Jans Beat · Nationalrat · 2016-03-16
Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-03-16
Wortprotokoll
Mit meiner Minderheit bei Artikel 18b Absatz 1 und vielen folgenden Artikeln möchte ich Ihnen aufzeigen, wie man diese Vorlage steuersystematisch konsequent vollständig gegenfinanzieren könnte, ohne dass für unseren Standort ein Nachteil entstehen würde, ohne dass bei Bund und Kantonen riesige Einnahmenausfälle entstehen würden. Wir verlangen einzig und allein, dass ein Fehler, der bei der letzten Unternehmenssteuerreform gemacht wurde, korrigiert wird. Bei der Unternehmenssteuerreform II hat man Leute, die mehr als 10 Prozent einer Unternehmung besitzen, teilweise steuerbefreit: Sie dürfen also Dividenden, die sie aus dem Gewinn ihrer Unternehmen erhalten, nur zum Teil versteuern. Es gibt da Beispiele: Frau Martullo-Blocher zum Beispiel hat letztes Jahr 96 Millionen Franken Dividenden erhalten, sie muss davon nur etwa die Hälfte versteuern.
Was wir jetzt verlangen, ist, dass diese Ungerechtigkeit aufgehoben wird, dass Menschen, die ihre Gewinne aus Dividenden machen, gleich besteuert werden wie Menschen, die lohnabhängig sind, die ein normales Einkommen erwirtschaften. Diese Erhöhung der Dividendenbesteuerung ist eigentlich die logische Konsequenz dieser ganzen Geschichte. Wenn man auf der einen Seite die Gewinnsteuern senkt, dann ist es richtig, dass man auf der anderen Seite die Dividenden höher besteuert - das sagt Ihnen jeder Steuerexperte in diesem Land. Das ist auch der Grund, warum die Kantone gesagt haben, es sei richtig, diese Teilbesteuerung wieder mindestens zum Teil aufzuheben. Wir aber fordern, dass man sie vollständig aufhebt.
Wenn man das macht, dann entstehen bei den Kantonen Mehreinnahmen von 914 Millionen Franken; das hat die Steuerverwaltung so ermittelt. Das heisst nichts anderes, als dass der Bund auf den Anteil verzichten könnte, den er jetzt zusätzlich den Kantonen auszahlt, um ihre Gewinnsteuern zu senken. Sie könnten das mit diesem Geld selber machen, der Bund könnte sich diese 800 Millionen sparen. Er hätte selber Mehreinnahmen von etwa 304 Millionen Franken und wäre somit auch vollständig aus dem Schneider.
Das wäre eine elegante Lösung. Was ist der Nachteil, der sich deswegen für unseren Standort ergibt? Es hat mir noch nie jemand sagen können, was denn das Problem wäre. Wir haben hier ein Privileg geschaffen, das riesige Löcher in die Kassen der Gemeinden und der Kantone gerissen hat, und wir haben das den Leuten damals nicht erzählt. Man hat ihnen gesagt, es käme dann besser. Man hat ihnen gesagt, die KMU würden von dieser Geschichte profitieren. Heute wissen wir, dass es anders ist. Es werden in diesem Land jährlich 40 Milliarden Franken an Dividenden ausgeschüttet, und das nur bei den grössten Konzernen. Mit dieser Lösung der Minderheit II würden auch die Sozialwerke profitieren, es wäre endlich wieder attraktiv, Löhne auszubezahlen statt Dividenden. Es würde deshalb auch mehr Geld in die AHV kommen, denn die AHV wird über Löhne und eben nicht über Dividenden finanziert. Man hätte die Ungleichbehandlung zwischen Kleinaktionären und Grossaktionären, die auch verfassungswidrig ist, wieder aufgehoben. Man hätte schlussendlich eben diese absolut störende Ungerechtigkeit wieder aufgehoben, dass Menschen, die selber arbeiten, höher besteuert werden als Menschen, die ihr Geld arbeiten lassen.
Aus unserer Sicht wäre das eine absolut elegante Lösung. Das ist unser Vorschlag, um die Vorlage gegenzufinanzieren. Wir waren übrigens immer diskussionsbereit. Man hätte hier wenigstens teilweise erhöhen können. Wir haben immer gesagt, dass wir verhandlungsbereit sind, aber irgendeine Massnahme der Gegenfinanzierung verlangen wir. Das wäre die eleganteste.
Ich bitte Sie deshalb, die Minderheit II (Jans) zu unterstützen.