Schelbert Louis · Nationalrat · 2016-03-16
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2016-03-16
Wortprotokoll
In Block 1 geht es um die Fragen, ob und wie die Unternehmenssteuerreform III gegenfinanziert werden soll. Es ist zwar nicht logisch, diese Antworten zu geben, bevor die Ausgaben beschlossen sind - das kommt ja erst in den nächsten Blöcken. Aber Logik ist bei dieser Vorlage eh weniger wichtig als die Begünstigung bestimmter Kreise. Wir Grünen wollen eine Gegenfinanzierung. Nicht die Allgemeinheit soll die Kosten tragen müssen, sondern vor allem jene Kreise, die von Steuersenkungen profitieren. Der Bundesrat hat Vorschläge gemacht, Anträge gestellt und gesagt, dass die Gegenfinanzierung integraler Bestandteil der Vorlage sein muss, so in der Botschaft auf Seite 5094. Davon ist nach der Beratung der vorberatenden Kommission des Nationalrates nichts mehr übrig. Die Minderheit I will dies nun ändern.
Dividenden sind wieder höher zu besteuern. Der Bundesrat beantragt 70 Prozent, die Kommission lehnt das ab, und wir nehmen den Antrag wieder auf. Das wäre in etwa rechtsformneutral. Personen- und Aktiengesellschaften würden dann plus/minus gleich besteuert. Es wäre zudem eine Korrektur der Unternehmenssteuerreform II, die grosse Löcher in die Steuererträge reisst. Die Entlastung ist heute zu hoch, zumal weitere Gewinnsteuersenkungen bevorstehen. Auch werden falsche Anreize gesetzt. Seither werden mehr Dividenden und weniger Löhne ausbezahlt. Das führte nicht nur zu Steuerausfällen, sondern auch die AHV leidet darunter. Sie hat erhebliche Mindereinnahmen, da Dividenden nicht AHV-pflichtig sind.
Die Minderheit II (Jans) will die Teilbesteuerung überhaupt aufheben. Das wäre sicher nicht nur falsch. Die Annahme unseres Minderheitsantrages I mit einer Teilbesteuerung von 70 Prozent würde dem Bund eine Entlastung von 76 [PAGE 437] Millionen und den Kantonen eine Entlastung von 15 Millionen Franken bringen. Wir beantragen Ihnen zuzustimmen.
Die Minderheit Pardini verlangt die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer. Diese hatte der Bundesrat in der Vernehmlassung eingebracht. Heute werden private Kapitalgewinne nicht besteuert. Das führt zu einer Unterbesteuerung und widerspricht der Verfassung. Diese verlangt eine gleichmässige Besteuerung sowie eine Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Der Antrag der Minderheit würde das korrigieren. Die Variante gemäss Vernehmlassung des Bundesrates würde zu Mehreinnahmen von gut 260 Millionen beim Bund und von über 50 Millionen Franken bei den Kantonen führen.
Die Botschaft des Bundesrates macht klar, dass er nach wie vor an einer wenigstens gemilderten Variante interessiert wäre. Konkret ginge es um eine Kapitalgewinnsteuer mit einer Mindestbeteiligungsquote von 10 Prozent. Darüber liesse sich auch mit uns diskutieren. Wenn man sie als Geschäftsvermögen qualifizieren könnte, würde auch das Argument an Kraft verlieren, die Kapitalgewinnsteuer sei administrativ zu aufwendig.
Ein weiterer Minderheitsantrag will die steuerfreie Ausschüttung von Agio-Reserven aufheben. Dieses sogenannte Kapitaleinlageprinzip stammt ebenfalls aus der Unternehmenssteuerreform II und bewirkt jedes Jahr Steuerausfälle von gegen 300 Millionen Franken sowohl beim Bund als auch bei den Kantonen. Das hatte und hat auf beiden Ebenen unsinnige und schädliche Sparprogramme zur Folge. Die Grünen unterstützen die Minderheit Pardini.
Noch zwei Bemerkungen zum Schluss:
1. Die Schweiz hat im Vergleich mit direkten Konkurrenten tiefe Unternehmenssteuern. Bliebe der Steuerertrag mit der heutigen Revision unter dem Strich gleich, wäre die Schweiz weiterhin sehr attraktiv. Mehr ist auch nicht nötig.
2. Was mehr beschlossen wird, muss gegenfinanziert werden. Die Minderheitsanträge kompensieren einiges und reduzieren die Ausfälle auf ein erträgliches Mass. Wird nicht massgehalten, droht die Vorlage abzustürzen. Die Verantwortung liegt dann klar auf der Hand.