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Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2016-03-17

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-17

Wortprotokoll

Die Stromeffizienz-Initiative hat in unserer Kommission, der UREK-NR, für ziemlich seltsame Diskussionsbeiträge gesorgt. Es ging nämlich in erster Linie nicht um den Inhalt dieser Initiative, sondern vielmehr darum, wie man sie verschieben kann oder wie sie jetzt genau von der Energiestrategie abgegrenzt wird und welche Fristverlängerungen ihr zuteilwerden sollen. Worum geht es?

Die Initiative wurde am 15. Mai 2013 mit genau 109 420 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie verlangt eine Verfassungsgrundlage nur zum Bereich Strom, deshalb der Name "Stromeffizienz-Initiative". Der Bund soll Stromeffizienzziele zusammen mit den Kantonen vorgeben. Welche entsprechenden Massnahmen hingegen dazu wirklich notwendig sind und welche umgesetzt werden sollen, lässt die Initiative weitgehend offen. In den Übergangsbestimmungen ist einzig von einer Bestgeräte-Strategie die Rede.

Als erstes Ziel soll der jährliche Stromverbrauch bis 2035 auf dem Niveau von 2011 stabilisiert werden; der Bund soll Zwischenziele setzen. Gemäss Übergangsbestimmungen soll es auch so sein, dass man diese Ziele anpassen kann, und zwar z. B. je nach Bevölkerungsentwicklung oder nach der Anzahl von Stromanwendungen zum Ersatz fossiler Technologien, die dann effektiv zur Anwendung kommen.

Das Verhältnis zur Energiestrategie 2050 ist so, dass die Stromeffizienz-Initiative dort nicht mit einem indirekten Gegenvorschlag abgebildet ist. Die Energiestrategie 2050 wurde damals vom Bundesrat in Artikel 79 Absatz 2 des Energiegesetzes als indirekter Gegenvorschlag zur Atomausstiegs-Initiative gezimmert. Deshalb kann man von der Stromeffizienz-Initiative nicht behaupten, dass sie ein "indirekter Gegenvorschlag" zur Energiestrategie 2050 sei.

Zum Stand der Beratungen: Wir haben am 1. April 2014 in der UREK eine Anhörung des Initiativkomitees durchgeführt und uns dann entschlossen, die Beratung zu sistieren. Am 17. November 2014 haben wir die Beratung noch einmal verschoben. Am 27. Januar 2015 haben wir dann endlich die Detailberatung in Angriff genommen. Dabei hat die Mehrheit beschlossen, dem Bundesrat zu folgen und die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Die Diskussion darüber, wann die Initiative hier beraten werden soll, haben wir in der UREK am 6. Mai 2015 durchgeführt. Dort haben wir eine Fristverlängerung bis zum 15. November 2016 beschlossen. Diese Frist wollten wir einhalten, deshalb ist die Beratung auf heute angesetzt worden.

Die Mehrheit der UREK - damit komme ich zum inhaltlichen Teil - steht der Initiative kritisch gegenüber. Man muss wissen, dass mit Artikel 89 der Bundesverfassung der sparsame und rationelle Energieverbrauch schon lange auf [PAGE 498] Verfassungsstufe verankert ist. Die allgemeine Stossrichtung der Initiative, die sich eben nur auf Stromeffizienz bezieht, erachtet die Kommission als nicht zielführend. Es entstünde doch eine deutliche Diskrepanz zu den anderen Energieformen, was wie gesagt nicht zielführend wäre.

Beim Verhältnis der Stromeffizienz-Initiative zur Energiestrategie 2050 zeigen sich Ungereimtheiten: Die Stromeffizienz-Initiative fordert nicht das Gleiche wie die Energiestrategie in Artikel 3 Absatz 2 des Energiegesetzes. Die Initiative will, dass der jährliche Stromendverbrauch bis 2035 das Niveau von 2011 nicht überschreitet und dass Zwischenziele gesetzt werden. Die Energiestrategie 2050 misst die Energieeffizienz anders: Beim Strom will man gegenüber dem Stand im Jahr 2000 eine Senkung des Verbrauchs pro Kopf um 3 Prozent bis zum Jahr 2020 und eine Senkung um 13 Prozent bis zum Jahr 2035 anstreben. Eine Mehrheit der beiden Räte hat auch beschlossen, dass man keine Zwischenziele setzt. Das sind doch grundsätzliche Differenzen. Wenn man diese Initiative annehmen würde, wäre die Energiestrategie in diesen Teilen schon überholt.

Es ist, wenn man es berechnet, auch so, dass die Energiestrategie 2050 bei den Zielsetzungen sogar etwas schärfer daherkommt als die Initiative. Deshalb ist es kaum zielführend, mit dieser Stromeffizienz-Initiative jetzt noch eine Verfassungsstufe einzuschalten. Sie ist in diesem Fall redundant, und sie schafft nicht Sicherheit, sondern Verunsicherung, gerade was die Ziele bei der Stromeffizienz anbelangt.

Ich halte klar fest: Die Zielsetzungen der Stromeffizienz-Initiative und jene der Energiestrategie zum Bereich Strom sind nicht identisch, sie entsprechen sich nicht eins zu eins. Sie stimmen nicht überein, was in der weiteren Diskussion, falls die Initiative angenommen würde, ein grosses Problem ergeben könnte.

Die Bestgeräte-Strategie habe ich erwähnt - das ist eigentlich die einzige Massnahme, die überhaupt im Initiativtext bei den Übergangsbestimmungen erwähnt wird. Alles andere war nicht Gegenstand der Diskussion. Alles andere war ziemlich offen, und es gab auch keine konkreten Vorstellungen, wie man andere Massnahmen ergreifen sollte.

Wie gesagt hat die UREK vor allem darüber diskutiert, wie man diese Initiative behandeln will, welche Fristverlängerung man machen will und wie dann auch effektiv die Schlussabstimmung und die Roadmap dieser Initiative aussehen sollen. Deshalb möchte ich zuhanden der Materialien auch noch festhalten, dass die Initiative von den Initianten natürlich schon dazu verwendet wurde, die Energiestrategie herauszufordern.

Aber man muss hier auch klar festhalten, dass die Initianten beim Start der Initiative die Grundzüge und die Vernehmlassungsvorlage zur Energiestrategie gekannt haben. Es stimmt also nicht, falls behauptet würde, die Energiestrategie sei zu diesem Zeitpunkt völlig unbekannt gewesen. Die Vernehmlassung und die Grundzüge der Energiestrategie waren zu dieser Zeit bekannt. Es wurde Druck ausgeübt. Man ist bei Artikel 3, bei den Stromeffizienzzielen, mehr oder weniger der Version des Bundesrates gefolgt, mit Abstrichen bei den Zwischenzielen. Die Zwischenziele hat man dort gestrichen.

Fazit: Die Initiative ist nicht kompatibel mit der Energiestrategie 2050.

Für jene, die in der Energiepolitik nicht so zu Hause sind wie wir, die das jetzt besprechen, ist auch das andere Fazit wichtig zu wissen: Es ist ja nicht so, dass für die Stromeffizienz nirgends etwas gemacht wird. Die Energieagentur der Wirtschaft (Enaw) hat das Enaw-System, ein System, das sehr massiv Energie einspart. Ich möchte Ihnen nur zwei Zahlen mitgeben: Die Enaw hat jetzt einen Gesamtscore von minus 7,7 Terawattstunden Gesamtenergie und minus 1,8 Terawattstunden Strom erzielt. Das sind ganz wesentliche Bestandteile, welche die Wirtschaft - heute etwa 3300 Unternehmen, die diesem System angeschlossen sind - erreicht hat, und das notabene, bevor man das Energiestrategiepaket in Kraft gesetzt hat und noch bevor man überhaupt eine Notwendigkeit gesehen hat, das auf Verfassungsstufe zu machen. Es ist so, dass diese Systeme auf Gesetzesstufe eigentlich mit der CO2-Abgabe auf Brennstoffen gemacht wurden, aber dann auf jeden Fall auch in der Wirtschaft umgesetzt werden, ohne dass man diese Verfassungsnorm hier braucht.

Die UREK-NR beantragt Ihnen mit 15 zu 9 Stimmen die Ablehnung der Initiative.

Es ist auch so, dass Kollege Marco Romano noch eine Aufgabe zugefallen ist: Im italienischen Text hat es nämlich einen Übersetzungsfehler gegeben. Da ich dieser Sprache nicht wirklich mächtig bin, erachte ich es als äusserst zielführend, wenn Kollege Romano Ihnen in Vertretung der Redaktionskommission erläutert, wo sich dieser Fehler eingeschlichen hat.