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Graber Konrad · Ständerat · 2016-03-16

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2016-03-16

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative Pieren 13.475 verlangt, dass Babysitting bis zu einem Jahreslohn von 3000 Franken nicht mehr unter die Bestimmungen und Vorgaben der Hausdienstarbeit fällt.

Zur Vorgeschichte: Die SGK-NR hat der parlamentarischen Initiative im Januar 2015 Folge gegeben. Unsere [PAGE 214] Kommission hat im März 2015 mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung die Zustimmung verweigert. Im Juni 2015 hat dann die SGK-NR mit Stichentscheid ihres Präsidenten dem Nationalrat den Antrag gestellt, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Das hat der Nationalrat in der letzten Herbstsession mit 104 zu 74 Stimmen getan. In der Folge hat sich Ihre Kommission nochmals mit diesem Geschäft auseinandergesetzt und dazu auch den Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherungen, Herrn Jürg Brechbühl, angehört.

Mit der parlamentarischen Initiative wird verlangt, dass Babysitting für einen Jahreslohn von bis zu 3000 Franken im Sozialversicherungsrecht nicht mehr als Erwerbstätigkeit gelten soll. Dies würde bedeuten, dass Eltern Babysitter nicht mehr als Arbeitnehmer bei der AHV anmelden und somit auch keine Sozialabgaben entrichten.

Es ergeben sich bei diesem Vorstoss erstens Abgrenzungsprobleme: Was beinhaltet das Babysitting? Wird nur zu den Kindern geschaut, oder fällt darunter auch ein gleichzeitiges Bügeln der Wäsche oder eine andere Arbeit? Mit einem Freibetrag von 3000 Franken könnte zweitens aufgrund von mehreren Jobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern gar ein grösseres Einkommen nicht der AHV-Beitragspflicht unterstellt sein. Die Folge wären dann auch schlechtere Leistungen, zum Beispiel im Fall von Invalidität. Drittens sind die Kontrollmöglichkeiten in Privathaushalten logischerweise eingeschränkt. Die Initiative beinhaltet damit auch ein erhebliches Schwarzarbeitsrisiko.

Ihre Kommission weist darauf hin, dass wir kürzlich einen Vorstoss angenommen haben, mit dem das Einkommen aus sogenannten Sackgeldjobs bis 750 Franken von den Sozialabgaben befreit werden soll. Diese neue Regelung ist seit dem 1. Januar 2015 in Kraft und Folge der Motion Schneider-Schneiter 14.3126. Diese Regelung erstreckt sich nicht nur auf Babysitting, sondern auch auf allfällige andere Sackgeldjobs wie Rasenmähen, Fensterputzen, Gartenarbeiten usw.

Ihre Kommission sieht deshalb keine Notwendigkeit, die soeben erfolgte Änderung betragsmässig bereits wieder zu ändern. Sie will eine umfassendere Lösung und nicht nur eine für das Babysitting. Zudem scheint der verabschiedete Betrag von 750 Franken massgeblich und nicht änderungsbedürftig.

Die Kommission beantragt einstimmig, der parlamentarischen Initiative Pieren keine Folge zu geben.