Maurer Ueli · Bundesrat · 2016-03-17
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-03-17
Wortprotokoll
Wir sind bei Block 4, hier geht es um den Ressourcenausgleich und den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer.
Ich beginne mit dem ersten Minderheitsantrag, dem Antrag der Minderheit Aeschi Thomas zu Artikel 5 des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich. Diesen Antrag auf Milderung der Solidarhaftung finden Sie auf Seite 3 der Fahne. Was Herr Aeschi hier einbringt, hat mit der Unternehmenssteuerreform nichts zu tun. Es belastet aber die Kantone enorm. Es ist zudem etwas, das man nicht auf diesem Weg so behandeln kann. Das müsste dann mit den Kantonen im Rahmen des NFA-Wirksamkeitsberichtes diskutiert werden. Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag Aeschi Thomas abzulehnen, weil er hier artfremd ist. Wir können mit den Kantonen nicht auf diese Art und Weise umspringen.
Ich bitte Sie also, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit Aeschi Thomas abzulehnen.
Bei Artikel 23a Absatz 1 zum Step-up bei freiwilliger Statusaufgabe liegen inzwischen drei Einzelanträge vor: aus der CVP-, der FDP- und der SVP-Fraktion. Worum geht es bei diesem Punkt?
Der Bundesrat hat vorgeschlagen, bei der Berechnung des Ressourcenpotenzials die gesonderte Besteuerung von stillen Reserven zu berücksichtigen. Nicht zu berücksichtigen gewesen wäre nach damaliger Meinung des Bundesrates ein vorzeitiger Step-up. Inzwischen haben wir von den Kantonen erfahren, dass viele Firmen bereit wären, ihren Steuerstatus vorzeitig aufzugeben. Die Finanzdirektorenkonferenz mit Herrn Ständerat Hegglin an der Spitze hat dann eine Lösung vorgeschlagen, um solche vorzeitigen Step-ups zu bewilligen. Wir haben in der Kommissionsberatung einen Text gesucht; dieser ist inzwischen durch die drei Einzelanträge konsolidiert und verbessert worden. Wir können mit diesen Einzelanträgen aus den drei Fraktionen leben. Die beantragte Bestimmung ermöglicht den Kantonen eine einfache Berechnung des vorzeitigen Step-ups. Sie macht für die Kantone Sinn, und finanziell hat sie eigentlich kaum oder keine Auswirkungen. Das wäre also eigentlich eine Verbesserung der bundesrätlichen Vorlage, die im Laufe der Zeit entstanden ist, eine Verbesserung auf Hinweise der Kantone hin, weil Firmen im Hinblick auf diese Gesetzesänderung den Status vorzeitig aufgeben möchten.
Ich denke, Sie haben hier einen Weg gefunden, der den Kantonen eine möglichst einfache Lösung des Problems ermöglicht und den Firmen entsprechend entgegenkommt. Bei Artikel 23a Absatz 1 zum Step-up bei freiwilliger Statusaufgabe enthalten die nachgereichten Einzelanträge aus unserer Sicht also die beste Lösung. Sie entspricht grundsätzlich [PAGE 484] der Diskussion, die wir mit der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren geführt haben, und der Art und Weise, wie die Diskussion in der Kommission geführt wurde. Es liegt jetzt sozusagen einfach die redaktionell und taktisch beste Lösung vor.
Zu Artikel 23a müsste ich noch sagen, dass der dortige Antrag der Minderheit Aeschi Thomas, sofern er bestehen bleibt, abzulehnen ist respektive ergänzt wird durch die erwähnten nachgereichten Einzelanträge.
Zu Artikel 23a Absatz 5 betreffend die maximalen Ergänzungsbeiträge gibt es einen Minderheitsantrag Aeschi Thomas. Auch dieser Antrag hat eigentlich mit der Unternehmenssteuerreform nicht wirklich etwas zu tun. Er ist eigentlich artfremd und sollte ebenfalls zusammen mit den Kantonen dann im Wirksamkeitsbericht zum NFA diskutiert werden. Wir müssen dort mit den Kantonen eine Lösung finden. Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen und das Thema auf später zu verschieben. Einmal mehr möchte ich darauf hinweisen, dass dieses Gesetz eng mit den Kantonen beraten werden muss, weil die Kantone eigentlich Hauptbetroffene der Auswirkungen sind.
Damit wäre dieser Antrag der Minderheit Aeschi Thomas zu Artikel 23a Absatz 5 abzulehnen.
Ebenfalls unter diesem Titel bitte ich Sie, auch den Antrag der Minderheit Aeschi Thomas zum Härtefallausgleich abzulehnen. Mit der genauen Festschreibung von 180 Millionen Franken geben wir eine Genauigkeit vor, die aus unserer Sicht nicht hier, sondern dann im Rahmen des Finanzausgleichs festgelegt werden soll.
Beim Thema Step-up bitte ich Sie, den drei Einzelanträgen zu folgen und den Minderheitsantrag Aeschi Thomas abzulehnen. Dann haben Sie eine mit den Kantonen konforme Lösung, die den Firmen entgegenkommt und die dieses Problem auf gute Art und Weise löst.
Ich komme damit zu Artikel 196 und zum Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer auf Seite 36 der Fahne. Hier haben wir vorab eine Minderheit II (Aeschi Thomas). Herr Aeschi hat ein anderes Konzept vorgeschlagen, nämlich die direkte Bundessteuer von 8,5 auf 7,5 Prozent zu senken. Das ist ein neues Konzept, ein neuer Vorschlag, der mit den Kantonen so nicht besprochen wurde, der auch nicht in der Vernehmlassung war. Es ist aber eigentlich eine völlig andere Ausrichtung dieser direkten Bundessteuer. Ich denke, hier ist das nicht möglich. Wir können hier nicht einen Konzeptwechsel in letzter Minute vorschlagen, weil die Kantone davon stark betroffen sind. Es könnte durchaus eine Lösung sein, aber sie kommt zu spät; es ist nicht mehr möglich, sie hier einzufügen. Was wir vorgeschlagen haben, ist lange gewachsen und wurde mit den Kantonen diskutiert.
Damit ist der Antrag der Minderheit II (Aeschi Thomas), der hier ein anderes Konzept vorschlägt, abzulehnen.
Dann bleiben uns der Minderheitsantrag I (Feller) und der Antrag der Mehrheit gemäss Entwurf des Bundesrates. Die Minderheit I nimmt den Beschluss des Ständerates auf.
Der Ständerat hat den Anteil der Kantone an der direkten Bundessteuer erhöht. Er wollte damit die Ausfälle der Kantone ausgleichen, die durch den vorhergehenden Beschluss zur Teilbesteuerung der Dividenden entstehen. Jetzt sind Sie bei der Teilbesteuerung der Dividenden dem Entwurf des Bundesrates gefolgt und damit beim bisherigen Recht geblieben. Damit fallen bei den Kantonen mehr Erträge aus als erwartet, man hat eigentlich mit mehr Erträgen gerechnet. Wenn Sie konsequent sind, so wie der Ständerat, müssen Sie hier eigentlich dem Antrag der Minderheit I folgen und die Kantone etwas höher abgelten. In Franken macht das 154 Millionen aus, die dann allerdings zulasten des Bundesbudgets gehen. Aber wenn ich an die Vorbereitung und die Gespräche mit den Kantonen, an die Vernehmlassung denke, scheint es mir hier eigentlich sinnvoll, wenn Sie dem Ständerat folgen und die Kantone etwas höher entschädigen würden.
Diese 154 Millionen Franken gehen zulasten des Bundes. Aber im Gesamtpaket, das auch für die Kantone stimmig sein muss, wäre der Antrag der Minderheit I (Feller) hier wahrscheinlich politisch die bessere Lösung, zusammen mit den anderen Anträgen im Rahmen des Gesamtpaketes. Ich könnte mir also vorstellen, dass Sie vom Antrag der Mehrheit und vom Entwurf des Bundesrates abrücken, den Kantonsanteil um diese 154 Millionen Franken erhöhen und damit für die Kantone einen gewissen Ausgleich schaffen.
Dies zum Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer. Diese Frage ist ja dann wiederum im Gesamtpaket zu beurteilen, das einen gewissen Ausgleich zwischen Bund und Kantonen bringen muss. Wir sind insgesamt mit Ihren Beschlüssen immer noch in etwa auf Kurs des Bundesrates, vorausgesetzt, dass Sie dann bei Block 5 der Streichung der Emissionsabgabe folgen bzw. dass Sie dieses Element verschieben. Dann haben wir ein Paket, das in sich noch stimmig ist, und dann hätte diese Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer hier auch Platz und würde den Kantonen entgegenkommen. Das bedingt dann aber, dass Sie auf die Emissionsabgabe verzichten. Dann bleibt das Paket einigermassen so, wie es geschnürt wurde. So weit zu diesem Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer.
Wir haben dann den Antrag der Minderheit de Buman und den Einzelantrag Moser, welche die Gemeinden berücksichtigen möchten, vorliegen. Wir bitten Sie, diese Anträge abzulehnen, denn es ist eigentlich nicht üblich, in Bundesgesetzen das Verhältnis zwischen Gemeinden und Kantonen zu regeln. Die Kantone sind ja im Gespräch, und wir gehen davon aus, dass die Regelung dieser Frage in den Kantonsparlamenten und Kantonsregierungen erfolgen wird und auch erfolgen muss. Es ist aber eigentlich nicht notwendig, dass wir diesen Punkt im Gesetz berücksichtigen.
Ich bitte Sie also, sowohl den Minderheitsantrag de Buman als auch den Einzelantrag Moser, der die Städte mit mehr als 50 000 Einwohnern zur Berücksichtigung deklarieren will, abzulehnen. Der Einzelantrag Moser wäre aus unserer Sicht noch etwas falscher, weil auch kleinere Orte, auch Agglomerationen mit wenigen Tausend Einwohnern betroffen sind und diese dann wieder irgendwo durch die Maschen fallen würden. Also lassen wir das Ganze am besten weg, und überlassen wir die Regelung des Verhältnisses zwischen Kantonen und Gemeinden den Kantonen und den entsprechenden Parlamenten.
Dann bleibt noch der Minderheitsantrag Ritter zu Artikel 78h StHG. Die Minderheit Ritter möchte auch den Step-up in die Entlastungsbegrenzung hineinnehmen. Diese Entlastungsbegrenzung haben wir bereits behandelt; das betrifft die Begrenzung auf 80 Prozent. Die Minderheit Ritter möchte nicht nur die Patentbox und die Inputförderung maximal begrenzen, sondern hier auch den Step-up einbeziehen. Aus unserer Sicht macht das Sinn, und damit wird die Planbarkeit und Berechenbarkeit für die Kantone wieder etwas grösser. Wenn wir diese drei Punkte in diese Maximalbegrenzung einpacken, geben wir den Kantonen die Möglichkeit, hier besser zu planen. Diese Einbindung, wie sie die Minderheit Ritter vorschlägt, würde eigentlich wiederum den Kantonen entgegenkommen. Sie macht zudem Sinn im Rahmen dessen, was Sie bereits beschlossen haben.
Ich würde Ihnen beantragen, die Minderheit Ritter zu unterstützen, diesen Antrag also einzubinden, und dann haben wir dieses gesamte Paket der Begrenzung vorliegen. Dieses Paket ist dann auch in einer Volksabstimmung, wenn sie kommen sollte, gut zu erklären. Es ist zudem ein verständliches Konzept, wenn Sie diesen Antrag entsprechend einbeziehen.
Das wären meine Bemerkungen zu diesem Block 4.