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AB 197260

Martullo-Blocher Magdalena · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-03-16

Wortprotokoll

Wie bereits erwähnt, zahlen die 24 000 Statusgesellschaften die Hälfte der Gewinnsteuern des Bundes und beträchtliche Anteile in verschiedenen Kantonen. Genauso relevant aber ist es, dass die Statusgesellschaften für fast die Hälfte der privaten Forschungs- und Entwicklungsausgaben in der Schweiz aufkommen. Diese Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten fallen meistens in sogenannten gemischten Gesellschaften an. Die gemischten Gesellschaften kommen für 70 Prozent der Bundessteuern von Statusgesellschaften oder 2,9 Milliarden Franken auf. Diese gemischten Gesellschaften versteuern heute ausländische Gewinne, Erträge aus geistigem Eigentum oder aus Finanzierungstätigkeiten privilegiert in der Schweiz. Sie beschäftigen aber auch eine ganz grosse Anzahl Mitarbeiter, und zwar nicht nur in der Forschung und Entwicklung.

Bei einer Aufhebung der Privilegierung besteht eine akute Gefahr, dass Auslanderträge nicht mehr in der Schweiz versteuert werden und auch die Aktivitäten in der Forschung und Entwicklung und die damit verbundenen zahlreichen Arbeitsplätze und Investitionen ins Ausland verschoben werden.

Weil die Statusgesellschaften viel Forschung und Entwicklung betreiben, setzen unsere Ersatzmassnahmen, also die Patentbox und die Inputförderung für Forschung und Entwicklung, ebenfalls dort an. Weitere Erleichterungen sind die fakultative Ausgestaltung der Kapitalsteuer und die ermässigte Kapitalsteuer auch für Finanzierungstätigkeiten. Mit diesen Instrumenten, die die Kantone frei gestalten können, soll es gelingen, die Schweiz attraktiv zu erhalten sowie Steuersubstrat und Arbeitsplätze in der Schweiz zu sichern. Wir unterstützen selbstverständlich den Antrag der Minderheit Aeschi Thomas, der die Kapitalsteuer in den Kantonen für fakultativ erklärt.

Um den Einsatz der Patentbox möglichst wirkungsvoll auszugestalten, soll eine offene Formulierung, wie dies nach OECD-Regelung möglich ist, wonach auch Erträge von Softwarefirmen und KMU-Erfindungen begünstigt werden können, eingeführt werden. Die Kantone sind bei der Höhe der Entlastung frei. Zusätzlich sollen die Kantone fakultativ eine Förderung von Forschungs- und Entwicklungsleistungen anbieten können. Gerade kleine und mittlere Unternehmen oder auch Unternehmen in Branchen wie der Maschinenindustrie können ihre Prozessverbesserungen oder Anwendungsentwicklungen oft nicht patentieren lassen und deshalb nicht von der Patentbox profitieren.

Der Anreiz, Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in der Schweiz auszuüben und die damit verbundene Wertschöpfung mit Produktionsarbeitsplätzen, Ausbildungsplätzen für Berufslehrlinge und Investitionen in der Schweiz zu behalten, ist wichtig. Die Inputförderung soll aber aufgrund der heute international eng verzahnten Forschungs- und Entwicklungszusammenarbeit auch für den Auslandanteil zulässig sein, so, wie es verschiedene Länder in Europa bereits praktizieren. Wir fordern Sie deshalb auf, sowohl bei der Patentbox als auch bei der Inputförderung der Mehrheit zu folgen.

Aufgrund der höchst unterschiedlichen Ausgangslage in den Kantonen soll den Kantonen beim Ausgestalten der Ersatzmassnahmen möglichst viel Handlungsspielraum gelassen werden. Wir sind deshalb für eine maximale Begrenzung für die gesamte Steuerermässigung aus Patentbox, Inputförderung und zinsbereinigter Gewinnsteuer von maximal 80 Prozent. Hier bitten wir Sie ebenfalls, der Mehrheit zuzustimmen.

Zuletzt stimmen wir noch der Minderheit Walti Beat zu, die bei der Ermässigung auch die Finanzierungsaktivitäten für Konzerngesellschaften explizit einschliesst. Vielen Dank!