diese auch wiederholt begehen würden oder begehen, ist es doch logisch und systematisch richtig und konsequent, wenn auch solche Strafurteile eingetragen werden. Was ist der Unterschied, wenn eine Einzelperson - genannt natürliche Person - illegalen Waffenimport, illegalen Drogenimport usw. begeht, Zollbetrug begeht und bestraft und eingetragen wird? Jetzt organisiert sich diese Person in einer GmbH mit mangelhafter Organisation, mit verschleierten Organisationsformen und Strohleuten und begeht genau eine solche Tat, die dann gemäss Artikel 106 StGB nicht einer ihrer natürlichen handelnden Personen zugerechnet werden kann. Ergo wird die GmbH straffällig und wird mit einer Busse bis maximal 5 Millionen Franken gemäss demselben Strafgesetzbuchartikel bestraft. Und dann soll diese GmbH nicht eingetragen werden.
Si vous contestez l'introduction d'un casier judiciaire pour les entreprises, vous empêchez par exemple les autorités pénales neuchâteloises, genevoises ou valaisannes de savoir s'il y a eu, par le passé, un jugement pénal dans le canton de Saint-Gall ou d'Argovie à l'encontre d'une même entreprise, pour des délits de douane, telle que l'importation illégale d'armes ou de drogue.
Das ist nicht logisch. Unsere Minderheit beantragt Ihnen, jetzt diesen Schritt zu machen. Es wurde schon in der Eintretensdebatte von der Fraktionssprecherin der Grünen ausgeführt: Es war eine ausdrückliche Empfehlung der Group of States against corruption (Greco) für eine wirksame Korruptionsbekämpfung. In der Vernehmlassung wurde diese Einführung eines Unternehmensstrafregisters vorwiegend stark unterstützt, sie wird auch von der Lehre und von der juristischen Literatur gefordert. Der Nutzen liegt in der Gerechtigkeit und der Rechtsgleichheit der Strafregistereinträge und auch darin, dass eben nachfolgende Strafbehörden die Ersturteile lesen können. Es ist kostengünstig, das nun - mit Synergien - mit der Datenbank für die natürlichen Personen einzuführen.
Ich bitte Sie namens der Minderheit, unserem Antrag zu folgen. Andernfalls wird es noch ein paar Jahre dauern, bis die Branchen auf den Knien um die Einrichtung dieses Unternehmensstrafregisters bitten werden, damit sie gegenüber Asien und anderen Märkten ihren guten Leumund mit reinem, blankem Strafregisterauszug beweisen können.