Flach Beat · Nationalrat · 2016-03-16
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2016-03-16
Wortprotokoll
Die Grünliberalen waren von Anfang an kritisch gegenüber dem neuen Gesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in der Schweiz. Wir waren sehr kritisch. Wir haben diese Beratungen dann aber aufgenommen. Der Ständerat hat sich des Geschäfts als erster Rat angenommen, und Ihre Kommission für Rechtsfragen, ich war dort dabei, durfte während sieben Sitzungen - während sieben Sitzungen! - dieses Gesetz beraten. Wir haben Anhörungen gemacht, obwohl die Kommission des Ständerates auch schon Anhörungen gemacht hatte. Ich habe 348 Seiten Kommissionsprotokolle zu diesem Geschäft. Wir haben Staatsanwälte, Staatsrechtler, Verfassungsrechtler, die Telekombranche, das Bundesamt für Justiz, den Bundesanwalt, die Kantone, die Digitale Gesellschaft und andere angehört. Wir haben Fragen gestellt und den Dienst ÜPF besucht. Wir haben die Vorlage vertieft beraten und über wirklich alle Aspekte gesprochen. Dazu haben wir auch jeweils den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten in der Kommission dabei gehabt. Auch er hatte jedes Mal zu jeder Einzelfrage die Möglichkeit, seine Meinung kundzutun. Wir haben über 60 Anträge abgearbeitet und beraten.
Am Ende dieses langen Weges haben wir jetzt eine Gesetzesvorlage, hinter der die Grünliberalen stehen können, eine Vorlage, die den Schutz der Persönlichkeit sehr ernst nimmt und die der Strafverfolgung die Instrumente in die Hand gibt, die im Jahr 2016 notwendig sind, um den vollkommen geänderten Kommunikationsarten gerecht zu werden, die halt eben heute auch Kriminelle verwenden. Daneben haben wir dafür gesorgt, dass die Staatsmacht eingeschränkt, gebremst und vor allen Dingen kontrolliert wird. Der Aufsicht über die Überwachung wird im neuen Gesetz viel Raum gegeben, mehr, als im ursprünglichen Entwurf geplant war, was auch ein Resultat der kritischen Begutachtung durch Ihre Kommission und durch uns alle, die dort mitgearbeitet haben, war.
Und nun, ganz am Ende dieses Weges, liegt doch noch ein Antrag vor, wegen eines absoluten Nebenpunkts das gesamte Gesetzeswerk abzulehnen. Die aufgeworfene Einzelfrage betrifft den Aufbewahrungsort der sogenannten Randdaten, eine Frage, die vermutlich gar nicht in dieses Gesetz hineingehört, sondern vermutlich ins Fernmeldegesetz oder in die noch allgemeineren Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Beide Gesetze werden wir in diesem Rat demnächst beraten. Es gäbe also Raum, diese Frage dann und dort wieder aufzunehmen. Zur Erinnerung: Heute ist die Aufbewahrung dieser sogenannten Randdaten für die Telefondienstleister bereits Pflicht. Es gibt heute aber keine Pflicht, diese Daten an einem bestimmten geografischen Ort aufzubewahren.
Ich bitte Sie namens der Grünliberalen, jetzt diesen Einzelantrag abzulehnen, dem Antrag der Einigungskonferenz zuzustimmen und das Gesetz möglichst schnell in Kraft zu setzen, damit wir eine Strafverfolgung haben, die nicht mehr auf dem Stand von 1998, sondern auf dem Stand von 2016 operieren kann.