Fluri Kurt · Nationalrat · 2016-03-17
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-17
Wortprotokoll
Ich spreche zu Ihnen als Mitglied des Initiativkomitees. Ich gebe meine Interessenbindung bekannt: Ich bin von Amtes wegen Präsident des Verwaltungsrates der Regio Energie Solothurn, unserer industriellen Betriebe.
Erfreulicherweise konnte im letzten Jahr durch die entsprechende Fristverlängerung die Koordination der Behandlung dieser Initiative mit der Behandlung des Energiegesetzes erzielt werden, weil es nicht sinnvoll gewesen wäre, das eine ohne das andere zu behandeln. Das Ziel unserer Initiative ist natürlich neben der angestrebten Verankerung der Energieeffizienz auch, in der Energiestrategie 2050 die entsprechenden Ziele so zu verankern, dass unter Umständen ein Rückzug der Initiative infrage kommt, so wie viele Initiativen beiden Zwecken dienen: einerseits dienen sie natürlich dem in der Initiative formulierten Zweck, andererseits sind sie auch ein taktisches Mittel der Politik.
Das primäre Ziel ist - Stand heute - erreicht worden: Die Effizienz wird in der Botschaft des Bundesrates zur Energiestrategie 2050, die nach der Einreichung der Initiative verabschiedet wurde, als wesentliches Element der Strategie aufgeführt. Frau Bundesrätin Leuthard hat ja bei uns vor Kurzem, am 2. März, im Rahmen der Debatte erneut betont, dass der Bundesrat wolle, dass die Energieeffizienz die erste Säule der Energiestrategie 2050 werde. In Artikel 3 Absatz 2 des Energiegesetzes, so Stand heute, ist denn auch ein Stromverbrauchsrichtwert formuliert worden, welcher dem Ziel der Initiative grösstenteils entspricht. Die Initiative kann insofern also als erfolgreich bezeichnet werden.
Nun geht es um die Sicherstellung der Zielerreichung, die vorläufig im Energiegesetz noch nicht verankert ist und deshalb weitere Schritte erfordert. Verschiedentlich ist im Rahmen der heutigen Debatte darauf hingewiesen worden, dass sich ja die Rahmenbedingungen, sei es durch die Bevölkerungsentwicklung, sei es durch die Entwicklung der Technik, noch verändern können, weshalb die Zielformulierung der Initiative unhaltbar sei. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir in den Übergangsbestimmungen genau dies vorgesehen haben: Sofern sich wesentliche Änderungen der Rahmenbedingungen ergeben, sind die Zielformulierungen anzupassen.
Als Vertreter des Initiativkomitees kann ich Ihnen somit heute sagen, dass mit der Verankerung des adäquaten Stromverbrauchsrichtwerts im Energiegesetz - wiederum Stand heute - grundsätzlich die Voraussetzungen geschaffen worden sind, um einen Rückzug der Initiative ins Auge zu fassen. Das Initiativkomitee wird nach Abschluss der Debatte um das Energiegesetz darüber befinden. [PAGE 517]