Müller Leo · Nationalrat · 2016-03-17
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2016-03-17
Wortprotokoll
Bei der Revision des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (Filag) liegen verschiedene Anträge vor. Als es im Jahr 2015 um die Festlegung der Beiträge für den Finanzausgleich ging, legte die CVP-Fraktion klar den Grundsatz fest, dass der NFA das eine Geschäft sei und die Unternehmenssteuerreform III das andere. Diesen Grundsatz haben wir damals durchgezogen, und wir wollen das auch jetzt tun. Deshalb lehnt die CVP-Fraktion alle Anträge ab, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform III stehen. Es gibt aber zwei Bereiche mit gewissen Verknüpfungen: Der eine betrifft den sogenannten Zeta-Faktor, der eingeführt werden soll, und der andere betrifft die Übergangsregelung zum Step-up; wir kommen noch darauf zurück.
Beispielsweise der Minderheitsantrag zu Artikel 5 Filag erfüllt das Kriterium nicht, in direktem Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform III zu stehen. Die CVP-Fraktion lehnt diesen Antrag deshalb ab. Ebenso lehnt die CVP-Fraktion die beiden Minderheitsanträge Aeschi Thomas zu Artikel 23a Absatz 5 Filag ab. Die Beiträge wurden den Kantonen im Rahmen des Finanzausgleichs zugesprochen, insbesondere auch der Härtefallausgleich. Da hat das Parlament ein Versprechen abgegeben. Es gab damals eine Volksabstimmung, und wir können diese Beiträge jetzt nicht frühzeitig abschaffen. Ebenfalls können wir den Minderheitsantrag nicht unterstützen, mit dem man den Ergänzungsbeitrag kürzen möchte.
Die CVP-Fraktion ist entgegen dem Entwurf des Bundesrates und dem Beschluss des Ständerates der Meinung, dass die Übergangsregelung zum Finanzausgleich besser ausgestaltet werden soll. Hier ist eine zusätzliche Frage aufgetaucht, weil es Unternehmen gibt, die vor Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform III aus ihrem Status aussteigen und in die ordentliche Besteuerung übergehen wollen. Das hat natürlich Auswirkungen auf das Ressourcenpotenzial; diese Frage muss deshalb geklärt werden. Diese Regelung ist aber nicht ganz einfach. Wenn man die Fachleute fragt, zeigt sich, dass selbst diese nicht genau wissen, welche Wirkung es hat.
Wir sind der Meinung, dass wir darüber jetzt beschliessen sollten. Wir haben deshalb drei gleichlautende Einzelanträge eingereicht; einer stammt von mir. Wir sind der Meinung, dass Sie diesen Einzelanträgen zustimmen sollten. Dann kann allenfalls der Ständerat noch nuancierte Korrekturen vornehmen.
Zudem bitte ich Sie - und damit komme ich zum Schluss -, den Minderheitsantrag Ritter zu unterstützen. Wir haben gestern schon darüber gesprochen. Es geht da um die Frage, ob die Abschreibungen ebenfalls in die Entlastungsbegrenzung eingebaut werden sollen. Mit diesem Einbau wird dann das Entlastungskonzept über die vier Gefässe, die wir gestern definiert haben, vervollständigt. Deshalb ist dieser Minderheitsantrag zu unterstützen.
Ich bitte Sie im Namen der CVP-Fraktion, diesen Anträgen zuzustimmen.