Schelbert Louis · Nationalrat · 2016-03-16
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2016-03-16
Wortprotokoll
Die Fraktion der Grünen tritt auf die Unternehmenssteuerreform III ein. Sie begrüsst die Abschaffung der speziellen kantonalen Steuerregimes für Holdings und andere Spezialgesellschaften. Diese führten zu ungerechtfertigten Steuervergünstigungen. Die Grünen waren von Anfang an dagegen.
Unschön ist, dass die Schweiz auf Druck des Auslands, namentlich von EU und OECD, handelt. Diese bestehen zunehmend auf korrekteren Besteuerungen der Unternehmen am Ort, wo die Gewinne erzielt werden, und sie versuchen, [PAGE 429] das Verkürzen und Verschieben von Gewinnen in steuergünstigere Länder zu unterbinden. Die Schweiz hat lange profitiert, auch zulasten von Entwicklungsländern, die von Menschen mangels Perspektiven verlassen werden, die dann z. B. in die Schweiz kommen.
Unschön ist aber auch das Beratungsergebnis Ihrer Kommission für Wirtschaft und Abgaben: Sie nimmt Steuerausfälle von mehr als 2 Milliarden Franken ohne Gegenfinanzierung in Kauf. Alte Steuerprivilegien werden durch neue ersetzt, und die Allgemeinheit müsste die Lasten tragen. Zudem wird der Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen weiter angeheizt. Damit sind wir Grünen nicht einverstanden. Der Bundesrat hat eine Gegenfinanzierung versprochen: "Die Frage der Gegenfinanzierung muss integraler Bestandteil der Unternehmenssteuerreform III sein", heisst es in der Botschaft auf Seite 5094. Die Kompensationen müssten im Wesentlichen die Begünstigten leisten. Damit würde die Gesamtsteuerbelastung von Unternehmen und ihren Eigentümern berücksichtigt. Im Vordergrund stehen für uns Grüne eine Kapitalgewinnsteuer und die höhere Besteuerung von Dividenden. Die Vorlage der WAK-NR kennt keine Gegenfinanzierung mehr, das Wort des Bundesrates ist gebrochen.
Die WAK-NR gewährt im Vergleich zu Bundesrat und Ständerat noch mehr Steuervergünstigungen; das ist nicht gerechtfertigt. Unternehmen profitieren in hohem Masse von staatlichen Leistungen und müssen sie angemessen mitfinanzieren. Mit neuen Privilegien ohne Kompensation wäre das nicht der Fall.
Die Anträge der WAK-NR bewirken Ertragsausfälle von mindestens 2 Milliarden Franken für Bund, Kantone und Gemeinden. Die tatsächlichen Ausfälle dürften viel höher sein. Bundesrat und Kommissionsmehrheit weigern sich, die tatsächliche Höhe auch nur näherungsweise erheben zu lassen. Einen entsprechenden Antrag der Grünen hat die WAK abgelehnt, der Bundesrat ebenso. Das geht nicht. Der Skandal bei der Unternehmenssteuerreform II lag darin, dass das Ausmass der Ausfälle nicht bekanntwurde. Die Grünen wollen nicht, dass sich diese Erfahrung wiederholt.
Eine zinsbereinigte Gewinnsteuer (NID) und eine Tonnage Tax bringen nicht nur zusätzliche hohe Steuerausfälle, sie übergehen auch den Willen der Mehrheit der Kantone. Sie sprachen sich in der Mehrheit dagegen aus. Zudem ist die Verfassungsmässigkeit der Tonnage Tax bestritten, und die NID steht international auf wackligen rechtlichen Beinen. Wir Grünen verlangen, dass Verfassung und föderale Rechte respektiert werden. Was den Ausgleichsbeitrag des Bundes angeht, ist die Fraktion nicht einig, eine relative Mehrheit will dem Ständerat folgen.
Die zuerst teilweise und dann ganze Abschaffung der Stempelsteuer führt zu weiteren hohen Ertragsausfällen. Wenn das kommt, muss als Alternative eine Finanztransaktionssteuer eingeführt werden, sonst bezahlt dieser Sektor gar keine Steuern mehr. Mit einem Einzelantrag wehren wir uns gegen die Abtrennung der Abschaffung der Stempelsteuer in eine separate Vorlage. Das verschleiert das wahre Ausmass der finanziellen Folgen der Unternehmenssteuerreform III. Das halten wir für demokratiepolitisch verwerflich.
Fazit: Die Unternehmenssteuerreform startete mit dem Anspruch, für die Statusgesellschaften eine Lösung zu finden. Die Vorlage ist aktuell eine Art Selbstbedienungsladen mit Steuerprivilegien für Unternehmen. Der Steuerwettbewerb wird intensiviert, es gibt kein Bemühen, die Kosten zu quantifizieren, und schliesslich wird das wahre Ausmass der Geschenke vor dem Volk verschleiert. Bleibt es bei dieser Blackbox ohne Gegenfinanzierung, sagen die Grünen am Schluss Nein. Dank den Volksrechten gilt immerhin nicht: Vogel, friss oder stirb!
Noch kurz zum Rückweisungsantrag, er lag in der Kommission nicht vor: Wir denken, sein Ziel lasse sich in den heutigen Beratungen erreichen.