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Schilliger Peter · Nationalrat · 2016-03-17

Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-17

Wortprotokoll

Die FDP-Liberale Fraktion empfiehlt die Volksinitiative "für eine sichere und wirtschaftliche Stromversorgung" zur Ablehnung, weil diese Volksinitiative inhaltliche Fehler hat, sich nur auf die Energieart Strom bezieht und ordnungspolitisch auf der falschen Höhe angesetzt ist.

Zunächst will ich klar festhalten, dass es unbestritten ist, dass die effiziente Verwendung im Bereich der Energie wichtig ist. Die verlangte Effizienzsteigerung betrifft jedoch nicht nur den Bereich des Energieträgers Strom, sondern alle Energieträger gleichermassen. Diese Effizienzsteigerung liegt im Interesse der Schweiz generell, im Interesse unserer Wirtschaft. Sie findet statt, sie ist demzufolge keine Erfindung der Initianten. Speziell die Wirtschaft hat mit innovativen Entwicklungen und in der freiwilligen Umsetzung von Massnahmen schon einen grossen Beitrag geleistet. Ein grosser Teil dieser Verbesserungen wurde mit Zielvereinbarungen über die Energieagentur der Wirtschaft, die Enaw, erreicht. Dieses Modell darf demzufolge als wahres Erfolgsmodell bezeichnet werden.

Eine Zielsetzung der Initiative unterstütze ich im Namen der FDP-Liberalen Fraktion gerne: Heute steht in der Energiestrategie 2050 die Produktion von Energie stark im Zentrum. Statt mittels finanzieller Anreize, meist über die KEV-Gelder, Strom zu produzieren, sollte es solche Anreize auch im Bereich der Reduktion des Energieverbrauchs geben. Dieser Ansatz sollte bei weiteren Energiedebatten vermehrt gepflegt werden.

Nun komme ich zu den inhaltlichen Gründen, aus denen die Initiative abgelehnt werden soll.

1. Zum ordnungspolitischen Ansatz: Unsere Verfassung verlangt in Artikel 89 bereits eine sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung. Zudem ist ein sparsamer und rationeller, also effizienter Energieverbrauch deklariert. Die Initiative verlangt nun auf Stufe Verfassung zudem Ziele und Umsetzungsvorgaben für die Stromeffizienz. Zielwerte gehören aus staatspolitischen Gründen nicht in die Verfassung, sondern in die Gesetzgebung. Genau solche Zielwerte wurden in der Energiestrategie beraten und wo nötig festgelegt. Zudem beurteile ich Teile der Übergangsbestimmungen als maximal verordnungswürdig.

2. Stromdebatte statt Gesamtenergiebetrachtung: Die vergangenen Debatten um die Energiestrategie 2050 haben gezeigt, dass es unerlässlich ist, eine gesamtenergetische Sicht zu wahren. In einer erfolgreichen Energiepolitik müssen die verschiedenen Energieträger diversifiziert und optimal aufeinander abgestimmt werden. Und hier liegt der grosse Fehler dieser Initiative: Die einseitige Fokussierung auf die Stromnutzung wird zur Folge haben, dass eine wertneutrale Diskussion und Planung im Bereich der Energieträger nicht stattfinden wird.

3. Inhaltliche Fehler mit klimapolitischen Folgen: Die prioritäre Verankerung von Stromnutzungszielen hat zudem einen negativen Einfluss auf die Klimapolitik, also auf die Wahrung unserer Lebensqualität. Die Umsetzung der CO2-Reduktion hat meist eine Effizienzverbesserung und eine Elektrifizierung zur Folge. Wenn nun über eine Verfassungsvorgabe das Mikromanagement des Stromkonsums ins Zentrum gestellt wird, betrachte ich dies als grosses Hemmnis für die Umsetzung von klimapolitischen Zielen.

Die Initianten wollten mit dieser Initiative im Verlauf der Debatte um die Energiestrategie 2050 Druck erzeugen. Ob dieses indirekte Ziel erreicht wurde, überlasse ich der Beurteilung jedes Einzelnen; Fakt ist, dass die parlamentarische Beratung des ersten Massnahmenpakets der Energiestrategie 2050 weit fortgeschritten ist. Fragen zu Produktions- und Effizienzzielen wurden in grosser Breite diskutiert und ausgemehrt. Für eine weitere, analoge Debatte innerhalb der gleichen Fragestellung, jedoch ausserhalb der bundesrätlichen Vorlage hat es keinen Platz. Die Frage, ob mit weiteren Initiativen im Bereich Energie mehr Sachsensibilität oder Politikverdrossenheit gefördert wird, muss ich nicht beantworten. Ich erlaube mir jedoch die Empfehlung an die Initianten, die Übung abzubrechen und die Initiative zurückzuziehen.

Ihnen hier empfehle ich im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.