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preparatory:AB 197265

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-03-16

Wortprotokoll

Wir sprechen in diesem Block 3 über fakultative Kapitalsteuer, Patentbox, Inputförderung und Entlastungsobergrenze. Ich beginne der Reihe nach.

Zuerst haben wir den Antrag der Minderheit Aeschi Thomas zu Artikel 2 StHG bezüglich fakultativer Kapitalsteuer vorliegen. Herr Aeschi beantragt, dass die Kapitalsteuer für Kantone in Zukunft fakultativ sein soll. Diese Massnahme haben wir in einem frühen Stadium des Projektes geprüft und evaluiert. Sie wurde von den Kantonen grossmehrheitlich abgelehnt. Bereits jetzt können die Kantone bei der Gewinnsteuer eine Anrechnung an die Kapitalsteuer vornehmen, es gibt hier also eine eingeschränkte Möglichkeit. Die Kantone haben darauf verzichtet, dies generell fakultativ zu machen, wohl auch in der Absicht, dass hier der Steuerwettbewerb nicht unendlich sein soll. Wenn dies einmal beginnt und alle Kantone die Kapitalsteuer wirklich fakultativ erheben würden, dann würden in den Kantonen gemäss statistischer Berechnung Steuerausfälle von bis zu 1,6 Milliarden Franken entstehen. Ich glaube, wir müssen uns bei dieser Frage - wie bei gewissen anderen Fragen auch - überlegen, was wirklich wünschbar und was notwendig ist. Ich denke, wir sollten uns hier auf das Notwendige beschränken. Wir erarbeiten das Gesetz in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen. Vorstösse und Anträge, die von den Kantonen abgelehnt werden, sollten wir hier nicht wieder einbauen.

Ich bitte Sie also, bei Artikel 2 dem Antrag der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit Aeschi Thomas abzulehnen.

Ich komme damit zur Patentbox und zur Inputförderung. Hier schlägt die Mehrheit der WAK des Nationalrates, also die Mehrheit Ihrer Kommission, ein neues Konzept vor. Der Bundesrat und der Ständerat haben ebenfalls Begrenzungen vorgesehen, aber einzeln, auf der Patentbox oder auf der Inputförderung. Die Mehrheit Ihrer Kommission schlägt eine Gesamtbegrenzung, ein Gesamtkonzept vor. Dieses Gesamtkonzept entspricht dem Willen der Kantone und wird offensichtlich auch von der Wirtschaft begrüsst.

Wir können uns aus Sicht des EFD der Lösung der Mehrheit Ihrer Kommission anschliessen, weil sie ganz offensichtlich für die Kantone eine bessere Absicherung bildet, was die Steuerausfälle betrifft. Wir meinen also, dass die Lösung, die die Kommissionsmehrheit hier gefunden hat, der Lösung des Ständerates und des Bundesrates vorzuziehen ist. Wir können uns in diesem Bereich also der Kommissionsmehrheit anschliessen. Wir haben auch mit den Kantonen gesprochen, die Kantone sehen das entsprechend ebenfalls so.

Es ist schwierig abzuschätzen, was das ausmachen wird. Aber ich meine, und das müsste auch für die linke Ratsseite gelten, dass es eigentlich ein starkes Element ist, dass wir hier eine Obergrenze einführen, die nicht überschritten werden kann. Der Ständerat hat ja noch eine Variante, die besagt, dass bei der Inputförderung 150 Prozent der Kosten abgezogen werden könnten. Das wäre dann mehr, als effektiv angefallen ist. Hier haben wir mit diesen 80 Prozent eine verständliche, klare Regelung. Sie lässt zwar innerhalb dieses Rahmens gewisse Steuerplanungen zu, mit dieser oberen Begrenzung können aber dann auch Ausfälle irgendwo wieder abgesichert werden.

Hier können wir meines Erachtens also der Mehrheit Ihrer Kommission folgen. Diese Lösung ist dem Entwurf des Bundesrates und der Erweiterung gemäss Beschluss des Ständerates vorzuziehen.

Für den Fall, dass Sie diesem Antrag der Mehrheit zu Artikel 24a folgen, möchte ich Ihnen hiermit noch eine formelle Ergänzung beantragen. Die Botschaft sieht ja vor, dass - siehe Entwurf des Bundesrates - die maximale Entlastung [PAGE 474] bei der Patentbox 90 Prozent beträgt, wenn der Kanton im Steuergesetz keine abweichende Limite beschliesst. Wenn Sie nun das neue Konzept der Mehrheit der WAK beschliessen, entfällt dieser Standardwert, den wir einmal vorgesehen haben. Der Kanton müsste bei der Patentbox also zwingend eine Limite festsetzen. Wenn ein Kanton in der zweijährigen Übergangsfrist nicht gesetzgeberisch tätig würde oder wenn allenfalls eine kantonale Vorlage in einem Referendum scheiterte, könnte die Patentbox in diesem Kanton dann nicht angewendet werden. Damit wäre in die Übergangsbestimmungen sozusagen vorsichtshalber eine Ergänzung einzufügen - ich sage das vor allem zuhanden des Amtlichen Bulletins -, damit sie dann auch auf der Fahne des Ständerates erscheinen würde. Es wäre in Artikel 72s Absatz 2 StHG ein neuer Satz anzufügen: "In diesem Fall erlässt die Kantonsregierung die erforderlichen vorläufigen Vorschriften." Das wäre die formale Ergänzung in diesem Gesetz, die Sie als Vorsichtsmassnahme zu ergreifen hätten, wenn Sie dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission folgen.

Weiter zur Patentbox: Bei Artikel 24a Absatz 2 hat die Mehrheit Ihrer Kommission den Text des Bundesrates geändert. Dieser Antrag bringt nach unserer Auffassung keine materielle Änderung gegenüber dem Entwurf des Bundesrates. Aus unserer Sicht können Sie ihm also folgen.

Bei Absatz 3 möchte die Minderheit Feller auf die Präzisierung verzichten, dass vergleichbare Rechte auch Software und nichtpatentgeschützte Erfindungen von KMU umfassen sollen. Sie übernimmt eigentlich die ursprüngliche Fassung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass wir bei der Erstellung der Botschaft die internationale Regelung der OECD bezüglich dieser Patentbox noch nicht kannten. Wir haben das Thema dann aufgrund der Festlegung der OECD entsprechend ausgeführt. Die Formulierung des Bundesrates ist also nicht etwa eine Einschränkung; sie schafft insbesondere den Spielraum, mit dem dafür gesorgt wird, dass auch der Bereich Software abzugsfähig ist. Wir meinen, dass der Antrag der Minderheit Feller diesbezüglich eine Einschränkung bildet. Wir bitten Sie aufgrund unserer Erkenntnisse im Gesetzgebungsverfahren mit der OECD, den Antrag der Minderheit Feller abzulehnen und der Mehrheit zu folgen. Ihre Fassung gemäss Ständerat gibt den Kantonen mehr Möglichkeiten, in diesem Bereich dann gerade auch KMU zu berücksichtigen.

Wenn Sie dem Mehrheitsantrag folgen, passt aus unserer Sicht auch der Antrag der Minderheit Jans nicht mehr in dieses Konzept. Folgen Sie also der Mehrheit, lehnen Sie die Anträge der Minderheiten Jans und Feller ab; sie passen nicht mehr in das Konzept.

Ich komme zum Antrag der Minderheit I (Barazzone) zu Artikel 25a, mit dem die Inputförderung auch für die ausländische Forschung verlangt wird. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Inputförderung auf die inländische Forschung beschränkt werden soll. Wir haben das ebenfalls diskutiert und sind eben der Meinung, dass wir uns hier auf die inländische Forschung konzentrieren und nicht quasi die ausländische Forschung quersubventionieren sollten. Da mag es andere Ansichten geben, der Bundesrat bittet Sie aber klar, hier seinem Entwurf zu folgen. Damit sollten Sie dem Antrag der Mehrheit zustimmen.

Den Antrag der Minderheit Egloff zu Artikel 25b habe ich eher als taktische Lösung verstanden. Wenn Sie dem Antrag der Mehrheit auf 80 Prozent folgen, ist aus unserer Sicht der Antrag der Minderheit hinfällig; er macht ohnehin keinen Sinn, weil die Kantone ja eine obere Begrenzung wollen.

Ich komme zum Antrag der Minderheit Walti Beat zu Artikel 29 Absatz 3, zur Ermässigung der Kapitalsteuer: Herr Walti möchte auch auf Eigenkapital, das auf Darlehen an Konzerngesellschaften entfällt, eine steuerliche Ermässigung vorsehen. Wir haben das ebenfalls geprüft. Wir sind der Meinung, dass dieser Antrag keine verfassungsmässige Grundlage hat, und haben diese Massnahme daher nicht vorgeschlagen. Aus unserer Sicht fehlt also eine verfassungsmässige Grundlage dazu. Daher möchte ich Sie bitten, den Antrag der Minderheit Walti Beat abzulehnen.

Das waren meine Ausführungen zu Block 3. Folgen Sie der Mehrheit, die eine generelle Begrenzung des Pakets will, und lehnen Sie die entsprechenden Minderheitsanträge ab.