Rytz Regula · Nationalrat · 2016-03-17
Rytz Regula · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2016-03-17
Wortprotokoll
In Block 4 geht es um den Ressourcenausgleich zwischen den Kantonen und um die Kantonsanteile an der direkten Bundessteuer. Erstaunt haben wir Grünen zur Kenntnis genommen, dass Vertreter aus ressourcenstarken Kantonen zudem einen weiteren Punkt beraten wollen: Sie stellen mit den Minderheitsanträgen Aeschi Thomas geltende Spielregeln des Finanzausgleichs infrage. Das kann man bei jedem Thema tun - wir würden Herrn Aeschi sogar zutrauen, eine Diskussion über den Höckerschwan aus der Perspektive der Tiefsteuerkantone zu führen. Das ist sein gutes Recht, doch mit dem Ziel der Unternehmenssteuerreform III, nämlich mit der Beseitigung des Holdingprivilegs, haben seine Anträge nichts zu tun.
Die Grünen lehnen deshalb sämtliche Minderheitsanträge ab, mit denen am Finanzausgleich herumgeschraubt werden soll.
Die Frage, um die es in Block 4 geht, ist eine ganz andere, nämlich wie wir die Korrektur des bisherigen Unternehmenssteuerdumpings in der Schweiz kantons- und gemeindeverträglich umsetzen können. Kantons- und gemeindeverträglich heisst für uns Grüne: ohne schädlichen Spardruck auf unsere Volksschulen, auf unsere Fachhochschulen, auf unsere Universitäten, auf das Gesundheitswesen, auf die Ergänzungsleistungen, auf den öffentlichen Verkehr, auf den Hochwasserschutz usw. Wir diskutieren nun darüber, wie wir dieses Ziel am besten erreichen können.
Der Bundesrat will die Kantone zur Kompensation von Steuerausfällen stärker an den Bundessteuererträgen beteiligen. [PAGE 482] Das unterstützen wir Grünen. Mit dem Minderheitsantrag I (Feller) sollen die Kantone bei der Abrechnung der direkten Bundessteuer sogar noch stärker entlastet werden; das hat der Ständerat so eingebracht, und das entspricht auch dem Wunsch der Kantone. Wir können diesen Wunsch durchaus nachvollziehen. Viele Kantone haben ja auch unter dem Debakel der Unternehmenssteuerreform II sehr stark gelitten. Zusätzliche Mittel für die Kantone können allerdings auch dazu führen, dass eine weitere unerwünschte Senkung der Gewinnsteuern angepackt wird. Die Abwärtsspirale im kantonalen Steuerwettbewerb bewegt sich ja jedes Jahr munter weiter, auch wenn sich viele Kantone damit selber ein Bein stellen.
Wir Grünen werden deshalb den Antrag der Minderheit I (Feller) heute nicht unterstützen. Wir sind durchaus bereit, den Kantonen zu helfen, aber nur, wenn sie sich laut und leidenschaftlich gegen Steuergeschenke für Briefkastenfirmen und globale Konzerne einsetzen. Wir wollen, dass sich die Unternehmen auch in Zukunft mit einem substanziellen Beitrag an der Finanzierung der vitalen Staatsaufgaben beteiligen und die Finanzierung der Bildung oder der öffentlichen Sicherheit nicht einfach den Bürgerinnen und Bürgern mit einem Lohnausweis oder mit einer AHV-Rente überlassen.
Weiter ist uns wichtig, dass auch die Städte und Gemeinden an den zusätzlichen Erträgen aus der Bundessteuer partizipieren können, denn auch sie werden bei einer Senkung der Unternehmenssteuern leiden: Sie finanzieren sich ja zu einem Teil über die Eingänge von juristischen Personen. Wir werden deshalb die Minderheit de Buman unterstützen, welche beim Umbau des Unternehmenssteuersystems die Gemeindefinanzen stärker berücksichtigen will. Wir wissen es ja alle: Die Gemeinden können Steuerausfälle nicht einfach nach dem Prinzip "Den Letzten beissen die Hunde" an die nächste Instanz weitergeben. Nein, sie müssen Leistungen für Bürgerinnen und Bürger direkt abbauen oder die Steuern erhöhen. Der Minderheitsantrag de Buman stärkt die Sorgfaltspflicht gegenüber den Städten und Gemeinden und erlaubt es, den Wegfall von Unternehmenssteuern besser aufzufangen.
Weiter unterstützen wir Grünen die Minderheit Ritter. Ihr Ziel ist es ja, eine Kumulation von Steuerentlastungen bis auf das Nullniveau über Jahre hinweg zu verhindern. Diese Korrektur ist dringend nötig, auch wenn sie die Steuerentlastungsorgie, die hier veranstaltet wurde, bei Weitem nicht auffangen kann.
Zusammenfassend bitte ich Sie im Namen der Grünen, das Geschäft zur Unternehmenssteuerreform nicht zu überladen und den Spielraum für übertriebenen Steuerwettbewerb und für Steuerschlupflöcher hier einzuschränken.