Lexipedia

Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2016-03-17

Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-03-17

Wortprotokoll

Sie befinden heute über zwei grundsätzliche Anliegen: Einerseits entscheiden Sie, ob wir zukünftig unsere Sitzungszeiten den familiären Bedürfnissen besser anpassen. Andererseits befinden Sie darüber, ob Sie künftig dem Büro die Kompetenz geben, die Sitzungszeiten zu bestimmen.

Wie sieht die heutige Situation aus? Seit der Teilrevision vom 4. Oktober 1974 sind die Sitzungszeiten unseres Rates im Geschäftsreglement des Nationalrates festgeschrieben. Zurzeit tagt der Nationalrat gemäss seinem Reglement in den dreiwöchigen Sessionen wie folgt: Montag von 14.30 bis 19.00 Uhr; Dienstag von 8.00 bis 13.00 Uhr; Mittwoch von 08.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 19.00 Uhr; Donnerstag von 08.00 bis 13.00 Uhr; in der letzten Sessionswoche auch von 15.00 bis 19.00 Uhr; sowie am Freitag der letzten Sessionswoche von 08.00 bis 11.00 Uhr. Gemäss Artikel 34 des Geschäftsreglementes des Nationalrates werden Nachtsitzungen von 19.00 bis 22.00 Uhr angesetzt, wenn es die Geschäftslast und die Dringlichkeit der Geschäfte erfordern. Aufgrund der grossen Geschäftslast findet in der Praxis in der Regel jeweils am Montag der zweiten Sessionswoche eine Nachtsitzung statt.

Im Unterschied zum Nationalrat legt im Ständerat das Büro die Sitzungszeiten fest. Diese werden in der Regel jeweils alle vier Jahre zu Beginn der Legislatur durch das Büro des Ständerates festgelegt. Wir haben diesen Versuch auch einmal gemacht: Als das Büro des Ständerates beschloss, auf die Frühlingssession 2008 die Sitzungszeiten auf 08.15 Uhr festzulegen, schlug das Büro des Nationalrates dies ebenfalls vor. In einem Ordnungsantrag lehnten Sie dies jedoch ab. Dies hatte die Auswirkung, dass wir heute im Nationalrat und im Ständerat unterschiedliche Zeiten für den Sitzungsbeginn haben. [PAGE 523]

Unsere ehemalige Kollegin Maria Bernasconi reichte eine parlamentarische Initiative ein, weil sie den familiären Verhältnissen besser Rechnung tragen möchte. Die Zusammensetzung unseres Parlamentes hat sich in den letzten Jahren geändert. Immer mehr junge Mütter und Väter sind Mitglied des Nationalrates. Deshalb beantragte unsere Kollegin, darauf Rücksicht zu nehmen, dass die Eltern am Abend nach Hause fahren. Auch haben sich die Ankunftszeiten der Züge geändert. Auch bei uns im Nationalrat solle neu der Sitzungsbeginn auf 08.15 Uhr festgelegt werden.

Das Büro kam dann bei der Behandlung dieser parlamentarischen Initiative zum Schluss, dass wir Ihnen gleichzeitig beliebt machen möchten, zukünftig die Kompetenz für die Festlegung des Sitzungsbeginns dem Büro zu überlassen, sodass wir nicht jedes Mal das Geschäftsreglement anpassen müssen.

Sie kaufen damit aber nicht die Katze im Sack, sondern das Büro macht Ihnen einen konkreten Vorschlag, wie es zukünftig gedenkt, die Sitzungszeiten festzulegen. Im Sinne eines pragmatischen Entscheides ist das Büro zum Schluss gekommen, Ihnen zu beantragen, zukünftig wie im Ständerat den Sitzungsbeginn am Morgen auf 08.15 Uhr festzulegen. Dies führt zu einer Einbusse von 150 Minuten Sitzungszeit pro Session. Vor dem Hintergrund der unverändert grossen Geschäftslast soll diese Einbusse nach Ansicht des Büros kompensiert werden. Das Büro sieht deshalb vor, jeweils am Montag bereits um 14.15 statt um 14.30 Uhr zu beginnen und die Nachmittagssitzungen am Mittwoch sowie die Nachmittagssitzung am Donnerstag der letzten Woche bereits um 14.30 statt um 15.00 Uhr zu beginnen. Das Büro spricht sich somit dafür aus, dass in der Regel folgende Sitzungszeiten gelten: montags von 14.15 bis 19.00 Uhr, dienstags von 08.15 bis 13.00 Uhr. Durch den späteren Sitzungsbeginn von Dienstag bis Donnerstag um 08.15 Uhr würde zusätzlich ein grösseres Zeitfenster für die Differenzbereinigungen in den Kommissionen entstehen. Die Nachtsitzungen sollen wie bisher, wenn es aufgrund der Dringlichkeit der Geschäfte und aufgrund der Geschäftslast notwendig ist, am zweiten Montag von 19.00 bis 21.45 Uhr durchgeführt werden.

Damit die Anpassungen der Sitzungszeiten zukünftig nicht jedes Mal eine Änderung des Geschäftsreglementes notwendig machen, beantragt Ihnen das Büro, die Sitzungszeiten nicht mehr im Reglement festzuschreiben, sondern die Kompetenz zur Festlegung der Sitzungszeiten wie im Ständerat dem Büro zu übertragen.

Nach Inkrafttreten der vorliegenden Revision wird das Büro die oben beschriebenen neuen Sitzungszeiten festlegen. Es wird die Sitzungszeiten danach in der Regel jeweils zu Beginn einer neuen Legislatur prüfen und allfällige Änderungen umgehend den Ratsmitgliedern mitteilen und öffentlich bekanntmachen. Wie bisher bleiben Abweichungen von den Sitzungszeiten auch mittels Ordnungsantrag im Einzelfall möglich.

Eine Minderheit des Büros sieht keinen Handlungsbedarf und möchte die heutigen Sitzungszeiten mit Sitzungsbeginn um 08.00 Uhr beibehalten. Sie beantragt Nichteintreten auf die Vorlage des Büros und wird ihre Argumente im Anschluss selber darlegen.

Im Namen der Mehrheit des Büros beantrage ich Ihnen, dem Entwurf des Büros zuzustimmen.