Thurnherr Walter · 2016-03-17
Thurnherr Walter · Aargau · 2016-03-17
Wortprotokoll
Der Verpflichtungskredit, der Ihnen unterbreitet wird, betrifft nur die externen Kosten. Die Eigenleistungen sind von den Departementen angegeben. Wie genau die Schätzungen der Departemente sind, müssten Sie bei den einzelnen Departementen erfragen. Ich habe dort auch die eine oder andere Frage gehabt. Aber was die externen Kosten betrifft, garantiere ich es.
Die Fachanwendungen wurden ja auch in der Presse abgehandelt. Dieses Problem haben Sie ohnehin, ob Sie für alle ein Gever-Produkt neu ausschreiben, oder ob Sie die Departemente ihre Gever-Produkte ausschreiben lassen. Das hat da keinen Einfluss.