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Thurnherr Walter · 2016-03-17

Thurnherr Walter · Aargau · 2016-03-17

Wortprotokoll

Der Bundesrat unterbreitet Ihnen mit der vorliegenden Botschaft zur Finanzierung von Realisierung und Einführung eines standardisierten Gever-Produkts den Antrag für einen Verpflichtungskredit im Umfang von 67 Millionen Franken.

Im Wesentlichen geht es um zwei Dinge: Erstens wollen wir die Anzahl Mitarbeiter, die Gever brauchen, von heute 14 800 auf 30 000 erhöhen. Zweitens wollen wir eine teure, heterogene Gever-Landschaft mit vier inkompatiblen Produkten durch einen Gever-Standard mit zentraler Steuerung ablösen.

Wir gehen von Einsparungen aus; die Kosten pro Benutzer betragen heute 1270 Franken und sinken neu auf etwa 750 Franken. Es geht also nicht eigentlich darum, ob wir Gever einführen wollen oder nicht, sondern es geht um eine möglichst wirtschaftliche Architektur einer sinnvollen Informatikanwendung. Gever sorgt für eine zentrale Aktenführung, definiert Prozesse für wiederkehrende Abläufe und dient der Geschäftskontrolle. In vielen Ämtern der Bundesverwaltung gehört Gever bereits seit Jahren zum täglichen Arbeitsinstrument, allerdings oft mit Produkten, welche dem durch den Bundesrat definierten Standard nicht genügen.

Nach Klärung der beschaffungsrechtlichen Situation entschied deshalb der Bundesrat 2013, eine WTO-Ausschreibung durchzuführen und in Zukunft nur noch zwei, dafür standardisierte Gever-Produkte einzusetzen. Die Departemente und die Bundeskanzlei sollten bis spätestens 2018 eines der beiden bis zu diesem Zeitpunkt WTO-konform beschafften Gever-Produkte einführen. Am 1. September 2014 erfolgte die Ausschreibung, und am 27. Mai 2015 erfolgte der Zuschlag, und zwar an die Produkte Acta Nova und i-Geko. In den drei Folgemonaten prüften die Departemente die zwei Produkte wie vorgesehen. Sie haben sich alle für das Produkt Acta Nova ausgesprochen. Es war den Anbietern von Anfang an klar, dass die Departemente sich am Schluss für dasselbe Produkt aussprechen könnten.

Welches sind die für die zwei Etappen Realisierung und Einführung entstehenden Gesamtkosten? Kalkuliert sind 142 Millionen Franken, davon für Eigenleistungen 75 Millionen Franken. Die Differenz - 142 Millionen minus 75 Millionen Franken - beläuft sich auf 67 Millionen Franken, die der Bundesrat Ihnen für den Verpflichtungskredit beantragt. Aus der Botschaft geht auch hervor, dass sich die 67 Millionen aufteilen in 25 Millionen Franken für die erste Etappe der Realisierung, also für den Aufbau des Betriebs bei den Leistungserbringern, dem Information Service Center WBF und dem BIT, für die Initialbeschaffung der Hardware usw. Die restlichen 42 Millionen Franken sind bestimmt für die Einführung inklusive Betrieb in den ersten zwei Jahren. Die jährlichen Betriebsmittel machen für das Produkt Acta Nova rund 22 Millionen Franken aus, was gemessen an 30 000 Usern eben zu den erwähnten 750 Franken pro Kopf führt.

Gegen die erfolgten Zuschläge wurde Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben. Da der Bundesrat aber ungeachtet des Ausgangs des Beschwerdeverfahrens an der Einführung eines standardisierten Gever-Produkts festhält, hat er sich entschieden, den Ausgang des Beschwerdeverfahrens nicht abzuwarten und dem Parlament, um nicht noch mehr Zeit zu verlieren, den Gesamtkredit für die Realisierung und die Einführung des Produkts zu beantragen. Bis zum Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes gilt es jetzt sicherzustellen, dass die organisatorischen Arbeiten in den Departementen speditiv fortgesetzt werden. Nach dem Gerichtsentscheid können wir den Rahmenvertrag abschliessen.

Noch eine Bemerkung zum Bundesbeschluss: Das vorliegende IKT-Vorhaben wurde vom Bundesrat aufgrund seines Ressourcenbedarfs, seiner strategischen Bedeutung, seiner Komplexität und seiner Wirkung als IKT-Schlüsselprojekt festgelegt. Damit gilt auch ein verstärkter Prüfprozess, etwa durch die Eidgenössische Finanzkontrolle, welche das Vorhaben schon mehrfach geprüft hat. Bei Verpflichtungskrediten für IKT-Schlüsselprojekte, das wissen Sie, ist in der Regel in der Botschaft und im Bundesbeschluss festzulegen, dass die Verpflichtungskredite gestaffelt freigegeben werden. Im vorliegenden Fall liegen die Ergebnisse der Planung und der Projektierungsphase bereits vor, und das WTO-Verfahren wurde bereits durchgeführt, sodass eine grössere Planungssicherheit gegeben ist. Der Bundesrat beantragt deshalb, zusammen mit dem Gesamtkredit auch schon den Verpflichtungskredit für den Aufbau der IT-Plattform freizugeben. Die Verpflichtungskredite zur Einführung und zur Migration der Gever-Systeme würden zu einem späteren Zeitpunkt freigegeben.

Zusammengefasst: Die heutige Gever-Landschaft ist zu heterogen und zu teuer. Einzelne Verwaltungseinheiten arbeiten überhaupt noch ohne Gever. Im Sinne des Parlamentes, das wiederholt empfohlen oder gefordert hatte, solche Applikationen aus einer Hand und standardisiert zu führen, legt Ihnen der Bundesrat den Antrag vor, der dies ermöglicht und gleichzeitig die Zahl der User mehr als verdoppeln soll. Die Kosten pro Arbeitsplatz sinken beträchtlich, die Steuerung und Führung werden zentralisiert, die Interoperabilität wird erhöht, und zahlreiche Architekturprobleme werden damit vermieden. [PAGE 522]

Der Ständerat hat die Vorlage in der Wintersession einstimmig gutgeheissen, und ich hoffe natürlich, dass Sie ihr auch zustimmen.