Schlüer Ulrich · Nationalrat · 2002-03-12
Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-03-12
Wortprotokoll
Warum findet diese Debatte eigentlich vor nahezu leerem Saal statt? Die Antwort ist einfach: Es wird in diesem Gesetz nichts geregelt, was zu regeln wäre. Der Zivildienst funktioniert. Er funktioniert gut. Es gab gewisse Anlaufschwierigkeiten, bis alle, die sich gemeldet hatten, zügig eingeteilt werden konnten. Diese Anlaufschwierigkeiten sind überwunden. Es ist überhaupt kein offenes Problem vorhanden. Deshalb interessiert sich auch niemand für diese Vorlage. Die jämmerliche Präsenz in diesem Saal ist das schlagende Zeugnis dafür, was es bezüglich Zivildienst eigentlich zu regeln gibt: nichts!
Wir haben im Volk einen Konsens. Die beiden Kommissionssprecher haben es bestätigt: Der Zivildienst funktioniert, es gibt kaum Beanstandungen, kaum Reklamationen. Und jetzt mutet man uns zu, ein neues Gesetz zu machen, nur damit die Gesetzesmaschinerie am Laufen gehalten wird. Es besteht kein Bedarf für ein neues Gesetz. Es sei denn, und das ist ja das Besondere an dieser Debatte, dass jetzt, in letzter Minute, Antrag um Antrag hereinflattert - zum Teil sogar von Kommissionsmitgliedern -; damit soll der bestehende Konsens hintenherum ausgehebelt werden. Dieser Vorgang läuft jetzt ab.
In der Kommission wurden diese Anträge nicht gestellt. Da muss ich Ihnen sagen: Wenn Sie seriöse Politik machen wollen, dürfen Sie auf diese Anträge und die dahinter stehende Absicht nicht eintreten.
Neues will eigentlich nur die Verwaltung. Ihr gefällt es offenbar nicht, nur dazu da zu sein, für solche, die aus Gründen, die sie jeweilen erläutern, den Militärdienst nicht leisten wollen, eine Ersatzlösung anzubieten. Die Verwaltung will einen Dienst eigener Qualität, quasi einen neuen staatlichen Sozialapparat, aufbauen, der unabhängig von der Verweigerung des Militärdienstes gedeihen soll. Das steht hinter den Absichten der Verwaltung. Dafür ist schlicht und einfach kein Bedarf vorhanden. Das Zivildienstproblem ist - übrigens in mehreren Volksabstimmungen - einer Lösung zugeführt worden. Diese Lösung hält, wir müssen daran nichts ändern.
Wenn Sie die Botschaft genau lesen, dann finden Sie alsbald einige interessante Neuerungswünsche. Zum Beispiel in Bezug auf das neue, dreitägige Aushebungsverfahren, mit dem man in Zukunft die Bedürfnisse von Auszuhebenden besser erfassen will.
Was schlagen uns dazu die Zivildienstler vor? Sie schlagen jetzt vor, dass vorgängig der dreitägigen Aushebung noch eine Art Schnuppertag eingeführt werden müsse, damit Interessenten für den Zivildienst vorher einmal erfahren könnten, was das Zivildienstangebot sei: Solches hat man in Volksabstimmungen nie beschlossen. Die Absicht ist unerwünscht; sie hat keine Grundlage in der Verfassung, sie hat keine Grundlage in einem Entscheid des Souveräns. Deshalb müssen wir dafür auch keine gesetzliche Grundlage schaffen.
Ich richte mich zum Schluss - und das ist etwas frustrierend - an die Abwesenden in diesem Saal: Es gibt ja Leute, die kümmern sich gelegentlich auch einmal um die Finanzen in diesem Staat; sie sind jetzt nicht geschlossen anwesend, aber vielleicht können sie durch Fraktionskollegen noch auf Folgendes aufmerksam gemacht werden: Haben Sie einmal im Budget verfolgt, was für eine Entwicklung die Ausgaben des Zivildienstes durchlaufen? Im Jahre 2000 wurden 5,8 Millionen Franken ausgegeben, im Jahre 2001 waren es 10,2 Millionen Franken. Das ist eine Steigerung von sage und schreibe 73 Prozent in einem einzigen Jahr - wobei es nicht 73 Prozent mehr Dienstverweigerer gab, die betreut werden mussten. Für das Jahr 2002 ist man bei 12,2 Millionen Franken angelangt. Das bedeutet eine Kostensteigerung innerhalb zweier Jahre von mehr als 100 Prozent! Das präsentiert uns die Verwaltung. Wenn Sie das schlucken wollen, so können Sie das machen, aber dann sagen Sie nie [PAGE 206] mehr, aber wirklich nie mehr, Sie verfügten noch über ein finanzielles Gewissen. Über 100 Prozent Kostensteigerung in zwei Jahren, ohne dass irgendein gravierendes Problem gelöst werden müsste, das lässt sich doch schlicht und einfach nicht rechtfertigen!
Ich appelliere hier an die Bürgerlichen: Wenn es noch so etwas wie ein bürgerliches Gewissen den Finanzen gegenüber gibt, dann dürfen Sie hier nicht zustimmen. Dann dürfen Sie einer solchen Entwicklung nicht freien Lauf lassen. Zumal Sie sich darauf berufen können: Wir stehen auf dem Boden, den der Souverän geschaffen hat, und weit und breit fehlen Probleme.
Wir schaffen nicht Gesetze für die Verwaltung, wir schaffen Gesetze, um Probleme zu lösen, wo die Öffentlichkeit eine Lösung erwartet. Die Probleme, welche die Öffentlichkeit früher wahrnahm, sind gelöst, sogar gut gelöst. Es gibt praktisch keine Reklamationen. Bleiben Sie bei der Ordnung, die jetzt zur Zufriedenheit aller besteht.
In diesem Sinne bitte ich Sie, auf diese Vorlage nicht einzutreten.