Lexipedia

Gössi Petra · Nationalrat · 2016-03-16

Gössi Petra · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-16

Wortprotokoll

Die Kantone erhalten mehrere Instrumente, um nach der Abschaffung der kantonalen Steuerstatus für Holding- und Verwaltungsgesellschaften international wieder an Standortattraktivität zu gewinnen. Neu soll bei den kantonalen Steuern eine Patentbox eingeführt werden, die eine privilegierte Besteuerung von Erträgen aus Patenten und aus vergleichbaren Rechten vorsieht, die auf Forschung und Entwicklung in der Schweiz zurückzuführen sind. Im Weiteren erhalten die Kantone die Möglichkeit, erhöhte Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen vorzusehen. Je nach Ausgang der Abstimmung zu diesem Block können sie zudem gezielte Erleichterungen bei der Kapitalsteuer einführen.

Wichtig ist uns vor allem, dass wir den Kantonen genügend Tools in die Hände geben, damit sie das jeweils richtige Instrument für sich aussuchen können, um im Steuerwettbewerb - und ich spreche hier vor allem auch vom internationalen Steuerwettbewerb - bestehen zu können. Wir begrüssen die Patentbox und die Inputförderung. Separate Entlastungsbeschränkungen lehnen wir ab, weil diese die Planbarkeit für die Kantone erschweren. Deshalb ist es verständlich, dass die Finanzdirektorenkonferenz eine maximale Entlastungsbegrenzung fordert. Dazu wird sich dann mein Kollege Christian Lüscher noch äussern.

Noch eine Bemerkung zur Inputförderung: In der Regel ist es die Verwertung von Forschungsergebnissen, die zu besonders viel Steuersubstrat und hochwertigen Arbeitsplätzen führt. Bei der fakultativ vorgesehenen Inputförderung, wie sie von der Mehrheit der WAK-NR gefordert und von der FDP-Fraktion unterstützt wird, sollen die Kantone die Möglichkeit haben, von der Schweiz aus gesteuerte Forschungsaktivitäten im Ausland steuerlich gleich zu behandeln wie Aktivitäten im Inland. Hier geht es vor allem darum, dass die Kantone mit gleich langen Spiessen wie das Ausland agieren können. Damit fördern wir, dass die Unternehmungen ihren Sitz in der Schweiz behalten, denn sie können von der Schweiz aus, das ist sinnvoll, eine Forschungs- und Entwicklungsabteilung im Ausland führen. Haben sie diese Wahlmöglichkeit nicht, laufen wir Gefahr, dass diese Unternehmungen ins Ausland abwandern, weil sie ihre Forschungsabteilungen im Ausland aufbauen.

Forschung und Entwicklung müssen oft in verschiedenen Ländern betrieben werden, denn es zählen Aspekte wie die Märkte, die Anwendungstests und andere Möglichkeiten. Spezialisierte Fachkräfte sind gesucht, sie sind mobil und richten sich nach Ländern, in denen ihrem Arbeitgeber und ihnen die im internationalen Vergleich besten Rahmenbedingungen zukommen. EU und OECD sehen übrigens ebenfalls keine Beschränkung auf das Inland vor, weshalb dieser Antrag OECD-konform ist. Die Mehrheit macht hier übrigens noch eine Einschränkung, die der Minderheit entgegenkommt, indem in Artikel 25a neu festgehalten wurde: "Die Kantone können den Abzug von Forschungs- und Entwicklungsaufwand durch Dritte im Ausland gleichwertig oder reduziert zulassen."

Ich danke Ihnen hier für die Unterstützung der Mehrheit.