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Merlini Giovanni · Nationalrat · 2016-03-16

Merlini Giovanni · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-16

Wortprotokoll

Vorgestern hat unser Rat bei der Behandlung der letzten Differenz zum Ständerat, bei Artikel 26 Absatz 5bis, mit 84 zu 73 Stimmen bei 35 Enthaltungen dem Antrag der Minderheit Grüter zugestimmt und somit an seinem vorherigen Beschluss festgehalten. Ohne überzeugende Begründung will unser Rat mit der erwähnten Bestimmung den Anbieterinnen von Fernmeldediensten die Aufbewahrung der Randdaten des Fernmeldeverkehrs in der Schweiz vorschreiben, während der Ständerat diesen Absatz mit guten Gründen ersatzlos streichen will, und zwar mit 25 zu 17 Stimmen.

Die gestrige Einigungskonferenz beantragt den Räten, bei dieser letzten Differenz gemäss Beschluss des Ständerates zu entscheiden. Sie wissen, wie es funktioniert: Gemäss Artikel 93 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes geht der Einigungsantrag zunächst an den Erstrat - in diesem Fall ist das der Ständerat - und, sofern dieser dem Einigungsantrag gesamthaft zustimmt, an den anderen Rat. Die Beratungen betreffen nur den Antrag der Einigungskonferenz, also dessen Annahme oder Ablehnung. Ein allfälliger Minderheits- oder Einzelantrag an den Rat kann nur die Ablehnung des Einigungsantrages betreffen. Dabei ist zu betonen: Wenn der Einigungsantrag in einem Rat verworfen wird, so wird der Erlassentwurf gemäss Artikel 93 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes abgeschrieben.

Heute Morgen hat der Ständerat dem Einigungsantrag stillschweigend zugestimmt, da kein Antrag auf Ablehnung eingereicht wurde. So liegen der Ball und vor allem die politische Verantwortung nun bei uns.

Auch unter Hinweis auf die Folgen einer Ablehnung bitte ich Sie eindringlich, den Antrag Grüter abzulehnen und somit diese wichtige Gesetzesvorlage zur Schlussabstimmung zu bringen.