Matter Thomas · Nationalrat · 2016-03-16
Matter Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-03-16
Wortprotokoll
Unser Land verfügt heute insgesamt über eine attraktive Unternehmensbesteuerung, und zwar attraktiv für die Unternehmen, aber auch - das möchte ich betonen - attraktiv für den Staat. Der Grund für die verlangten Anpassungen liegt im Druck, den die Europäische Union ausgeübt hat und heute immer noch ausübt. Sie argumentiert, die heute geltende Unternehmensbesteuerung widerspreche dem Freihandelsabkommen von 1973. Wir haben allerdings auch bei genauer Analyse des Vertragstextes nie wirklich herausgefunden, wo es in diesem Freihandelsabkommen Probleme mit dem schweizerischen Steuersystem geben soll.
Wie dem auch sei - es gilt nun, eine Unternehmenssteuerreform umzusetzen, die unserer Wirtschaft, unserem Wohlstand, unseren Unternehmen und damit unseren Arbeitsplätzen nützt. Es geht heute darum, den Werkplatz Schweiz für die Zukunft zu sichern. Die vorliegende Reform verfolgt zwei Ziele. Erstens sollen die Statusgesellschaften abgeschafft und soll eine neue Regelung gemäss OECD-Akzeptanz eingeführt werden. Damit geht übrigens ein langjähriger Wunsch der Linken in Erfüllung. Zweitens sind die effektiven kantonalen Steuersätze mit Unterstützung des Bundes auf ein wettbewerbsfähiges Niveau zu senken.
Die Statusgesellschaften bringen heute im Rahmen der direkten Bundessteuern fast 50 Prozent der Bundeseinnahmen bei juristischen Personen. Konkret sprechen wir von gut 3,2 Milliarden Franken. Die Kantone erhalten zusätzlich 2,1 Milliarden Franken. 24 000 Unternehmen mit rund 150 000 Beschäftigten sind heute sonderbesteuert. Diese Statusgesellschaften halten einen Bilanzwert von weit über einer Billion Franken. Ein Teil davon wird in der Schweiz investiert und/oder angelegt. Das heisst: Diese 24 000 Unternehmen erwirtschaften indirekt zusätzliche Steuereinnahmen. Vor allem aber schaffen sie indirekt zusätzliche Arbeitsplätze, speziell im Bereich Zulieferer und Dienstleistungen.
Ziel dieser Reform muss es sein, dass wir die Wertschöpfung, die Arbeitsplätze sowie das Steuersubstrat langfristig erhalten können. Mit den vorgeschlagenen Instrumenten der Unternehmenssteuerreform III können diese Ziele teilweise erreicht werden. Folgende Massnahmen müssen aber aus Sicht der SVP-Fraktion unbedingt berücksichtigt werden und in der Fassung von Bundesrat oder Ständerat korrigiert beziehungsweise dort eingebracht werden:
1. Beschränkungen der Ermässigungen sollen nicht an jeder einzelnen Stellschraube der Unternehmenssteuerreform III stattfinden, sondern einmalig an der gesamten Bemessungsgrundlage, wobei den Kantonen möglichst viel Freiheit gelassen werden sollte.
2. Die zinsbereinigte Gewinnsteuer soll eingeführt werden. Ansonsten profitieren nur Gesellschaften, die im Forschungs- und Entwicklungsbereich tätig sind. Gerade für die heutigen Statusgesellschaften wäre die zinsbereinigte Gewinnsteuer von entscheidender Bedeutung.
3. Es sollen keine Erhöhung der Doppelbesteuerung und keine Vereinheitlichung des Teilbesteuerungsverfahrens stattfinden.
4. Last, but not least ist die Emissionsabgabe abzuschaffen. Diese Steuer ist besonders schädlich für mittelständische Unternehmen, Start-ups und potenzielle ausländische Betriebe, die sich für den Standort Schweiz interessieren.
Die SVP-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten, in der Annahme, dass die obenerwähnten Punkte in der Detailberatung mehrheitlich Unterstützung finden werden, so, wie dies in der WAK des Nationalrates schon geschehen ist. Selbstverständlich lehnt die SVP-Fraktion den Rückweisungsantrag der SP-Fraktion ab.