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Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2016-03-16

Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-16

Wortprotokoll

Die Kommission hat den Antrag zur zinsbereinigten Gewinnsteuer, der hier von der Minderheit II (Schelbert) vertreten wird, mit 18 zu 6 Stimmen abgelehnt und bittet Sie, der jetzigen Mehrheit zu folgen.

Die zinsbereinigte Gewinnsteuer soll ein Instrument für diejenigen Unternehmen sein, die weder von der Patentbox noch von der Inputförderung profitieren können, nämlich für gutfinanzierte Unternehmungen, seien es Grosskonzerne oder auch KMU, die in einer Holdingstruktur organisiert sind. Der Bundesrat hat diese Massnahme in der Vernehmlassungsvorlage als Teil eines Gesamtkonzeptes für den Erhalt und die Neuansiedlung von anderen mobilen Konzernaktivitäten vorgeschlagen. Er hat diese Massnahme als sehr bedeutend eingestuft. Die Zinsbereinigung wird in mehreren Ländern praktiziert. Die Verschuldungsfinanzierung wird mit dieser Massnahme nicht länger steuerlich bevorzugt. Es wird eine Gleichbehandlung von Eigen- und Fremdkapital hergestellt.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die dynamische Betrachtungsweise: Ohne Zinsbereinigung rechnet der Bund mit signifikanten direkten und indirekten Steuerausfällen aufgrund von Abwanderung von Finanzierungsaktivitäten. Es besteht ausserdem ein Anreiz, Firmen stärker mit Kapital auszustatten, was sie krisenresistenter macht. Für die Kantone soll diese Massnahme freiwillig sein. Damit soll den unterschiedlichen Ausgangslagen der Kantone Rechnung getragen werden. Wichtig ist aber auch, dass diese Massnahme in den Gesamtentlastungsrahmen oder in den Begrenzungsmechanismus mit einbezogen wird, den wir bei Block 3 bei Artikel 25b StHG besprechen werden. Ausserdem ist es der Kommission wichtig, darauf hinzuweisen, dass es jetzt Zeit für die zinsbereinigte Gewinnsteuer ist und nicht erst bei einem anderen Reformpaket. Das entsprechende Bedürfnis der Wirtschaft ist jetzt vorhanden.

Den von der Minderheit I (Matter) aufgenommenen Antrag hat die Kommission mit 11 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt. Die Mehrheit ist hier der Ansicht, dass gerade diese Streichung im Katalog dazu führen könnte, dass dieses Instrument unerwünschte Wirkungen entfaltet. Man möchte bei der vorsichtigen Variante gemäss [PAGE 461] Kommissionsmehrheit bleiben. Der Antrag dieser Minderheit ist weder aus Sicht des Standortziels noch aus Sicht der Finanzierungsneutralität erforderlich und bringt keinen Mehrwert.

Zum Step-up bei Zuzug und zum von der Minderheit Birrer-Heimo aufgenommenen Antrag: Diesen hat die Kommission mit 18 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Auch hier empfehle ich Ihnen, der jetzigen Kommissionsmehrheit zu folgen. Bei dieser Massnahme handelt es sich um ein steuersystematisch stringentes Konzept. Um meine Erläuterungen zu verkürzen, verweise ich hier auf die Ausführungen des Bundesrates.

Zur Tonnage Tax und zum von der Minderheit Marra aufgenommenen Antrag: Dieser Antrag wurde in der Kommission mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Ich empfehle Ihnen auch hier, der Mehrheit zu folgen. Es wurden zwei Uni-Professoren beauftragt, ein Gutachten über die Einführung der Tonnage Tax zu machen. Nachdem sie zuerst staatsrechtlich skeptisch beurteilt wurde, ist man dann zur Auffassung gekommen, dass diese Steuer doch verfassungsmässig eingeführt werden könnte. Andere Länder wie Luxemburg und Norwegen und weitere Länder in Europa - Herr Aeschi hat das aufgeführt - haben gute Rahmenbedingungen für diese Besteuerungsart für diesen Wirtschaftszweig entwickelt und sie eingeführt. Es gibt also einen Standortwettbewerb unter verschiedenen europäischen Ländern. Mit der Tonnage Tax können die betroffenen Unternehmen in der Schweiz gehalten werden, und es würde die Möglichkeit geschaffen, neue Unternehmen anzuziehen. Wir haben in der WAK-NR eine Anhörung vorgenommen. So, wie ich Herrn Bundesrat Maurer verstanden habe, ist aber in den Kantonen keine Anhörung erfolgt.

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