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Maurer Ueli · Bundesrat · 2016-03-16

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-03-16

Wortprotokoll

Ich möchte diese Vorlage Unternehmenssteuerreform in einen Gesamtkontext rücken. Wir wissen es alle, seit einigen Jahren, seit der Finanzkrise von 2008, steht die Schweiz unter Druck. Wir haben Verschiedenes unter sehr grossem Druck angepasst. Etwas davon, das Ihnen unterbreitet wird, ist der automatische Informationsaustausch. Die Unternehmenssteuerreform passiert auch auf Druck, weil die kantonalen Steuerstatus so nicht mehr akzeptiert werden. Wenn wir in die Zukunft schauen, sehen wir, dass das so weitergehen wird. Nicht nur am Horizont ersichtlich, sondern bereits auf dem Tisch liegend ist das Base Erosion and Profit Shifting, eine weitere internationale Angleichung, wo wir uns wohl da und dort ebenfalls werden anpassen müssen. Dieser Druck ist konstant.

In Bezug auf das Geschäft Unternehmenssteuerreform III kann man sagen, dass wir aus der Not eine Tugend gemacht haben. Wir haben versucht, aus dem, was uns eigentlich aufgezwungen wird, etwas Spezielles, etwas Massgeschneidertes zu machen für den Wirtschafts- und Arbeitsplatz Schweiz, für den Unternehmensstandort. Ich denke, das ist [PAGE 435] gar nicht so schlecht gelungen. Das Geschäft wurde auch gut vorbereitet; in diesem Bereich, in diesem föderalistischen System spielen die Kantone eine grosse Rolle. Das Paket wurde zusammen mit den Kantonen und zusammen mit der Wirtschaft erarbeitet. So, wie es heute auf dem Tisch liegt, ist es ein sorgfältiger und austarierter Kompromiss, der uns die Möglichkeit gibt, in gewissen Dingen nicht nur gleich lange Spiesse zu haben, sondern wieder gewisse Vorteile zu schaffen, damit die Schweiz als Unternehmensstandort interessant bleibt und damit in Zukunft auch Arbeitsplätze geschaffen werden können.

Insgesamt ist es eine Revision des Steuerstandorts Schweiz, also eine Unterhaltsmassnahme, um auch in Zukunft attraktiv zu sein für Unternehmen. Wir wollen nicht nur, dass sie bleiben, sondern dass auch die eine oder andere Unternehmung ins Land kommt. Insgesamt spüren wir doch eine gewisse Zurückhaltung bei Neuansiedlungen in den letzten Jahren. Aber mit der Vorlage Unternehmenssteuerreform III wird es uns mit Sicherheit gelingen, diese Sicherheit für den Wirtschaftsstandort, für Unternehmen zu schaffen. Das ist wichtig. Denn, obwohl dieser Saal keine Fenster hat: Die Welt ausserhalb entwickelt sich gleichwohl weiter. Wir werden noch mehr vom internationalen Wettbewerb bedrängt werden in den nächsten Jahren. Wir wollen in diesem Wettbewerb nicht nur immer die Gejagten sein, sondern wir haben vielmehr die Initiative zu ergreifen und uns selbst gute Rahmenbedingungen zu schaffen.

Diese Vorlage, meine ich, ist in Bezug auf dieses Anliegen nicht so schlecht gelungen. Die Ziele der Unternehmenssteuerreform III sind die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft und die Wiederherstellung der internationalen Akzeptanz - diese ist heute nicht mehr gewährleistet. Wir wollen auch die Ergiebigkeit der Steuereinnahmen sicherstellen und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass wir auch in Zukunft hohe Steuereinnahmen aus Unternehmungen haben.

Es gibt drei Elemente, die diese Unternehmenssteuerreform prägen. Das erste Element ist die Schaffung international akzeptierter Sonderregelungen - wir haben ja Sonderregelungen, die nicht mehr akzeptiert werden -: Dazu gehören die Abschaffung der kantonalen Steuerstatus; die Einführung einer Patentbox auf kantonaler Ebene, um die Bedürfnisse der Kantone voll zu erfüllen; die Möglichkeit für die Kantone, erhöhte Abzüge für Forschung und Entwicklung vorzusehen, die sogenannte Inputförderung; die Möglichkeit für die Kantone, das Eigenkapital im Zusammenhang mit Patenten und vergleichbaren Rechten in die Berechnung der Kapitalsteuer einzubeziehen.

Dies sind Anpassungen, die wir vornehmen, um international akzeptierte Sonderregelungen für den Wirtschaftsstandort zu schaffen. Ich glaube, das gelingt mit dieser Vorlage, weil sie unserem föderalistischen System gerecht wird. Die Kantone können die Elemente auswählen, die für die Unternehmen entsprechende Vorteile bieten und damit auch die Gewähr, dass sie bleiben können. Die Patentbox wurde von der OECD im Oktober 2015 verabschiedet. Dies stand zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Botschaft noch nicht fest; das werden Sie in der Detailberatung sehen.

Ein zweites Element dieser Vorlage ist die Senkung der kantonalen Gewinnsteuersätze. Dies ist eigentlich nicht unmittelbar Bestandteil der Vorlage, aber die Kantone werden die Steuern senken müssen, und wir schaffen für sie mit dem erhöhten Beitrag der direkten Bundessteuer die Möglichkeit, entsprechende Steuerausfälle auszugleichen.

Es wurde nun mehrmals die Gegenfinanzierung angesprochen. Man muss schon sehen: Wenn wir von den Bundessteuereinnahmen sprechen, dann jammern wir trotz allem auf einem relativ hohen Niveau. Nur schon in den nächsten vier Jahren wachsen die Steuereinnahmen des Bundes um 5 Milliarden Franken. Sie wachsen weniger schnell, als wir das einmal berechnet haben, aber sie wachsen immer noch um 5 Milliarden. Wenn wir von Sparprogrammen reden, dann müssen wir wohl eher davon sprechen, dass das Wachstum in einzelnen Bereichen nicht überdurchschnittlich sein kann, sondern sich der Konjunktur anzupassen hat. Hier haben wir eine Differenz zum Ständerat in Bezug auf die Erhöhung des Anteils der Kantone.

Ein drittes Element dieser Vorlage ist die Verbesserung der Steuersystematik. Hier geht es unter anderem um die Aufdeckung stiller Reserven; wir werden darauf zu sprechen kommen. Stille Reserven sollen dort versteuert werden, wo sie auch entstanden sind.

Dann geht es um die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital. Da haben wir Ihren Auftrag in Form von angenommenen Motionen. Es wird ja noch zu reden geben, ob das in diese Vorlage kommt oder nicht; darüber können wir diskutieren. Dann gibt es Anpassungen im Teilbesteuerungsverfahren, die wir Ihnen vorschlagen. Schliesslich geht es noch um die Umsetzung der Motion Pelli 13.3184, "Ende der Überbesteuerung von Betriebsstätten ausländischer Unternehmen in der Schweiz". Das sind steuersystematische Anpassungen, die wir vornehmen. Damit gibt es auch einen Vergleich für Firmen, die ihr Steuerumfeld analysieren, und entsprechend auch mehr Sicherheit.

Wenn wir das Fazit ziehen, können wir sagen, dass die vorliegende Vorlage, sorgfältig auf die Akteure abgestimmt, eine Notwendigkeit zur Erhaltung der Steuerattraktivität des Standortes Schweiz ist. Die Steuerattraktivität ist für das Festsetzen der Firmensitze einer der entscheidenden Faktoren. Für Touristen können es die Berge und der Schnee sein, für Unternehmen sind es die Steuerbedingungen, die wichtig sind, um zu entscheiden, ob sie hierherkommen und hierbleiben und hier tätig sind. Mit diesen Unternehmen sind auch Arbeitnehmer verbunden, die in der Regel ein überdurchschnittliches Einkommen erzielen und entsprechend hohe Steuern bezahlen.

Die Unternehmenssteuerreform III ist ein ausgewogenes Gesamtpaket; ich habe das schon erwähnt. Ich möchte hier trotzdem etwas warnen: Überladen wir nicht das Fuder, denn am Schluss braucht es die Akzeptanz der breiten Bevölkerung. Ihre Kommission hat gegenüber dem Ständerat noch wesentlich korrigiert; wir werden das eine oder andere noch diskutieren müssen.

Insbesondere neu dazugekommen ist die Tonnage Tax, also die Besteuerung der Schifffahrt. Das ist etwas, was aus unserer Sicht etwas aus der Hüfte geschossen ist. Wir hätten das gerne gründlicher geprüft und gerne auch in eine Vernehmlassung gegeben. Ich würde Ihnen empfehlen - ich werde das wiederholen -, dieses Anliegen doch in Form einer Motion aufzunehmen. Wir sind gerne bereit, das zu überprüfen, aber in der Form, wie es jetzt in diese Vorlage hineingekommen ist, beinhaltet dies für uns doch einige Unsicherheiten.

Ich bitte Sie, den Rückweisungsantrag abzulehnen. Sie können das Geschäft zwar in Ihre Kommission zurückgeben, die Ergebnisse werden aber, so glaube ich, nicht wesentlich anders sein. Sie waren derart eindeutig, dass die Kommission wohl zum gleichen Schluss kommt.

Ich bitte Sie, eher hier im Rat dort, wo Sie unterschiedliche Positionen haben, einen Kompromiss zu finden. Die Unternehmenssteuerreform III ist nämlich ein dringliches Geschäft. Wir müssen diese Sicherheit relativ rasch schaffen, damit sich die Unternehmen darauf verlassen können. Die Wirkung wird ja nicht morgen eintreten. Die Kantone werden ihre Gesetze etwa 2017, 2020, 2023 angepasst haben. Das ist etwa der Zeitraum der Umsetzung. Damit ist auch die nötige Zeit vorhanden, in den Kantonen die Gegenfinanzierung, wenn sie notwendig ist, vorzubereiten und bereitzustellen.

Wenn Sie jetzt zu diesem Gesetz aber Nein sagen und die Vorlage zurückweisen, dann kommt das für die Unternehmen zu einem unglücklichen Zeitpunkt.

Ich bitte Sie, auf die Rückweisung zu verzichten und folglich auf die Vorlage einzutreten und sie zu beraten.