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Fässler Daniel · Nationalrat · 2016-03-17

Fässler Daniel · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion · 2016-03-17

Wortprotokoll

Die CVP-Fraktion ist mit den Initianten und dem Bundesrat der Überzeugung, dass die Verbesserung der Energieeffizienz und damit auch die Erhöhung der Stromeffizienz ein wichtiges Ziel der nationalen Energiepolitik sein müssen. Der Bundesrat hat die positiven Aspekte einer erhöhten Stromeffizienz in seiner Botschaft vom 26. Februar 2014 zur Initiative gut zusammengefasst. Ebenso überzeugend sind allerdings die Argumente des Bundesrates, weshalb die Stromeffizienz-Initiative trotzdem abzulehnen sei. Die CVP teilt die Haltung des Bundesrates. Ich sage Ihnen, warum.

Erstens: Die Initiative ist überflüssig. Unsere Bundesverfassung enthält bereits heute Bestimmungen zum rationellen Energieverbrauch. Der Bund hat gemäss Artikel 89 der Bundesverfassung schon heute die Kompetenz und die Pflicht, sich zusammen mit den Kantonen für einen sparsamen und rationellen Energieverbrauch einzusetzen. Und der Bund hat schon heute die verfassungsmässige Kompetenz und Pflicht, Grundsätze über den sparsamen und rationellen Energieverbrauch festzulegen, Vorschriften über den Energieverbrauch von Anlagen, Fahrzeugen und Geräten zu erlassen sowie die Entwicklung von Energietechniken, insbesondere in den Bereichen des Energiesparens und der erneuerbaren Energien, zu fördern. Mit der Stromeffizienz-Initiative wird also etwas verlangt, wofür es bereits eine ausreichende Verfassungsgrundlage gibt.

Ein zweites Argument: Die Initiative ist staatsrechtlich falsch. Wir haben uns in diesem Saal bei der Beratung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050 darüber unterhalten, auf welcher Erlassstufe Ziele festgeschrieben werden sollen. Die CVP-Fraktion hat damals den Vorschlag des Bundesrates unterstützt, dies auf Gesetzesstufe zu tun. Der Ständerat und eine Mehrheit unseres Rates haben dies gleich beurteilt.

Nachdem bereits strittig war, ob es Sinn macht, in einem Gesetz Ziele festzuschreiben, sollten wir uns eigentlich darin einig sein, dass Ziele nicht in unsere Bundesverfassung gehören, schon gar nicht, wenn sie so konkret formuliert sind wie bei dieser Initiative. Im Vergleich dazu räumen sogar die Alpen-Initiative oder die Masseneinwanderungs-Initiative dem Gesetzgeber mehr Spielraum ein.

Das dritte Argument: Die Initiative ist überholt. Die eidgenössischen Räte haben bei der Beratung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050 übereinstimmend Verbrauchsziele definiert. Beim durchschnittlichen Elektrizitätsverbrauch pro Person und Jahr sind gegenüber dem Stand im Jahr 2000 eine Senkung um 3 Prozent bis zum Jahr 2020 und eine Senkung um 13 Prozent bis zum Jahr 2035 anzustreben. Dieses Ziel ist gemäss Bundesrat mit demjenigen der Stromeffizienz-Initiative vergleichbar, sieht man davon ab, wie es die Kommissionsberichterstatter erwähnt haben, dass bei der Energiestrategie auf die Festlegung von Zwischenzielen verzichtet wurde.

Die Initianten wollen nicht einfach die Stromeffizienz steigern, sondern streben ebenfalls eine Reduktion des Elektrizitätsverbrauches an. Ich beziehe mich auf Kollege Jans, der als Minderheitssprecher gesagt hat, die Ziele der Stromeffizienz-Initiative und die Ziele in der Energiestrategie 2050 seien praktisch identisch. Ja, dem stimme ich zu. Nur müssten die Initianten dann eigentlich konsequent sein und ihre Initiative zurückziehen. Sie haben das immerhin heute bereits angekündigt für den Fall, dass die Energiestrategie in der Form umgesetzt wird, wie sie im Nationalrat beschlossen wurde.

Ich komme zum vierten Argument: Die Initiative ist zu sektoriell. Die Stromeffizienz-Initiative fokussiert, wie es ihr Name sagt, einseitig auf den Energieträger Elektrizität. Dies greift klar zu kurz. Gefragt ist eine gesamtenergetische Sicht, die alle Energieträger berücksichtigt. Im ersten Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 werden daher richtigerweise nicht nur für den künftigen Elektrizitätsverbrauch Ziele definiert, sondern für den Energieverbrauch generell. Beschränkt man sich bei der Energiepolitik auf einen Energieträger, kann dies zu Verzerrungen führen und eine optimale Abstimmung der Politik erschweren.

Fünftes und letztes Argument: In den letzten Jahren wurde die Stromeffizienz bereits bedeutend erhöht. Dazu beigetragen haben auch freiwillige Massnahmen der Wirtschaft. Ob das Ziel der Initianten, den Stromendverbrauch auf das Niveau von 2011 zu begrenzen, erreicht werden kann, ist dennoch fraglich. Das Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum, die zunehmende Substitution der fossilen Energien sowie neue stromverbrauchende Anwendungen lassen vermuten, dass es in eine andere Richtung geht.

Ich komme zum Schluss: Nach unserer Auffassung ist die Initiative überflüssig. Sie ist staatsrechtlich falsch, sie ist überholt, und sie ist zu sektoriell. Die CVP-Fraktion wird aufgrund all dieser Überlegungen der Mehrheit der vorberatenden Kommission folgen und Volk und Ständen die Volksinitiative zur Ablehnung empfehlen.

Eine kleine, eine sehr kleine Minderheit unserer Fraktion ist anderer Meinung. Diese werden Sie dann bei den Einzelrednern zu hören bekommen.