Markwalder Christa · Nationalrat · 2016-03-16
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-16
Wortprotokoll
Am 30. November 2015 ist Herr Hanspeter Thür als Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter zurückgetreten. Der Bundesrat hat am 18. November 2015 Herrn Adrian Lobsiger zu seinem Nachfolger für die Amtsdauer der 50. Legislaturperiode, also bis zum 2. Dezember 2019, gewählt. Diese Wahl muss gemäss Artikel 26 Absatz 1 des Datenschutzgesetzes durch die Bundesversammlung genehmigt werden. Die Gerichtskommission beantragt Ihnen, die Wahl von Herrn Lobsiger zu bestätigen. Sie haben dazu ebenfalls einen Bericht der Kommission erhalten.
Nach Artikel 140 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes entscheidet die Vereinigte Bundesversammlung in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der Stimmenden. Die Wahl gilt somit als bestätigt, wenn die Zahl der Jastimmen die Zahl der Neinstimmen übertrifft. Im Gegensatz zu einer Wahl bleiben die leeren Stimmzettel gültig. Es ist kein absolutes Mehr erforderlich.
Ich bitte die Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler, die Stimmzettel zu verteilen. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass die Zettel nur am Platz abgegeben werden. Nachträglich werden keine Zettel mehr verteilt.
[VS]
Bestätigung der Wahl - Confirmation de l'élection
Ausgeteilte Wahlzettel - Bulletins délivrés ... 204
eingelangt - rentrés ... 198
leer - blancs ... 5
ungültig - nuls ... 0
gültig - valables ... 198
[VS]
Für die Bestätigung ... 139 Stimmen
Dagegen ... 54 Stimmen
[VS]
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Die Wahl von Herrn Adrian Lobsiger ist somit bestätigt worden. Ich gratuliere Herrn Lobsiger herzlich und wünsche ihm viel Freude und Erfolg in seinem neuen Amt! (Beifall)
[VS]
[VS]
[VS]
Schluss der Sitzung um 08.15 Uhr
La séance est levée à 08 h 15
[PAGE 578]
[VS]
[VS]
[VS]
[VS]