Zäch Guido · Nationalrat · 2002-03-12
Zäch Guido · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-12
Wortprotokoll
Eine Vorbemerkung: Wenn Sie auf der Fahne meinen Namen bei der Minderheit finden, die Nichteintreten beantragt, ist das ein Missverständnis. Wenn Sie vorhaben, diese Minderheit zu unterstützen, weil man Ihnen gesagt hat, diese Gesetzesrevision sei nicht notwendig, so ist das eine Fehleinschätzung.
Zahlreiche Mitglieder der Kommission sind sich bewusst, dass diese Revision des Zivildienstgesetzes die eigentlichen Probleme rund um die Frage der Dienstpflicht und Dienstgerechtigkeit in unserem Lande nicht löst. Die Armee benötigt immer weniger Personal, und die Zahl der Dienstuntauglichen steigt Jahr für Jahr. Auch am Beginn der Rekrutenschule gibt es nochmals viele Abgänger. Total rechnet man jährlich mit über 11 000 Untauglichen, die auch nicht im Bevölkerungsschutz eingesetzt werden können. Wer den Zivildienst aus Gewissensgründen anstrebt, ist schon fast der Dumme, da es mit einem psychiatrischen Gutachten auf dem "blauen Weg" sehr viel einfacher ist, den Zwängen eines Dienstes an der Allgemeinheit zu entgehen.
Im letzten Frühjahr - notabene im von den Vereinten Nationen lancierten Internationalen Jahr der Freiwilligen - habe ich dazu eine Motion eingereicht (01.3263). Mein Vorstoss will die Einführung eines Sozialjahres, zu welchem alle entsprechenden jungen Männer verpflichtet werden sollen. Ein Sozialjahr als Dienst an der Gemeinschaft würde eine tief greifende Revision der Regelungen erfordern und auch eine Änderung der Verfassung nach sich ziehen, könnte aber zur grossen Chance für die Dienstleistenden und für unsere Gesellschaft werden.
Herr Bundesrat, ich hoffe, Sie anerkennen die ganze Tragweite des Problems und den damit verbundenen dringenden Handlungsbedarf. Wenn wir heute für etwa 1500 Zivildienstleistende ein revidiertes Gesetz verabschieden, heisst das keineswegs, dass wir tatenlos zusehen wollen, wie jährlich über 10 000 andere, die verfassungsmässig auch wehrdienstpflichtig wären, keinen praktischen Einsatz für die Allgemeinheit leisten.
Warum denn diese kleine Revision, wenn der Handlungsbedarf eigentlich viel grösser ist? Die Rahmenbedingungen und die ersten Erfahrungen mit dem zivilen Ersatzdienst machen die Anpassungen nötig. Zudem erlaubt uns diese Gesetzesrevision, die Abstimmungsversprechen vom vergangenen 2. Dezember wahr zu machen, nämlich Auslandeinsätze zu Friedenszwecken und Engagements zur Gewaltprävention zu ermöglichen.
Die Mehrheit der CVP-Fraktion ist von der Richtigkeit der in diesem Geschäft hauptsächlich vorgesehenen drei Revisionspunkte überzeugt:
1. Die genaue Regelung, unter welchen Voraussetzungen ein Zivildienst geleistet werden darf, ist sinnvoll und nötig. Ein transparenter und offener Rechtsstaat soll viele unklare Rechtsbegriffe möglichst vermeiden. Darum soll der Begriff "Gewissen" neu formal definiert werden, und es soll ein strafferes Verfahren zur Anwendung kommen.
2. Der Zivildienst soll verkürzt werden. Die Schwellenangst ist durch die Anhörung und die Gewissensprüfung schon gross genug.
3. Der Zivildienst soll klar formulierten Zielen dienen und damit der Allgemeinheit auch einen Nutzen bringen. Missbräuche sollen besser verhindert werden können.
Die CVP-Fraktion unterstützt mehrheitlich alle drei Schwerpunkte der Revision und wird alle Anträge, die diese Stossrichtung bekämpfen oder verwässern, ablehnen. Zudem beinhaltet die Vorlage einige Anpassungen im Hinblick auf unbestrittene Veränderungen der "Armee XXI". Es ist richtig, solche Anpassungen vorwegzunehmen. Es wäre kurzsichtig, auf eine sinnvolle Gesetzesrevision zu verzichten, weil der Eindruck besteht, es handle sich nur um einige wenige Veränderungen. Die Frage muss anders lauten: Sind die einzelnen Veränderungen sinnvoll und nötig? Wir meinen klar Ja und sind darum für Eintreten. Wir geben uns heute mit der kleinen Revision zufrieden, weil wir die einzelnen Neuerungen befürworten. Aber wir werden das grosse Ganze nicht aus den Augen verlieren.